Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
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Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''
Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant
"It's time for another revolution!"
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Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
Und das alles aus einem angeblich "sozial" geführten Misterium
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
Ich hab der guten schon meine Meinung mitgeteilt , mal sehen wie lange es stehen bleibt
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Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
Mit welchem Wert werden künftig die bei den Tafeln empfangenen Lebensmittel(abfälle) angerechnet?Konkretisiert werden soll weiterhin, dass einmalige Einkünfte [...] im Folgemonat abgezogen werden. Dazu zählen auch »Zuwendungen«, die als Sachleistung – zum Beispiel ein kostenfreies Mittagessen – erbracht werden.
Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
Mit keinem, die hast Du doch "bezahlt".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
Sowas wird vermutlich verschärft geprüft und angewandt, wenn die Kinder bei den Eltern als (Unter-)Mieter wohnen.
Gerade wenn ein korrekter (Unter-)Mietvertrag vorliegt, an dem das JC trotz aller Bemühungen nichts bemängeln kann.
Oder auch wenn Wohnung zu groß und 1 Zimmer untervermietet wird und das JC trotz aller Bemühungen keine Partnerschaft - d.h. eine BG - unterstellen kann.
Gerade wenn ein korrekter (Unter-)Mietvertrag vorliegt, an dem das JC trotz aller Bemühungen nichts bemängeln kann.
Oder auch wenn Wohnung zu groß und 1 Zimmer untervermietet wird und das JC trotz aller Bemühungen keine Partnerschaft - d.h. eine BG - unterstellen kann.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
Beim SGB II reden die sich ja mit dem angeblichen Fördern und den Bemühungen Leute in den Arbeitsprozess auch wenn es Sklavenjobs bei manchen Versandhändler sind zu pressen.
Aber welche Verpflichtung haben Menschen, die in das SGB XII fallen (Alte, Behinderte usw) ihren Bedarf selber zu decken?
Bisher ist jeder Minister im Sozialministerium zum asozialen Sklavenhalter mutiert oder hat den wahren Charakter entblößt.
Aber welche Verpflichtung haben Menschen, die in das SGB XII fallen (Alte, Behinderte usw) ihren Bedarf selber zu decken?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
Tritt mich gerade ein Pferd? Und dann rechnen die Stromguthaben an oder was? Wenn man Strom oder Gas selbst zahlt, ist das doch kein Einkommen. Es ist eine Erstattung zu viel gezahlter Energiekosten.Selbst bei Eilanträgen kann dies mehrere Monate dauern. Konkretisiert werden soll weiterhin, dass einmalige Einkünfte, wie Guthaben bei Gaslieferanten, im Folgemonat abgezogen werden.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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- kleinchaos
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Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
Strom dürfen sie laut einem Urteil vom BSG vor einigen Jahren.
Gas ist allgemein zum Heizen, da zahlt ja das JC/Sozialamt die Kosten, also steht ihnen auch das Guthaben zu
Gas ist allgemein zum Heizen, da zahlt ja das JC/Sozialamt die Kosten, also steht ihnen auch das Guthaben zu
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
Ich vermute, da geht's um Heizkostenguthaben
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Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
kleinchaos hat geschrieben:Strom dürfen sie laut einem Urteil vom BSG vor einigen Jahren.
Gas ist allgemein zum Heizen, da zahlt ja das JC/Sozialamt die Kosten, also steht ihnen auch das Guthaben zu
Fehlt das das Wörtchen nicht, oder hab ich da was verpasst?
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Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
Wenn du nur Kochgas hast und Zentralheizung, dann hast auch nur du die Kosten am Hals.Gas ist allgemein zum Heizen, da zahlt ja das JC/Sozialamt die Kosten, also steht ihnen auch das Guthaben zu
Stell dir vor, Gasherd wird nie benutzt wegen Behinderung, Pflegestufe, Essen auf Rädern. Dann zahlst du irgend eine Summe für Gas, der Verbrauch = Null, also die Kosten voll (außer Zählermiete) retoure.
Alte Menschen "vergessen" den Zähler abzumelden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
Haste vergessen?Koelsch hat geschrieben:kleinchaos hat geschrieben:Strom dürfen sie laut einem Urteil vom BSG vor einigen Jahren.
Gas ist allgemein zum Heizen, da zahlt ja das JC/Sozialamt die Kosten, also steht ihnen auch das Guthaben zu
Fehlt das das Wörtchen nicht, oder hab ich da was verpasst?
http://meinemeinung.blog.de/2009/07/28/ ... i-6604375/
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Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
Das ist ja der Hammer. Wenn jemand in GruSi ist, muss er also immer darauf achten, niedrige Stromabschläge zu beantragen, da ansonsten das überzahlte Geld futsch ist. Wo ist da die Logik?
Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
Kann nur alte Rechtslage sein, heute Sagt § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII glasklar: "Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen."Günter hat geschrieben:Haste vergessen?Koelsch hat geschrieben:kleinchaos hat geschrieben:Strom dürfen sie laut einem Urteil vom BSG vor einigen Jahren.
Gas ist allgemein zum Heizen, da zahlt ja das JC/Sozialamt die Kosten, also steht ihnen auch das Guthaben zu
Fehlt das das Wörtchen nicht, oder hab ich da was verpasst?
http://meinemeinung.blog.de/2009/07/28/ ... i-6604375/
So auch damals schon die Rechtsauffassung des BMAS. Hört, hört, ab und an kommt da auch mal was Klares und Vernünftiges.
http://www.frank-jaeger.info/fachinform ... 1-2009.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Neue geplante Veränderungen auch im SGB XII
okay das oberste zuständige Gericht sagt Guthaben ist Einkommen aber das Ministerium widerspricht. Welch ein Durcheinander.
Wobei ich die Möglichkeit eh nutze monatlich den Zählerstand einzugeben und den Abschlag auch selbst anpassen kann.
Wobei ich die Möglichkeit eh nutze monatlich den Zählerstand einzugeben und den Abschlag auch selbst anpassen kann.
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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