Ich glaub irgendwo war schonmal sowas, ich find es aber nicht.
Mein Ehemann bezieht seit dem 01.08.2014 eine volle EU-Rente für 3 Jahre. Das Jobcenter zahlte aber zum letzten des Monats Juli im Voraus für den Monat August und es erfolgte ergo eine Überzahlung unserer Bedarfsgemeinschaft, soweit ist mir alles klar.
In einem Schreiben, Mitte August, wurde mir postalisch mitgeteilt, dass ich selbst nichts zurückzahlen müsse, da man an den Rententräger meines Ehemannes herantreten würde und dieses Schreiben nur zu meiner Information sei. Der Rententräger meines Ehemannes wies jedoch diese Forderung des Job-Center Leipzig zurück.
Am Samstag den 27.09.2014 erhielt ich vom Job-Center ein erneutes Schreiben mit der Aufforderung einer Stellungnahme zur Überzahlung für den Monat August mit der Ankündigung, eventuell die ausstehende Summe in Höhe von ca. 341,- € auf einmal einbehalten zu wollen.