Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Koelsch
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Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#1

Beitrag von Koelsch »

Kosima berichtete hier http://www.alg-ratgeber.de/post327847.html#p327847
dass sie regelmäßig 400 km mit dem Auto fährt, um ihr behindertes Kind aus dem Pflegeheim an Wochenende und zu den Ferienzeiten zu sich nach Hause zu holen.

Ein näher gelegenes, geeignetes Pflegeheim scheint es nicht zu geben, das Kind wird dort aber eben nicht 365 Tage im Jahr versorgt, sondern muss in regelmäßigen Abständen nach Hause geholt werden, was Kosima natürlich auch gerne macht.

Regelbedarf für Kind geht an's Heim, Kosima erhält das nur für die Tage, an denen das Kind bei ihr ist, das ist nach meiner Meinung rechtlich so weit ok.

Mein Gedanke, dass hier entweder ein regelmäßiger Mehrbedarf für die Fahrkosten anzusetzen ist, wobei ich der Meinung bin, dass Kosima da nicht auf die berühmten 10 Cent pro km festgenagelt werden kann, da sind die tatsächlichen Kosten zu übernehmen, oder der Träger (Sozialamt) hat alternativ selbst den Fahrdienst sicherzustellen - es findet sich da mit Sicherheit ein Dienst (Malteser, Johanniter etc.), der gerne bereit ist, diese Fahrten fachkundig zu erledigen. Ob's dadurch billiger wird - ich habe leise Zweifel.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: EKS für Praxis für Ergotherapie

#2

Beitrag von Kosima »

Was Ihr vielleicht noch nicht wißt:

Ich bekomme, jeweils auf Antrag, vom Sozialamt KM-Geld-Zuschuß für die Fahrten von und zu der heiltherapeutischen Einrichtung meines Sohnes. Es hat mehr als ein Jahr gedauert, bis ich das damals von einer anderen Mutter eines Kindes in der gleichen Einrichtung erfahren habe - ich meine, daß man diesen Antrag überhaupt stellen kann.
Jetzt mache ich das natürlich halbjährlich!

LG Kosi :turtle:
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#3

Beitrag von Koelsch »

Gab es das denn vom ersten Tag an, trotz der späten Antragstellung?
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#4

Beitrag von Kosima »

Ich habe noch mal genau nachgedacht...das ist schon alles so lange her......... Mein Sohn lebt jetzt seit Dez. 2006 dort - den Antrag habe ich erstmals 2,5 Jahre später gestellt - für das erste Jahr konnte ich rückwirkend gar nichts mehr bekommen - weil die Frist überschritten war, in der man diesen Antrag stellen konnte - ich habe das damals alles überprüft- die haben korrekt gehandelt vom Amt. Ich fand es nur eine Sauerei - daß mich niemand darauf hingewiesen hatte, daß es so eine Möglichkeit des Kostenzuschußes überhaupt gibt. Naja - ich kriege jetzt also schon etliche Jahre diesen Zuschuß und bin sehr zufrieden damit. Dieses zusätzliche Geld hat mich schon mehrmals in den letzten Jahren oft buchstäblich in letzter Sekunde vor einem Staats-Bankrott meiner Firma "Groß-Familie" gerettet....echt!

Liebe Grüße und guts Nächtl.... :rosawolke:

Kosi
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#5

Beitrag von marsupilami »

Schade, ich bin überzeugt, unser Admin und der Rest der Fan-Gemeinde hätte zu gerne da noch was gebastelt, um Dir noch zu dem einen oder anderen Kreuzerle zusätzlich zu verhelfen.
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#6

Beitrag von Koelsch »

Das wird enorm schwierig. Sicher kann man hier einen Beratungsfehler vermuten und dann besteht über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch eine theoretische Möglichkeit, das fehlende Geld doch noch zu bekommen. Aber der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist nicht unbedingt etwas, das den SG's leicht aus dem Urteil flattert - und es gibt durchaus Rechtsprechung, die da in ausgesprochen lebensnaher Form entschieden hat: Beratungsfehler kann es nur geben, wenn der Leistungsbezieher ganz konkret gefragt hat und dann eine falsche Auskunft erhielt. Die Behörde sei nicht verpflichtet, von sich aus ungefragt umfassend und korrekt zu beraten.
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#7

Beitrag von Kosima »

Danke Ihr Lieben - aber genauso ist es - die sind nicht verpflichtet, mir bei der Antragstellung auf Wiedereingliederungshilfe den Tipp zu geben, daß man noch mehr bei Ihnen beantragen kann.

