Anrechnung von Krankenhausverpflegung im SGB XII

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Seti
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Anrechnung von Krankenhausverpflegung im SGB XII

#1

Beitrag von Seti »

Das ist die Frage einer jungen Frau :

[center]In Bescheiden der Grundsicherungsämter steht "man müsse einen Krankenhausaufenthalt bekannt geben bei Regelbedarfsstufe 1 wird täglich 4,36 Euro gekürzt auch für Zeiten für die Sozialhilfe bereits ausgezahlt wurde" wer hat damit Erfahrungen?? Weil es gibt schon Urteile die diese Kürzungen untersagen? Besonders dramatisch die Kürzung für schon erhaltene Leistungen - das widerspricht m.E. auch das Einkaufsverhalten da ich z.B. schon für eine manchmal zwei Wochen im voraus einkaufen gehe. Muss man jetzt tatsächlich erneut kämpfen obwohl man sich gesundheitlich schwer belastet fühlt um täglich 4,36 Euro, das darf doch wohl nicht wahr sein hier mal ein Urteil leider werden die Behörden sich daran kaum orientieren[/center]

Wie gesagt es geht um Leistungen nach dem SGB XII

Nur zählt doch das ???http://www.juraforum.de/urteile/sg-osna ... -so-177-09
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Koelsch
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Re: Anrechnung von Krankenhausverpflegung im SGB XII

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich denke das bietet ganz ausgezeichnete Argumente gegen den Behördenschwachsinn.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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benedetto
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Re: Anrechnung von Krankenhausverpflegung im SGB XII

#3

Beitrag von benedetto »

Seti,

seit dem 1.1.2011 enthält der § 28 SGB XII keine derartige Rechtsvorschrift mehr, wie sie im § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII alter Fassung bestand!

Somit ist das SG-OSNABRUECK – Urteil vom 02.12.2010, S 5 SO 177/09 für die derzeitige neue Rechtslage gegenstandslos.

Es gibt demnach keine Rechtsgrundlage, Grundsicherungsempfängern nach SGB XII die monatlichen Regelleistungen bei Erhalt von Krankenhausverpflegung zu kürzen. Wenn Du Kenntnis von einem aktuellen Kürzungsbescheid hast, stelle ihn doch hier rein, dann kann man ja mal darüber diskutieren...
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Koelsch
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Re: Anrechnung von Krankenhausverpflegung im SGB XII

#4

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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benedetto
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Re: Anrechnung von Krankenhausverpflegung im SGB XII

#5

Beitrag von benedetto »

Danke, Koelsch für den Hinweis zu SG Nürnberg, Urteil vom 30. Juni 2011 - S 20 SO 54/10

http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... SO%2054/10

Ich hatte übersehen, daß bei Änderung des alten § 28 SGB XII zugleich die § 27a und 27b eingefügt wurden und somit eine neue Rechtsgrundlage für die im Thread aufgeworfene Frage geschaffen wurde...insofern relativiert sich mein vorheriger Beitrag.

Das Sozialgericht Düsseldorf - S 30 SO 69/12 merkt in seinem Urteil vom 16.01.2014 an, daß das Sozialgericht Nürnberg in rechtlich zutreffender Weise festgestellt habe, daß der einem Sozialhilfeempfänger zustehende Regelsatz grundsätzlich nicht infolge eines (vorübergehenden) Krankenhausaufenthalts gemäß § 28 Abs. 1 S 2 SGB 12 a.F. abweichend festzulegen sei, diesbezüglich aber bereits in seinem Leitsatz die mögliche Einschränkung einer solchen grundsätzlichen Überlegung mit einfließen ließ und die Außerachtlassung einer Anrechnungsmöglichkeit durch anderweitige Sicherstellung von Bedarfen – hier durch die Verköstigung durch das Krankenhaus – auf lediglich "vorübergehende" Krankenhausaufenthalte beschränkt habe...

Zudem habe das SG Nürnberg aber diesbezüglich die Frage offen gelassen bzw. nicht abschließend geklärt, ab wann die Dauer eines Klinikaufenthaltes einen "atypischen" Fall darstellt, der in der statistischen Ermittlung der Regelbedarfe durch den Gesetzgeber gar nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Im Fall, den das Sozialgerichts Nürnberg zu beurteilen hatte, betrug die Dauer des Klinikaufenthalts der Klägerin ca. drei Wochen (vom 27. Oktober 2009 bis 17. November 2009).

Das SG Düsseldorf ist jedoch der Ansicht:

"... bei einem Klinikaufenthalt, der sich über mehrere Monate und damit über mehrere Bewilligungsabschnitte erstreckt, kann das Gericht keinen Anhaltspunkt sehen, wie der Gesetzgeber dies noch bei der statistischen Ermittlung der Regelsätze hätte berücksichtigen können. Ein mehrmonatiger Krankenhausaufenthalt stellt daher einen atypischen Fall dar, der im Sinne der Rechtsprechung des Sozialgerichts Nürnberg keinen vorübergehenden Krankenhausaufenthalt mehr darstellt."

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=167238
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Seti
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Re: Anrechnung von Krankenhausverpflegung im SGB XII

#6

Beitrag von Seti »

Also die Anfrage ist von einer jungen Dame gewesen , auch sie kennt die Urteile , ABER leider Ticken einige Ämter anders und kürzen
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