Erhöhung GdB / Regelaltersrente

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Turtle39
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Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#1

Beitrag von Turtle39 »

Hallo zusammen,

mein GöGa hatte heute seinen "positiven Posttag" :bravo:

Erst kam der Rentenbescheid über den Bezug der Regelaltersrente und dann noch der Änderungsbescheid über den GdB

Ich hätte da jetzt ein paar Fragen:

1.) Ihm wurde rückwirkend ab 24.09.2015 ein GdB von 80 und die Merkzeichen B und G anerkannt.

Nun soll er zwischen Freifahrten bei Bus- und Bahn oder Ermäßigung der KFZ Steuer wählen.

Das ist eigentlich keine Frage ABER wir haben da ein Problem.
Da er selber kein Auto mehr fahren kann (auf Grund der Funktionseinschränkungen), haben wir das KFZ auf mich angemeldet (seid 09.2013 auch steuerlich).
In den Hinweisen steht aber, das nur er als Halter die Ermäßigung erhalten würde.

Kennt sich zu dem Thema zufällig jemand aus ?
Auto auf ihn ummelden ? (was ja auch wieder mit Kosten verbunden wäre).

2.) Ich meine gelesen zu haben, das man als Bezieher von GruSi mit Merkzeichen G einen Mehrbedarf bekommt.
Stimmt das und wenn ja wie hoch ist der und wird der bei mir ggf. als Einkommen angerechnet ?
Zur Info: Am 18.11.15 wurde er 65 Jahre alt und ist bis 31.03.2016 erwerbsunfähig (am 1.4.16 erreicht er die Regelaltersrente)

Nachtrag 19:00 Uhr ... das hab ich gefunden zum Thema Mehrbedarf bei GruSi
Alte Menschen über 65 Jahre
a) Alte Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
b) Erwerbsunfähige i. S. d. gesetzlichen Rentenversicherung unter 65 Jahren soweit sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G besitzen
erhalten einen Mehrbedarf von 17 % des für den konkreten Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatzes.

Das war es jetzt erst mal mit Fragen.


Liebe Grüße
:turtle:
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Pegasus
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#2

Beitrag von Pegasus »

Mehrbedarf beträgt 17 % des für ihn geltenden Regelsatzes. BITTE BEANTRAGEN !

Bei PKW weiß ich nicht genau. Meine das das Fahrzeug auf den Namen Deines Mannes zugelassen werden muss. Wenn die Versicherung auch auf Deinen Namen weil günstiger, dann kam man das so lassen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#3

Beitrag von marsupilami »

Zu 1) kann ich was sagen:
eine einfache Kostenrechnung durchführen.

Was kostet es, das Auto umzumelden?
Kann man beim Kreisverwaltung/Landratsamt/Kennzeichenstelle erfragen.
Evtl. steht das sogar auf deren Homepage.

Und was steht dem als Ermäßigung gegenüber?
Wieviele Jahre müsste Dein Männe das Auto "halten", damit über die Ermäßigung die Ummeldekosten wieder reinkommen?
Signatur?
Muss das sein?
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Pegasus
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#4

Beitrag von Pegasus »

KFZ-Steuer wird auf 50 % festgelegt..
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kleinchaos
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#5

Beitrag von kleinchaos »

Einfache Halterumschreibung kostet ca 12€.
Meine Mutter ist auch Halter des Fahrzeugs, das sie nicht fahren kann
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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kleinchaos
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#6

Beitrag von kleinchaos »

Der Mehrbedarf ist ja ein Nachteilsausgleich für IHN. Darf dir nicht angerechnet werden
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Turtle39
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#7

Beitrag von Turtle39 »

Pegasus hat geschrieben:Mehrbedarf beträgt 17 % des für ihn geltenden Regelsatzes. BITTE BEANTRAGEN !
Ok wird gemacht ... habe ja eig. gedacht die berechnen den automatisch wenn die den Bescheid über den GdB gesendet bekommen. Oder gilt der jetzt erst durch das G und GdB 80 ?
Weil nur auf Grund seiner Erwerbsunfähigkeit mit GdB 50 hat er die ganze Zeit keinen Mehrbedarf erhalten.
Pegasus hat geschrieben:Bei PKW weiß ich nicht genau. Meine das das Fahrzeug auf den Namen Deines Mannes zugelassen werden muss. Wenn die Versicherung auch auf Deinen Namen weil günstiger, dann kam man das so lassen.
Also die Fahrzeuge liefen immer Steuertechnisch auf ihn und Versicherungstechnisch auf mich (weil ich niedriger in den % war/bin).
Seid 09.2013 läuft alles auf mich.
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Turtle39
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#8

Beitrag von Turtle39 »

kleinchaos hat geschrieben:Einfache Halterumschreibung kostet ca 12€.
Meine Mutter ist auch Halter des Fahrzeugs, das sie nicht fahren kann
Müssen wir den Halterwechsel auch der KFZ Versicherung mitteilen ?
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Pegasus
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#9

Beitrag von Pegasus »

Oder gilt der jetzt erst durch das G - Ja
Ihr müßt den Mehrbedarf beantragen, sonst gibt es nichts.
Ich würde den Wagen ummelden. Die Versicherung hat in diesen Fall nichts damit zu tun.

