Begutachtungskriterien - Änderungen bei GdB

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Pegasus
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Begutachtungskriterien - Änderungen bei GdB

#1

Beitrag von Pegasus »

Laut einem Artikel plant man Änderungen. So soll u.a. die Einteilung des GdB auch erändert werden. Interessant auch:
Ein weiterer Kritikpunkt ist es, dass der GdB künftig unter genereller Berücksichtigung von Heilmitteln erfolgen soll, wobei eine gute Versorgungsqualität unterstellt wird.
http://www.sovd.de/sovd-zeitung.0.html --> Ausgabe Mai 2015 als PDF
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marsupilami
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Re: Begutachtungskriterien - Änderungen bei GdB

#2

Beitrag von marsupilami »

Wenn die entsprechenden "Heilmittel" dann eben auch kostenfrei abgegeben werden ....
Signatur?
Muss das sein?
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Pegasus
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Re: Begutachtungskriterien - Änderungen bei GdB

#3

Beitrag von Pegasus »

Heilmittel auf Dauer kostenlos? Mhhh vermutlich nicht. Heilmittelverordnung ist z.B. auch Physiotherapie und die verordnen selbst Fachärzte nur bis zu 5 oder war es 6 x. Dann gilt man als austherapiert eingestuft. Hatte mal bei der Krankenkasse nachgefragt. Ja nun die Ärzte können sofern notwendig mehr verordnen. Oder Gehstock obwohl dies Jahr von den Eigenzuzahlungen befreit mußte Männe 8,01 Euro selbst zahlen. Deshalb sehe ich das schon kritisch.
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kleinchaos
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Re: Begutachtungskriterien - Änderungen bei GdB

#4

Beitrag von kleinchaos »

Diese 8,01€ sind der Reichtumszuschlag der Sanitätsfachgeschäfte. Der wird von den Kassen nicht übernommen. Man kann aber versuchen mit dem Sanitätshaus zu verhandeln
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Pegasus
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Re: Begutachtungskriterien - Änderungen bei GdB

#5

Beitrag von Pegasus »

önnn netter Begriff "Reichtumszuschlag". :gaga:
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