ALG2 und Zufluss EM-Rente

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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kleinchaos
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ALG2 und Zufluss EM-Rente

#1

Beitrag von kleinchaos »

Ich hab da mal ne Anfrage.
Ich glaub irgendwo war schonmal sowas, ich find es aber nicht.
Mein Ehemann bezieht seit dem 01.08.2014 eine volle EU-Rente für 3 Jahre. Das Jobcenter zahlte aber zum letzten des Monats Juli im Voraus für den Monat August und es erfolgte ergo eine Überzahlung unserer Bedarfsgemeinschaft, soweit ist mir alles klar.
In einem Schreiben, Mitte August, wurde mir postalisch mitgeteilt, dass ich selbst nichts zurückzahlen müsse, da man an den Rententräger meines Ehemannes herantreten würde und dieses Schreiben nur zu meiner Information sei. Der Rententräger meines Ehemannes wies jedoch diese Forderung des Job-Center Leipzig zurück.
Am Samstag den 27.09.2014 erhielt ich vom Job-Center ein erneutes Schreiben mit der Aufforderung einer Stellungnahme zur Überzahlung für den Monat August mit der Ankündigung, eventuell die ausstehende Summe in Höhe von ca. 341,- € auf einmal einbehalten zu wollen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: ALG2 und Zufluss EM-Rente

#2

Beitrag von Günter »

Mein Standpunkt wäre, es gilt das Individualisierungsprinzip. Zahlen muss also der EM Rentner. Der wird aber unter dem Pfändungsfreibetrag liegen.


Sollen die doch sehen wo sie bleiben, ich würde denen vor den Koffer .....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: ALG2 und Zufluss EM-Rente

#3

Beitrag von kleinchaos »

Grundsätzlich richtig. Aber er benötigt weiterhin Aufstockung. Und da beißt sich der Hund in den Schwanz
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Günter
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Re: ALG2 und Zufluss EM-Rente

#4

Beitrag von Günter »

Dann können die aber nur mit 10 % aufrechnen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: ALG2 und Zufluss EM-Rente

#5

Beitrag von Koelsch »

Für euine einmalige Aufrechnung gibt es keinen Rechtsgrund - siehe § 43 SGB II. Und ich bezweifle sehr, dass JC ohne völlige Ausschöpfung des Rechtswegs einfach von dem "EM-Gläubiher" auf den eLB umschwenken darf. Die haben erst mal mit Nachdruck zu versuchen, das Geld vom EM-Träger zu bekommen.

Dazu kommt ein weiterer sehr wichtiger Gedanke. JC hat gar fröhlich informiert, Du brauchst Dir keine Gedanken zu machen, wir regeln das mit dem Rentenversicherer. Darauf durfte EM-Rentner vertrauen und hat dementsprechend das Geld verbraten. Damit aber ist er entreichert, keine Rückforderung, keine Aufrechnung mehr - siehe § 45 Abs. 2 SGB X
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: ALG2 und Zufluss EM-Rente

#6

Beitrag von kleinchaos »

Danke, genau das hatte ich gesucht. Aber auf den 45er bin ich nicht gekommen. Danke.
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