Bei uns ist das genau umgekehrt. Ich mit Merkz. G / PWK auf meinen Namen angemeldet. Die Versicherung auf Männes Namen.

Halterwechsel muss die Versicherung wissen. Ist wichtig.
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Turtle39
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#10

Beitrag von Turtle39 »

Pegasus hat geschrieben:Oder gilt der jetzt erst durch das G - Ja
Ihr müßt den Mehrbedarf beantragen, sonst gibt es nichts.

ok, das mache ich formlos so nach dem Motto
Hiermit beantrage ich gem. § 30 Abs. 1 - 5 SGB XII den Mehrbedarf rückwirkend (?) ab 24.09.2015
Pegasus hat geschrieben:Ich würde den Wagen ummelden. Die Versicherung hat in diesen Fall nichts damit zu tun.
Bei uns ist das genau umgekehrt. Ich mit Merkz. G / PWK auf meinen Namen angemeldet. Die Versicherung auf Männes Namen.
Halterwechsel muss die Versicherung wissen. Ist wichtig.
Verstehe ich jetzt nicht. Wieso hat die Versicherung nichts damit zu tun, wenn Du dann doch schreibst das die Versicherung den Halterwechsel wissen muss ?
Zuletzt geändert von Turtle39 am Mi 27. Jan 2016, 20:08, insgesamt 1-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#11

Beitrag von marsupilami »

Bevor Ihr ummeldet, macht Euch bei der Versicherung schlau, ob evtl. der Beitrag steigt, wenn er zwar Halter, aber sie dauernd fährt.
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#12

Beitrag von Koelsch »

Wie Marsu schon andeutet - unterschiedlicher Versicherungsnehmer und Halter wird bei manchen (vielen? allen?) Versicherungen mit einem Aufschlag "belohnt".

Frage wäre also, ob GöGa einen deutlich abweichenden Schadenfreiheitsrabatt hat. Sonst wäre auch die Umschreibung der Versicherung auf ihn kein Problem (außer vielleicht für einige Tage zwischen Abbuchung GöGa-Versicherung und Rückerstattung Deiner Versicherung)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Turtle39
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#13

Beitrag von Turtle39 »

Also GöGa hatte die letzten 23 !!! Jahre kein Auto angemeldet (Versicherungstechnisch) ich bin diejenige die immer Autos angemeldet hatte.

Ich glaube er würde mit 120 % (?) anfangen, ich hab 35 %.

Bei der Versicherung wo ich jetzt bin, war ich auch schon BEVOR er als Halter wegviel (2013)
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Turtle39
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#14

Beitrag von Turtle39 »

Wie beantrage ich den Mehrbedarf ?

Formlos so nach dem Motto -> Hiermit beantrage ich gem. § 30 Abs. 1 - 5 SGB XII den Mehrbedarf rückwirkend (?) ab 24.09.2015
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kleinchaos
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#15

Beitrag von kleinchaos »

Bei langjährig Versicherten sind die meisten kulant und bei Ehepartnern sowieso. Ich denke nicht, dass es da einen Aufschlag gibt. Der ist eh meist nur bei 5%

Bei der GruSi ist das wohl formlos. Beim Jobcenter gibts die Anlage MEB
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Re: Erhöhung GdB / Regelaltersrente

#16

Beitrag von tigerlaw »

Turtle39 hat geschrieben:Wie beantrage ich den Mehrbedarf ?

Formlos so nach dem Motto -> Hiermit beantrage ich gem. § 30 Abs. 1 - 5 SGB XII den Mehrbedarf rückwirkend (?) ab 24.09.2015
Dürfte ausreichen. Mach es jedenfalls noch diese Woche, damit zumindest für Januar der Anspruch "sicher" ist.

Und dann ist die Frage: Im Recht der Sozialhilfe glit der Grundsatz der "Kenntniserlangung" der Behörde. Wenn die also z.B. bereits am 28.9.2015 den Bescheid bekommen haben sollten, dann gibt es auch rückwirkend ab September 2015 Leistungen. Wenn später (aber noch vor Silvester), dann ab jenem Monat.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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