EGV kurz vor Übergang in die Rente

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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angel6364
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#26

Beitrag von angel6364 »

Nimm bei „a)“ den Strich zwischen „Es“ und „leben“ noch raus.
Im vorletzten Satz würde ich das erste „werden“ (hinter „wahr“) auch noch streichen, es kommt ja am Ende des Satzes nochmal und bezieht sich auf beides.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#27

Beitrag von Koelsch »

Wennste Dich auf der letzten Seite nicht mehr beleiden lässt, isses ok.

Fürs beleiden sind wir hier zuständig :trost: :trost:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#28

Beitrag von Günter »

Eine verständliche Erklärung wäre nett!
Es gibt keine Rechtsgrundlage für ein nettes JC.

Ich habe einen Rechtsanspruch auf eine Erklärung mit Benennung der Rechtsgrundlage was die Altersrente mit der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu tun hat. Die werden sich dann auf den §12a SGB II beziehen.
Das ist „Augenwischerei“.
Offensichtlich sollte der Leeraum auf dem Papier ausgefüllt werden, da diese EGV völlig sinnleer ist und wie ich den Worten der SB entnehmen konnte nur statistischen Zwecken dient.

Ich würde die Zusammenfassung am Ende weglassen, die dokumentiert zwar deine Empörung, ist aber unsachlich und schwächt deine sachliche Erklärung warum das Ding in die Tonne gehört ab.

Zusammengefasst läßt sich sagen, dass dieser Termin zur "Klärung meiner beruflichen Situation" reine Zeitverschwendung war. Die sogenannte Eingliederungsvereinbarung ist überflüssig, da sie mich nicht in den Arbeitsmarkt ein, sondern ins Rentnerdasein ausgliedern wollen.

Somit sind die Sanktionsdrohungen auch nicht angebracht.

Ich fordere sie daher auf, von weiteren Kontaktaufnahmen Abstand zu nehmen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#29

Beitrag von marsupilami »

@ angel und Koelsch: danke. Muss dringendst :brilleputzen1:

@ Günter: ebenfalls Dank.
Aber die Polemik will ich drinne lassen.
Reinbringen werde ich noch die Diskrepanz zwischen "Anlaß" in der Vorladung zum Meldetermin und dem "Ziel" in der EGV.

Kontaktieren darf sie mich weiterhin. Schriftlich.
Nur: Wer gegen den Wind pisst, muss sich nicht über nasse Hosenbeiner wundern.
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marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#30

Beitrag von marsupilami »

Faxe sind raus.
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schimmy
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#31

Beitrag von schimmy »

@Marsu...

Da bin ich mal gespannt was da seitens des Jobcenters kommt, halte uns bitte mal auf den laufenden.
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marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#32

Beitrag von marsupilami »

Ich seh das ganz locker.

Schau'n wer mal.
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Pegasus
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#33

Beitrag von Pegasus »

:brilleputzen1: Wäre gern dabei, wenn Sbchen Deinen Ausführungen liest.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#34

Beitrag von schimmy »

Alleine schon die Seitenanzahl von Marsus schreiben! :bravo:
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marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#35

Beitrag von marsupilami »

Whau!
Ich bin begeischtert!

Heute Brief im Briefchäschtli - so richtig auf Papier im Umschlag - dass mein Fax bei der Regionaldirektion eingegangen ist, dass man sich mit dem JC in Verbindung gesetzt hat und das JC gebeten hat, mein Anliegen zu prüfen und mir zu antworten! Etwas Geduld, bis das JC geprüft hat.
Das JC wird die Reg.Direktion über das Ergebnis der Prüfung informieren.

Heißt, dass die das grundsätzlich nicht unter den Teppich kehren und/oder aussitzen können.
Könnte also noch luschtich werden.
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schimmy
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#36

Beitrag von schimmy »

@Marsu...

Das ist ja schon mal eine Anfangs Reaktion, dann warte mal ab was da seitens des Jobcenters kommt.
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marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#37

Beitrag von marsupilami »

:jumpi:
dubbidubbidubi

Meine Anwort ist tatsächlich über die Verteiler von oben bzw. außerhalb nach unten gefallen und hat dabei offenbar den einen oder anderen Zehen getroffen.
Und SB wird den Tag verfluchen wo er/sie auf die ungute Idee kam, mich ausgerechnet an seinem/ihrem Geb.Tag vorzuladen.
Ihr Schreiben vom 02.04.17, Antwort zur EGV vom 29.03.17

Sehr geehrter Herr Marsupilami,

ich möchte mich kurz bei Ihnen vorstellen, mein Name ist Heinzi Muschtermann und ich bin die zuständige Führungskraft im Jobcenter Palumbien. Ihre Schreiben vom 02.04.17 habe ich vom Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg zur Bearbeitung erhalten.