Außerdem ist das Ganze ja jetzt schon 8 Jahre her!

Ist aber schön, zu fühlen, daß Ihr so für mich kämpfen wollt. Danke!


Eure Kosi :laub:
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#8

Beitrag von Koelsch »

Wichtig ist aber eben auch, dass Du darauf hingewiesen hast, dass es diese Möglichkeit gibt - denn, Du weißt das ja :zwinker: , das "Amt" pflegt diesbezüglich eher zurückhaltend zu informieren.
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#9

Beitrag von Kosima »

Ich hätte da noch ein neues Problem.

Ihr wißt doch alle, daß ich einen schwerbehinderten Sohn habe. Er ist auf dem emotionalen Stand von einem 5-7-jährigen Kind. Er ist deshalb sehr angewiesen auf die regelmäßigen Kontakte, die wir durch die 14-tägigen Besuchskontakte haben, weil wir ja immerhin gut 70 km Luftlinie von einander getrennt leben.
Bis jetzt hat das Sozialamt, wie es mir heute schriftlich mitteilt ....2 Besuchsfahrten im Monat bewilligt, weil er minderjährig war. Er ist nun im Januar18 Jahre alt geworden und laut Bescheid vom Amt bekommt er ab sofort nur noch 1 Fahrt im Monat "bewilligt".

Da wird für meinen Sohn eine Welt zusammen brechen - denn er braucht den emotionalen Kontakt unbedingt weiter uneingeschränkt - er lebt seit seinem 9. Lebensjahr in dieser Einrichtung und ist es schon immer so gewohnt. Plötzliche Veränderungen haben bei ihm immer eine emotionale Instabilität zur Folge. Das heißt, ich werde ihn natürlich weiter alle 14 Tage zu mir nach Hause holen. Diese zweite Fahrt im Monat muß ich jetzt wirklich selbst finanzieren? Ist das rechtens? Ist das nicht eine Benachteiligung behinderter Menschen oder so?

Er ist zwar nicht mehr minderjährig, seinem Lebensalter entsprechend - aber emotional wird er immer minderjährig bleiben. Ich habe deshalb auch die gesetzliche Betreuung für ihn beantragt - das läuft gerade mit Gutachten und so an. Bekommt man als gesetzliche Betreuerin eventuell die Fahrten vom Sozialamt bezuschußt??? Wieso schickt mir das Sozialamt dann so eine falsche Auskunft. Die könnten sich doch denken, daß ich die gesetzliche Betreuung für meinen Sohn beantragen werde. Die kennen mich!

Er ist schwerbehindert mit 80 %, demnächst vermutlich 100%, hat ein B, ein H und ein G in seinem Ausweis stehen. Er bekommt vom Sozialamt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gemäß §§53 ff. SGB Zwölftes Buch.

Herzliche Grüße
Kosi :laub:
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#10

Beitrag von tigerlaw »

Liebe Kosima,

dass Du jetzt auch förmlich für Deinen Sohn via Betreuung weiter sorgen willst, überascht mich nicht.

Im Sozialhilferecht gibt es viel mehr Möglichkeiten, individuell auf den Einzelfall einzugehen.

Deshalb gibt es nur eines: Gegen die Ablehnung der 2. Fahrt je Monat Widerspruch einlegen und die ausführliche Darlegung der Ermessensgründe anfordern.

