Bescheid vom Versorgungsamt

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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schimmy
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Bescheid vom Versorgungsamt

#1

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen

Ich habe Anfang August einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt auf Grund mehrerer körperlichen Einschränkungen.

1. Schlafabne (hochgradig)

2. Depressionen ( Seit 2011 durchgehend in Behandlung, zwischendurch wurde einmal die Ärztin gewechselt.

3. Schilddrüse

Heute erreichte mich der Bescheid vom Versorgungsamt, wobei mir ein Grad von 20 GDB bescheinigt wurde.

Berücksichtigt wurde die Schlafabne und die Depressionen, die Sache mit der Schilddrüse blieb außen vor, wobei aber es schon alleine für die Schlafabne 20 GDB gibt.

Ich würde gegen die Entscheidung des Versorgungsamtes gerne Widerspruch einlegen.

Könnt ihr mir bitte dabei helfen wie ich das am besten mache,der Widerspruch sollte ja auch gut begründet sein.

Gruß schimmy
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Günter
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#2

Beitrag von Günter »

Steht denn eine Begründung in dem Bescheid, warum dir welcher GdB bewilligt wurde?

Wenn nicht, dann würde ich einfach nur schreiben:

Ich lege fristwahrend Widerspruch gegen den Bescheid vom ...... (Aktenzeichen oder was auch immer) ... ein.

Für eine Begründung des Widerspruchs ist es erforderlich, dass sie mir Ihre Begründung von Ermessensentscheidungen mitteilen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#3

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich auch erst mal so - und mach Dich auf einen langen Streit gefasst. Die Versorgungsämter wehren sich nach meiner Erfahrung mit Händen und Füßen gegen höhere GdB's
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#4

Beitrag von Günter »

Ich mach mal den Test und stelle jetzt auch den Antrag, gab ja ausreichend Gründe. Mal sehen wie es läuft.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#5

Beitrag von Pegasus »

Schimmy sollte auch das Gutachten anfordern. Darin wird man die besten Argumente für den Widerspruch finden.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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kleinchaos
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#6

Beitrag von kleinchaos »

Versorgungsamt - auf die bin ich ja gar nicht gut zu sprechen. Solange es nix kostet bekommt man alles bis GdB 40. Bei 50 gehts auch noch, wenn nicht ein Merkzeichen dazu kommen soll.
Ab dann wirds nämlich haarig. Da entscheidet nicht mehr Vernunft und Sachverstand sondern einzig und allein die Haushaltslage.

Warum?
Weil alle Vergünstigungen der Kommune in Rechnung gestellt werden.
Beispiel Merkzeichen G: die Monatskarte für die Öffis kostet im deutschlandweiten Durchschnitt 65€. Die muss nun die Kommune an den ÖPNV zahlen. Fährt der Behinderte nun gern und oft mit Bus und Bahn über Land, bekommt die Kommune die Rechnung dafür.
Merkzeichen aG ist noch beschissener dran. Wird garantiert immer abgelehnt, es sei denn es sind sofort beide Beine bis zur Hüfte weg.
Aktueller Fall: mein Einbeiniger. GdB 80 und G kamen sie ja nun nicht drum herum. AG gerade vom Gericht abgelehnt. Ich hab die Begründung noch nicht, aber ich koche vor Wut.
Wenn man aG hat, steht einem eine größere Wohnung zu. Ist man im Sozialleistungsbezug bezahlt das wer? Wenn man nun auch noch Mobilitätshilfen haben will (gibts nur bei aG) also Behindertentransport etc, dann hat man je nach Bundesland ein jährliches Budget von etwa 240€. Doch so viel. Zahlt wer?
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Pegasus
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#7

Beitrag von Pegasus »

Ich meine das vor nicht all zu langer Zeit die Versorgungsämter "angehalten" worden, etwas strenger zu Bescheiden. Siehe KCs Beitrag.
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schimmy
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#8

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

hier ist der inhalt meines Bescheides des Versorgungsamtes.



1. Entscheidung

Es wird festgestellt, das bei ihnen ab 2.08.2017 eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne des SGB lX mit einem Grad der Behinderung GDB von 20 in Worten zwanzig vorliegt.

Da bei ihnen ein GDB unter 50 festgestellt würde, gehören sie nicht zum Personenkreis der Schwerbehinderten Menschen.

Durch die festgestellte Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Merkzeichen nicht gegeben.

Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises liegen nicht vor.

2 Begründung

Auf Antrag eines behinderten Menschen stellt das Amt für Versorgung und Integration Bremen zuständig für die Durchführung des Paragraph 69 SGB X im Land Bremen das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung GDB zum Zeitpunkt der Antragstellung fest.Es kann ebenfalls auf Antrag festgestellt werden,ob ein Grad der Behinderung oder Gesundheitliche Merkmale bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben, wenn dafür ein besonderes Interesse geltend gemacht wird.

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird der Grad der Behinderung nach den Auswirkungen der Beeinträchtigung in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt.
Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden abgestuft festgestellt. Eine Feststellung ist nur dann zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt.

Durch das aufgrund ihres Antrages durchgeführte Feststellungsverfahrens werden folgende Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne des Paragraph 69 SGB IX festgestellt:

1. Schlaf-Apnoe-Syndrom
2. Depressive Störung

Aufgrund ihrer Gesamtauswirkung wird ein GDB von 20 festgestellt.

Bei der Bildung des GDB konnte folgende Gesundheitsstörung nicht berücksichtigt werden,da sie keine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne des SGB IX darstellt:

Schilddrüsenstörung

3. Rechtsfolgebelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Versorgung und Integration zu erheben.
Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder einer deutschen konsularbehörde eingegangen ist.

