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Rente und Steuern

Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 07:50
von Katharina2013
:Kathi: Gibt es eine Möglichkeit, dazu Auskunft zu bekommen, ohne gleich zum (teuren) Steuerberater zu gehen? :Kathi:

Re: Rente und Steuern

Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 08:00
von Koelsch

Re: Rente und Steuern

Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 10:33
von Katharina2013
:Kathi: Erst mal vielen Dank @ :Koelsch: werde mal versuchen, mich da durch zu finden. Sonst meld ich mich noch mal. :Kathi:

Re: Rente und Steuern

Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 10:42
von marsupilami
Zusatzfrage von mir:
Muss ich eigentlich Steuererklärung machen, wenn eh klar ist, dass ich keine zahle?
Weil ich ja aufstocken werde.

Hab die ganzen letzten Jahre keine Steuererklärung abgegeben, weil ich ja keine zahle und somit auch kein Anrecht auf Erstattung hatte/habe.

Re: Rente und Steuern

Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 11:22
von Koelsch
Ich denke, dann musst Du auch keine Erklärung abgeben

Re: Rente und Steuern

Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 11:31
von marsupilami
Gut.
Danke.
Dann werde ich wie Politik machen: weiter so.
Ohne Erklärung.

Re: Rente und Steuern

Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 14:35
von Pegasus
Mal die Suchfunktion benutzen denn ich habe irgendwann in diesen Jahr einen Link zum "Rentner-Steuerrechner" gesetzt. Das FA Schleswig-Holstein hat das irgendwo im Netz.

Re: Rente und Steuern

Verfasst: Mi 19. Jul 2017, 15:23
von tigerlaw
marsupilami hat geschrieben: Mi 19. Jul 2017, 10:42 Zusatzfrage von mir:
Muss ich eigentlich Steuererklärung machen, wenn eh klar ist, dass ich keine zahle?
Weil ich ja aufstocken werde.
(...)

Wenn Rentenbescheid da ist, eine Kopie davon formlos an das FA schicken und darum bitten, in Zukunft keine Steuererklärung abgeben zu müssen (sofern sich in Zukunft in den finanziellen Verhältnissen nichts ändert).
marsupilami hat geschrieben: Mi 19. Jul 2017, 10:42 (...)

Hab die ganzen letzten Jahre keine Steuererklärung abgegeben, weil ich ja keine zahle und somit auch kein Anrecht auf Erstattung hatte/habe.
Umgekehrt wird der Schuh daraus: Weil Du keine (steuerpflichtigen) Einnahmen hast, bist Du nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu zahlen und brauchst auch keine anderenfalls daraus errechneten Steuern zu zahlen.

Erstattung würdest Du ggf. nur erhalten, wenn Du vorher schon Steuern gezahlt hast (als Arbeitnehmer via Lohnsteuer, als sonstiger Steuerpflichtiger via vierteljährlicher Vorauszahlungen)