Sie legen in Ihrem Schreiben sehr genau dar, warum Sie die Eingliederungsvereinbarung in dieser Form nicht unterschreiben können. Dies kann ich gut nachvollziehen. Ihr Ziel ist tatsächlich nicht eine Arbeitsaufnahme, sondern Ihr Vorhaben noch in diesem Jahr in den Rentenbeginn zu wechseln. Da die Arbeitsaufnahme als Ziel in der Eingliederungsvereinbarung festgeschrieben wurde sind alle weiteren Punkte in der Folge nicht passend für Ihre persönliche Situation. Ich verzichte deshalb in meinem Schreiben auch darauf, die Punkte einzeln zu benennen.

Die Eingliederungsvereinbarung in dieser Form muss aus oben genannten Gründen nicht von Ihnen unterschrieben werden. Es entstehen für Sie daraus auch keine rechtlichen Konsequenzen.

Da der § 15 SGB II die Eingliederungsvereinbarung für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorsieht und da diese tatsächlich bei Ihnen nicht ansteht, werden Sie bis zum Rentenbeginn keine alternative Eingliederungsvereinbarung von uns erhalten.

Ihr Schreiben nehme ich natürlich zum Anlass, die Abläufe und das Vorgehen hinsichtlich der Zusammenstellung und Verhandlung der Eingliederungsvereinbarung in meinem Team zu überprüfen und zu optimieren. Mir ist es wichtig, dass die rechtlichen Vorschriften richtig umgesetzt werden und die Eingliederungsvereinbarung auch tatsächlich auf Augenhöhe abgeschlossen wird.

Ich gehe davon aus, dass Ihr Anliegen hiermit geklärt wurde.
Man könnte auch dieses Schreiben noch ein wenig annlieserieren und bemeckern, aber ich will's mal dabei belassen.



Mal noch ein paar Tage warten, was aus dem Antrag auf Fahrtkosten geworden ist.
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Günter
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#38

Beitrag von Günter »

Hach könnte das Leben schön sein, wenn die noch mehr Menschen von dieser Sorte in den Ämtern hätten. Da hat man das Gefühl jemand denkt mit und versetzt sich auch mal in den Partner.

Glückwunsch.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#39

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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angel6364
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#40

Beitrag von angel6364 »

Schee! :jojo:
Erfolg auf ganzer Linie, freut mich. :Daumenhoch:
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#41

Beitrag von schimmy »

@Marsu... :bravo:

Perfekt wie es für dich gelaufen ist.

Die Fahrtkosten werden auch noch kommen.
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Pegasus
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#42

Beitrag von Pegasus »

:jumpi: :jumpi:
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marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#43

Beitrag von marsupilami »

Bescheid zum Antrag auf Fahrtkosten.

Njente, nada, null, nix keine.

Man beruft sich auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Man beruft sich auf BRKG.
Dort wiederum auf § 4 und §5.

Das könnte noch interessant werden.
Erstattung von Reisekosten aus Anlass der Meldeaufforderung beim Träger der Grundsicherung / hier: Ablehnungsbescheid
Sehr geehrter Herr Marsupilami,
Ihrem Antrag vom 29.03.2017 auf Erstattung von Reisekosten für die Vorsprache am 29.03.2017 beim Jobcenter Rems Murr (Dienststelle Backnang) kann nicht entsprochen werden.
Nach Ihren Angaben sind Ihnen Aufwendungen in Höhe von 3,20 EURO für 16 Kilometer, welche Sie mit dem Fahrrad zurückgelegt haben, entstanden.
Bei der Leistungserbringung sind die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (§ 3 Abs. 1 Satz 4 SGB II).
Anmerkung: das zieht schon mal nicht, denn wenn ich Busfahrkarte vorlege, wird anstandslos gezahlt ohne zu meckern - womöglich noch mit der Begründung: die kurze Strecke hätten Sie ja mit dem Fahrrad zurücklegen können. )
Eine notwendige Reisekostenerstattung nach § 309 Abs. 4 SGB III erfolgt auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes (BRKG).
Hierbei können nach § 4 BRKG die entstandenen Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse sowie nach § 5 BRKG für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeugs, eine Wegstreckenentschädigung von 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, erstattet werden.
(Anmerkung: hier könnte es interessant werden, denn mein Tretmopped hat einen Motor. Elektro-Motor, vom Akku gespeist.
Und wenn ich gesagt hätte: Jep, Auto, dann hätte man offenbar ebenfalls ohne Rückverweis auf Fahrrad gezahlt. Abgesehen davon hätte sich offenbar kein Mensch drum geschert, wenn ich zu dem Termin mit Auto mit Schummelsoftware angereist wäre!)
Da Ihnen weder Kosten für ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmitteln auf dem Land-und / oder Wasserweg entstanden sind, kein Kraftfahrzeug oder ein anderes motorbetriebenen Fahrzeugs für die Terminwahrnehmung genutzt wurde, sind Ihnen demnach keine notwendigen und damit übernahmefähige Reisekosten entstanden, weshalb auch nach pflichtgemäßem Ermessen keine andere Entscheidung möglich ist.
Die Entscheidung beruht auf § 309 Abs. 4 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III).
Und warum hat der Gesetzgeber im § 5 BRKG das Fahrrad ausgeklammert?
Ich halte das für einen Benachteiligung.
Als Radfahrer bin ich genauso Verkehrsteilnehmer wie als Autofahrer oder der Bus des ÖPNV.
Die zurückzulegende Strecke darf kein Maßstab sein, genauso wenig wie die Art des Antriebes.

