eLB stellt am 5.8.2014 Antrag auf EU-Rente. Klar schüttelt DRV mittem Kopp, würde ja Geld kosten. Das übliche hin und her - Fall landet vor dem SG. Dieses ordnet zwei Gutachten an. Allein diese Gutachten dürften viele Tausende von Euronen gekostet haben, es wurde sehr viel Zeit und noch viel mehr Papier aufgewendet. (Ich vergleich nur mit dem Gutachten zur Feststellung, dass die Inso meiner GmbH mangels Masse abzulehnen sei - bei einem nachgewiesenen Kontoguthaben von € 13,96 ein nicht gerade fernliegender Schluss: Das Gutachten kostete etwa € 2.600,00, Gespräch mit dem Gutachter etwa 20 Minuten).
OK, aber nach den Gutachten ist nun auch die DRV der Ansicht, volle Erwerbsminderung. Jetzt aber geht denen schon auf, dass angeblich ja die notwendigen Zeiten nicht erfüllt sind - innerhalb von 5 Jahren vor Antragstellung muss 3 Jahre lang Pflichtbeitrag gezahlt worden sein. 5 Jahre vor Antragstellung wäre also 5.8.2008 bis 4.8.2014. Laut Schreiben der DRV sind da hinzuzurechnen
- Anrechnungszeiten = z.B. Zeiten des ALG II Bezugs
lt. beiliegendem Versicherungsverlauf war eLB vom 1.1.2008 bis 29.2.2012 im ALG II Bezug
- Berücksichtigungszeiten = Kindererziehung, lt. Versicherungsverlauf endeten diese berücksichtigungszeiten am 15.3.2011
Trotz dieser nachgewiesenen zeiten aber kommt DRV nur auf eine Verlängerung der 5-jährigen Wartezeit um 2 Monate - vom 5.8.2008 auf den 5.6.2008
Kann mir irgend jemand erläutern, wie die DRV auf diese 2 Monate kommt?
2017_05_08_SG DRV volle Rente aber Pflichtzeiten_ano.pdf
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