Kurz und knackig nur:
Das werden eher als "unbegründet" zurückweisen.1. ) Es sind grundsätzlich Kosten entstanden, verursacht durch die Vorladung zum Termin.
2. ) Die Kosten sind erstattungsfähig durch die Nutzung eines motorgetriebenen Verkehrsmittels
3. ) Die Kosten sind grundsätzlich zu erstatten nach dem Urteil des BSG Az: B 14/7 b AS 50/06 R, BSG Fahrtkosten
Weiter beantrage ich die Erstattung der Fahrtkosten nach der längeren Route von 10,1 Kilometer einfache Fahrt.
Ich freue mich auf Ihren positiven Widerspruchsbescheid und einen entsprechenden Geldeingang auf dem bekannten Konto.
Dann mit der oberen, ausführlichen Begründung klagen.
Latürnich PKH beantragen!
Günter, das mit der Retour-Kutsche kann ich nicht beweisen.
Höchstens vage vermuten.
Und das ist mir zu dünn.