Wie will der Gesetzgeber im BRKG und damit auch im SGB in Zukunft mit dem vermehrten Aufkommen und Nutzung von Fahrrad im Allgemeinen und sog. "E-Bikes" im Besonderen umgehen?

Waren nicht Reisekosten zu Meldeaufforderungen generell zu bezahlen?

Muss ich mal sacken lassen.
Bisken sammeln.

Mal sehen, ob ich da was draus machen kann.


Nachtrag: ich würde mich nicht wundern, dass diese Entscheidung so gefallen ist, um mir eine "reinzuwürgen" wg. des Aufstandes, den ich wg. der EGV gemacht habe.
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Günter
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#44

Beitrag von Günter »

Die Ablehnung deines Antrags einschl. des anschl. Widerspruchs wird für die Bande teurer als eine anstandslose Zahlung.

Nu erst recht. mach die fertig.
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#45

Beitrag von kleinchaos »

Der Geist des Widerspruchs schwebt über diesen Zeilen.
Möge er mit dir und deinem E-Bike sein.
Ein Fahrrad mit stinkendem Hilfsmotor könnte auch vermutlich förderfähig sein, Elektroautos ebenso ...
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#46

Beitrag von marsupilami »

@ kc: das hast Du sehr schön gesagt! Ich habe wirklich herzhaft gelacht. Bild
Danke dafür.

Der Geist des Widerspruchs schwebt über diesen Zeilen.
Ja, ich hab mir schon ein paar Sachen gesucht.

Der 2. Beitrag:
https://www.elo-forum.org/reise-fahrt-b ... gb-ii.html

Das mit der kürzesten Strecke werde ich - vermutlich - denen auch unter die Nase reiben. Denn die ist - trotz E-Bike - meiner persönlichen Belastungsgrenze nicht zuträglich. Geht ziemlich steil den Buckel rauf!!
http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechu ... tatten.php


Rz 59.12
FH-59-Meldetermin Fahrtkosten 20.10.2011.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#47

Beitrag von kleinchaos »

Die kürzeste Strecke vom Tal zur Bergspitze wollte meine Mutter mal auf dem Fichtelberg versuchen, entlang der Seilbahn (oder wars der Sessellift?). Egal, sie schaffte es nur mit großen Mühen und war dann fix und erledigt. Runter dann doch lieber mit dem Seilbahndings.
Also, gewisse Umwege sind erklärbar.
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marsupilami
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#48

Beitrag von marsupilami »

Mal ein allererster Entwurf:
Widerspruch gegen Ihren negativen Bescheid vom 10.04.2017
Lieber SB des JC Palumbien!

Schon der erste Satz Ihres Bescheides ist fehlerhaft.
Nicht ich habe vorgesprochen, sondern Sie bzw. Ihre Kollegin hat mich vorgeladen.
Grundsätzlich gilt: wer die Kosten verursacht, hat diese auch zu tragen!
Es finden sich im Internet genügend Urteile – auch höherer Gerichte - mit Aktenzeichen, die in juristisch durchdachten und wohlgesetzten Worten genau dieses Prinzip ausdrücken und Ihrer Entscheidung widersprechen.
Um Ihnen die mühevolle, zeit- und damit kostenaufwändige Suche zu ersparen, erlaube ich mir folgende Beispiele aufzuführen:
LSG Bayern, Urteil vom 27.03.2012 Aktenzeichen: 11 AS 774/10
Bundessozialgericht, Az: B 14/7 b AS 50/06 R, BSG Fahrtkosten
Zitat:
16