Und wenn auch der Rechtsausschuss nicht dem Widerpsruch abhilft, dann gehst Du halt wieder zu Deinem altbekannten SG (wenn auch wohl zu einer/m anderen Richter/in). Du bist ja inzwischen in solchen Dingen gestählt!

Alles Liebe

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#11

Beitrag von Koelsch »

Also mal ran an den Scanner und Dein e-mail Programm - les solche Behördenschreiben doch so gerne :verlegen:
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#12

Beitrag von marsupilami »

Ich gehe davon aus, dass die Gutachten die Problematik entsprechend darstellen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#13

Beitrag von Kosima »

Moin moin,


ich soll jetzt das Schreiben, indem Sie nur beiläufig darauf hinweisen, daß für 2015 nur eine Fahrt pro Monat bewilligt wird (Das Sozialamt hat dazu nur drei Sätze in seinem Bewilligungsschreiben (incl. Abrechnung) für 2014 geschrieben!) einscannen und hier veröffentlichen??? Natürlich entsprechend anonymisiert?
Es ist ja kein Bescheid, gegen den ich Widerspruch einlegen könnte!?

Einen schönen Sonntag allen hier im Forum.....

Eure Kosi :laub:
Zuletzt geändert von Kosima am So 1. Feb 2015, 14:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#14

Beitrag von Koelsch »

Entweder das, oder mir einfach mal zumailen. Dein Einverständnis voraussetzend veröfffentliche ich dann die entscheidenden Sätze daraus mal hier, denn das könnte durchaus für andere interessant sein.

P.S.
Das überflüssige "f" oben darfst Du behalten und bei Gelegenheit sinnvoll weiter verwenden. :jojo:
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Günter
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#15

Beitrag von Günter »

Wie sieht denn ein Bescheid aus?

Schöner Briefkopf, lesbarer Text, Überschrift ich bin ein Bescheid und eine wunderbar verständliche Rechtmittelbelehrung?

Nö! Laut §31 SGB X ist ein Bescheid ein Verwaltungsakt .....
§ 31 SGB X Begriff des Verwaltungsaktes

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#16

Beitrag von marsupilami »

Wie? einfach nur Hinweis?

Keine Begründung?

Genau deshalb würde ich zurückfragen, warum nur 1 Fahrt?
Worauf, welche Gesetze, welches Ermessen, ..... stützt sich dieser "Hinweis"?

Letztendlich also "widersprechen".


Nur weil die das so sagen - ohne das Wort "Bescheid" - ist Dir noch lange nicht untersagt, das Mitgeteilte zu hinterfragen oder gar diesem Hinweis zu widersprechen.
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#17

Beitrag von Kosima »

Oh Leute......


jetzt schäme ich mich aber sehr - irgendwie scheine ich zu viel zu arbeiten - anders kann ich mir nicht erklären, daß ich die zwei Seite dieses "Bescheids, bwz. Verwaltungsakts" so völlig ignoriert haben....ich weiß gar nicht, wie ich Euch das erklären soll.....eeehhhhhh :verlegen: :verlegen: :verlegen: :verlegen: :verlegen: :verlegen: :verlegen:

Natürlich kann ich Widerspruch dagegen einlegen...es ist sogar eine Rechtsmittelbelehrung auf der zweiten Seite dabei, die ich völlig übersehen habe, hinten dran.....wie peinlich!

Sorry, - es tut mir unglaublich leid, daß Ihr Euch die Köpfe für mich zerbrecht - nur weil ich zu schusselig bin, diese zweite Seite geistig zu registrieren. Bitte habt Nachsicht mit mir! Asche über mein Haupt!

