Reha, Minijob, kein ALG2

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kleinchaos
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Reha, Minijob, kein ALG2

#1

Beitrag von kleinchaos »

Problem: junger Mann U 25 wohnt bei den Eltern. Er ist lernbehindert von der 1. Klasse an in der Förderschule gewesen. Teilfacharbeiterausbildung. Er arbeitet in einem Minijob, mehr schafft er nicht.
ALG 2 bekommt er nicht, weil die Eltern gemauert haben bei der Antragstellung und bei der Lohnbescheinigung. Da er 23 ist muss er von seinem Minijoblohn die KV selbst zahlen. Normalerweise müsste ihn die KK wegen Behinderung kostenlos familienversichern, macht sie aber nicht, Klage läuft.

Nun soll er als Reha ein 6wöchiges Assessment machen beim bfw. Also Arbeitserprobung, Eignungsfeststellung. Träger ist die Arbeitsagentur.
Während dieser Zeit kann er seinen Minijob nicht ausüben. Hat also keinerlei finanzielle Mittel, und schon gar nicht für die KV.

Da er nun keinerlei Leistungen bezieht hat er auch keinen Anspruch auf Übergangsgeld und damit die KV. Zumindest hab ich nix weiter dazu gefunden.

Wie kann der junge Mann Reha machen und KV und Lebensunterhalt bestreiten?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Reha, Minijob, kein ALG2

#2

Beitrag von Koelsch »

Überhaupt nicht, damit ist die Geschichte unzumutbar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Reha, Minijob, kein ALG2

#3

Beitrag von kleinchaos »

Hm, dann werd ich ihm das mal so sagen und wir werden entsprechend handeln
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Reha, Minijob, kein ALG2

#4

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du die "Qual der Wahl" hast, entweder eines dieser tollen und voll sinnvollen "Assessments" (gibt's das auch auf Deutsch?) zu durchlaufen oder krankenversichert zu bleiben, dann ist es sehr nachvollziehbar, dass Du Dich schweren Herzens für die KV entscheidest, und das ist sicher auch ein wichtiger Grund im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II
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