3. Die vom Kläger angegriffene Entscheidung der Beklagten, Fahrkosten in Höhe von 3,52 Euro nicht zu erstatten, ist ermessensfehlerhaft. Hierbei kann offen bleiben, ob der Kläger, als er die Beklagte am 1. und 11. Juli 2005 aufsuchte, einer Meldepflicht nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III nachkam oder ob er ein Beratungsangebot der Beklagten iS des § 16 Abs 1 Satz 1 SGB II iVm §§ 29, 30 SGB III wahrnahm. Das LSG hat hierzu keine Feststellungen getroffen. Sowohl nach § 59 SGB II iVm § 309 Abs 4 SGB III als auch nach § 16 Abs 1 Satz 1 SGB II iVm §§ 45 Satz 2 Nr 2, 46 Abs 2 SGB III besteht aber ein Anspruch des Klägers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Übernahme der Reisekosten zum Beratungstermin. Die angefochtenen Entscheidungen der Beklagten genügen den Anforderungen hieran nicht.“
Zitat Ende.

Ich bin überzeugt, dass ein – kostenpflichtiger – Anwalt diese Liste nur zu gerne erweitern kann.

Auch dem Inhalt des 2. Absatz muss ich widersprechen.
Zwar beträgt die kürzeste, einfache Entfernung tatsächlich ganz knapp 8 Kilometer, beinhaltet aber die Nutzung der Sachsenweiler Staige. Wie der Straßennamen schon sagt, handelt es sich hierbei um einen sehr steilen Anstieg, dessen Bewältigung nicht so recht zu meiner altersgerechten Fitness passen will. Ich erlaube mir daher, zusätzlich zum Widerspruch zu beantragen, die längere, aber meinem altersgerechten Blutdruck zuträglichere Route mit 10,1 Kilometer über den Heininger Kreisel abzurechnen.
Zur Begründung dieses Antrages wollen Sie bitte einen Blick in das Urteil des bereits oben angeführten Urteils des LSG Bayern werfen.
Dort wird die Forderung auf Abrechnung nach dem längeren Wege zwar auf die Sicherheit abgestellt, ich mache mein Alter und Gesundheit als andere „wichtige Gründe“ geltend.

Der Absatz über die „Grundsätze und Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ ist einfach nur lächerlich.
Begründung: allein schon die Kosten für die Erstellung dieses Ablehnungsbescheides dürften die beantragten Fahrtkosten um ein Vielfaches übersteigen.
Wäre ich mit den Verkehrsmitteln des ÖPNV angereist, wären die Kosten deutlich höher gewesen (einfach Fahrt mit dem VVS kostet 2,90 €) und diese wären ohne Wenn und Aber zu ersetzen gewesen und vermutlich auch ersetzt worden!
Durch die Erstellung dieses unseligen Ablehnungsbescheides – dem ich zwangsläufig widersprechen muss – entstehen zusätzliche Kosten, die in keinem Verhältnis mehr zu den ursprünglichen Kosten stehen.

Im Weiteren verweisen Sie auf den § 5 BRKG. Auch hier irren Sie.
Bei dem von mir verwendeten Verkehrsmittel handelt es sich sehr wohl um ein motorbetriebenes; nämlich um ein Fahrrad mit elektrischen Motor.
Somit ist eine Wegstreckenentschädigung nach diesem Paragrafen durchaus möglich.


Zusammenfassung:
1. ) Es sind grundsätzlich Kosten entstanden, verursacht durch die Vorladung zum Termin.
2. ) Die Kosten sind erstattungsfähig durch die Nutzung eines motorgetriebenen Verkehrsmittels
3. ) Die Kosten sind grundsätzlich zu erstatten nach dem oben aufgeführten Urteil des BSG.

Weiter beantrage ich die Erstattung der Fahrtkosten nach der längeren Route von 10,1 Kilometer einfache Fahrt.

Ich freue mich auf Ihren positiven Widerspruchsbescheid und einen entsprechenden Geldeingang auf dem bekannten Konto.

mfg
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#49

Beitrag von kleinchaos »

Super
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Re: EGV kurz vor Übergang in die Rente

#50

Beitrag von Günter »

Ich würde noch so ganz leise etwas in der Art .... "In mir wächst der Verdacht, dass die Ablehnung der Kostenübernahme nicht aus sachlichen sondern aus persönlichen Gründen als Retourkutsche für meine Beschwerde über ihren Versuch mir diese absolut überflüssige und sachlich nicht zu begründende Eingliederungsvereinbarung unterzujubeln.

Seien sie sich sicher, ich werde mich auch gegen einen negativen Widerspruchsbescheid zur Wehr setzen. Sie wollten mich sehen, sie werden zahlen." ..... einfügen.
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