Wie ist das mit Betreuern?

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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kleinchaos
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Wie ist das mit Betreuern?

#1

Beitrag von kleinchaos »

Aus aktuellem Anlass:
wie ist das, wenn der Betreuer schludert, keine Schreiben weiterleitet, nicht erreichbar ist, Sanktionen klaglos geschehen lässt, sich nicht für die Abwendung der drohenden Obdachlosigkeit stark macht, sondern sie geschehen lässt, sich nicht darum kümmert eine Unterbringung zu organisieren, aber den zu Betreuenden ins JC schickt um Termine wahrzunehmen und Bescheide und Anträge abzuholen?
Ich hab vorhin von dem Fall erfahren (Allerdings nicht der einzige, wo mir jedesmal der Hut hochgeht) und muss erstmal genauer in den Fall einsteigen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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angel6364
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Re: Wie ist das mit Betreuern?

#2

Beitrag von angel6364 »

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/bet ... uerhaftung

Den Text finde ich recht informativ, besonders die Arten der Pflichtverletzung.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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kleinchaos
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Re: Wie ist das mit Betreuern?

#3

Beitrag von kleinchaos »

Danke
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Wie ist das mit Betreuern?

#4

Beitrag von marsupilami »

Jep, ich glaube, da kann man einiges von saugen.
Im Sozialhilferecht hat der Betreuer darüber hinaus die sozialrechtlichen Mitwirkungspflichten (§ 60 Sozialgesetzbuch-I). Er muss z.B. Vermögenserwerbe (Schenkungen, Erbschaften) unaufgefordert an den Sozialleistungsträger mitteilen. Er kann unter bestimmten Umständen beim Verschweigen wichtiger Angaben selbst zum Schadensersatz verpflichtet werden (§ 103 Sozialgesetzbuch – XII).
Was ist mit den Angehörigen?


Der Witz ist doch der, das Fehlverhalten muß zur Anzeige gebracht werden und es muß bewiesen werden.
Signatur?
Muss das sein?
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