SG Kiel, Beschl. v. 10.11.2015 - S 20 SB 7/15 ER – rechtskräftig
Im Anschluss an eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat das Sozialgericht Kiel entschieden, dass Grundsicherungsbezieher im Fall der Ablehnung ihres Antrages auf Zuerkennung des Merkzeichens „G“ ihren Anspruch auf dessen vorläufige Feststellung auch im sozialgerichtlichen Eilverfahren verfolgen können.
Weiter: http://sozialberatung-kiel.de/2016/02/0 ... verfahren/
Merkzeichen „G“ im Eilverfahren
Merkzeichen „G“ im Eilverfahren
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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