Eine sehr verlegene Kosima :ohnmacht:

Außerdem stehe ich auch damit auf dem Schlauch: Koelsch, welches f meinst Du?? :ka:

So, gerade noch zweimal neu anonymisiert - es waren noch zwei Sachen drin, die mußten gelöscht werden....jetzt ist aber alles öffentlich geeignet! :aufgemerkt:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Kosima am So 1. Feb 2015, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#18

Beitrag von Günter »

Gräme dich nicht. Die ungeputzte Brille kennen wir alle. :gunni:
veröfffentliche
Du hast die freie Auswahl, welches du gerne nehmen würdest.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#19

Beitrag von marsupilami »

ich weiß gar nicht, wie ich Euch das erklären soll.....eeehhhhhh :verlegen:
Mußt Du nicht.
die ich völlig übersehen habe, hinten dran.....wie peinlich!
Was glaubst Du, wie oft ich schon was übersehen habe?
Sorry, - es tut mir unglaublich leid, daß Ihr Euch die Köpfe für mich zerbrecht
Muß Dir nicht leid tun, genau dafür sind wir ja da!

Bitte habt Nachsicht mit mir!
:ironiea: :ironiea: :ironiea:
Ich kukk mal, ob ich noch welche habe.
Wenn nicht direkt vorrätig, besorge ich morgen welche.
Da ham die Läden wieder offen.
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#20

Beitrag von Kosima »

:Auri:

Danke Ihr Lieben!
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#21

Beitrag von marsupilami »

Gerne.
Du hast sowie so die meiste Arbeit.

Dann also ganz einfach, wie tiger schon gepostet hatte http://www.alg-ratgeber.de/post349545.html#p349545 Widerspruch schreiben.
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#22

Beitrag von Koelsch »

Mir fällt da ein Widerspruch ein in zwei sich ergänzenden Varianten: Bitte bemeckern:
Herzallerliebste Berufssoziale (bei den Anreden bin ich immer etwas unsicher. Normal schreibt man - Sehr geehrte .... aber andererseits heißt es doch "Du sollst nicht lügen" :ka: )
Gegen Ihren Bescheid vom .... lege ich hiermit Widerspruch ein. Leider ist Ihr Bescheid nicht begründet. Sie erklären, es können zwei Familienheimfahrten bezuschusst werden. Die deutet auf eine Ermessensentscheidung hin. Diese aber ist ausführlich zu begründen, diese Begründung fehlt, der Bescheid ist somit fehlerhaft.
Ergänzend könnte man noch dazu schreiben:
Sie stützen Ihren Bescheid auf die §§ 53 ff SGB XII, also auf das sechste Kapitel des SGB XII. Hier fällt auf, dass im gesamten sechsten Kapitel, mit Ausnahme des § 54 Abs. 3 SGB XII, nie von Kindern und Jugendlichen sondern immer nur von Menschen die Rede ist. Mir erschließt sich nicht, was darauf schließen ließe, dass Erwachsene nicht mehr unter den Begriff Menschen fallen. Allenfalls könnte man aus der Tatsache, dass die Verfasser des angefochtenen Bescheids vermutlich Erwachsene sind, Hinweise in dieser Richtung entnehmen.
Kosima wird entscheiden können, ob sie die Ergänzung mit rein nimmt. :unschuld:
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#23

Beitrag von marsupilami »

Auch habe ich in diesen §§ (ich hab § 53 bis §58 SGB XII gelesen) nichts gefunden, was eine explizite Beschränkung auf 2 oder gar nur 1 Familienheimfahrt ausweist.

Die 2. Variante ist nicht schlecht, würde ich persönlich aber nur dann verwenden, wenn es nur um mich ginge.
Kosima muß sowas ja nicht nur für sich alleine sondern auch im Sinne ihres Kindes entscheiden.
Außerdem muß Kosima mit den Sozial-Heinis weiterhin zusammenarbeiten.
Wir nicht.
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#24

Beitrag von Koelsch »

Richtig, den Satz mit keine Beschränkung der Anzahl mit aufnehmen.

Leider wahr, die Sozialamtsfritzen bekommt sie nicht von der Backe.
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Re: Fahrtkosten Umgangspflicht behindertes Kind

#25

Beitrag von Kosima »

Ihr Lieben,

vielen Dank für Eure Vorschläge - ich muß mich damit im Laufe der Woche beschäftigen - heute abend geht es leider nicht mehr.

Aber ein bißchen Zeit ist ja noch!

Eure Kosi :laub:
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