4. Hinweise zu ihrer Mitteilungspflicht

Sie sind verpflichtet,dem Amt für Versorgung und Integration unverzüglich mitzuteilen wenn in den für diese Feststellung maßgebenden Voraussetzungen eine Änderung eingetreten ist
Hierzu zählen:

eine wesentliche Besserung oder Wegfall einer Behinderung.
Jede Anschriften oder Namensänderung
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Koelsch
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#9

Beitrag von Koelsch »

Von 20 auf 50 klappt beim Auto recht flott, beim GdB ist das ein langer Weg.

Es wird eben nicht addiert, sondern eine Erhöhung kommt nur, wenn mehrere Behinderungen sich ergänzen:

Extrem vereinfacht und sicher stark übertrieben:

30% für linkes Bein ab
20% für linker Arm gelähmt kann führen zu
50% weil Du ja mit dem linken Arm eigentlich die Gehstütze halten und führen müsstest

heißt aber auch

30% für linkes Bein ab
20% für rechter Arm gelähmt kann führen zu
30% weil Du ja mit dem linken Arm eigentlich die Gehstütze halten und führen müsstest, den rechten Arm dafür also nicht brauchst

Es ist immer auch die Frage, was erhoffst/versprichst Du Dir von 50% GdB. Es gibt wohl ein paar Vergünstigungen, aber z.B. Jobsuche dürfte nicht leichter sondern eher schwerer werden. Also da genau überlegen.
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schimmy
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#10

Beitrag von schimmy »

Ich hoffe es ist nicht falsch rüber gekommen,mir geht es nicht um die GDB von 50, die werde ich auch nicht bekommen das ist mir schon klar.

Natürlich weiß ich auch um das ganze drumherum.

Wie sieht es aus mit dem mir vorliegenden Bescheid des Versorgungsamtes, muss ich diesen Bescheid dem Jobcenter zukommen lassen,"Mitwirkungspflicht", die Veränderung muss ja in die Vermittlung mit einfließen oder?
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Koelsch
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#11

Beitrag von Koelsch »

Dem JC solltest Du das durchaus zukommen lassen. Mit etwas Glück, wird das dann bei den Vermittlungsvorschlägen berücksichtigt.
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tigerlaw
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#12

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Do 7. Sep 2017, 15:26 Von 20 auf 50 klappt beim Auto recht flott, beim GdB ist das ein langer Weg.

Es wird eben nicht addiert, sondern eine Erhöhung kommt nur, wenn mehrere Behinderungen sich ergänzen:

Extrem vereinfacht und sicher stark übertrieben:

30% für linkes Bein ab
20% für linker Arm gelähmt kann führen zu
50% weil Du ja mit dem linken Arm eigentlich die Gehstütze halten und führen müsstest

heißt aber auch

30% für linkes Bein ab
20% für rechter Arm gelähmt kann führen zu
30% weil Du ja mit dem linken Arm eigentlich die Gehstütze halten und führen müsstest, den rechten Arm dafür also nicht brauchst

Es ist immer auch die Frage, was erhoffst/versprichst Du Dir von 50% GdB. Es gibt wohl ein paar Vergünstigungen, aber z.B. Jobsuche dürfte nicht leichter sondern eher schwerer werden. Also da genau überlegen.
In dem rot markierten Teil der Antwort hat Kölsch sich sogar etwas vertan, es dürfte allenfalls 40 Gesamt herauskommen; eine reine Addition wäre unzulässig!

Aber, um auf Deine anderen Fragen einzugehen:

Dem Jobcenter (FM) kannst Du das natürlich mitteilen. Es könnte auch wichtig sein, da z.B. das Schlaf-Apnoe-Syndrom vielleicht dazu führen könnte, dass Du an manchem Arbeitsplatz nicht mehr einsetzbar wärest, wo es auf höchste Konzentrationsfähigkeit ankommt.

Aber eine ausdrückliche "Mitwirkungspflicht" kann ich hier nicht erkennen, das hat wohl keine Auswirkungen auf Deinen Leistungsanspruch.

Deshalb 8und wegen der anderen ARgumente, die ich Dir per PN mitgeteilt habe) solltest Du gegen den bEScheid ansonsten nichts mehr machen, insbesondere keinen Widerspruch einlegen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
schimmy
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#13

Beitrag von schimmy »

Erst einmal vielen Dank für eure Unterstützung, jetzt sehe ich das ganze schon mit ganz anderen Augen, das mit dem Widerspruchsverfahren werde ich auch lassen.
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kleinchaos
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#14

Beitrag von kleinchaos »

Für die Gleichstellung ist es erst wichtig wenn du einen GdB von 30 hast
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schimmy
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#15

Beitrag von schimmy »

KC... Danke für die Information,da bin ich ja noch etwas von entfernt von den 30 GDB.
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marsupilami
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#16

Beitrag von marsupilami »

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass selbst 50 % + G nicht allzuviel bringt.

Du hast Anspruch auf Ermäßigung bei der Kfz.Steuer oder Anspruch auf freie Fahrt im Nahverkehr/Verkehrsverbund und div. Zug-Typen bei der DB. Allerdings keine Schnellzüge, schon gar kein ICE oder sowas.

Dann gibt es noch bisken was bei der Steuererklärung.
Wenn Du aber als ALG-Empfänger keine Steuern zahlst, bringt das also nix.

Du hättest dann auch einen Anspruch auf "begleitenden Hilfen im Arbeitsleben" durch das Integrationsamt - auch das hab ich durch, gebracht hat das nix.
bzw. ich war beim örtlich zuständigen Integrationsfachdienst, aber die haben genauso viele Arbeitsstellen wie die Jobcenter.

Aber wie schon gesagt: das alles erst ab GdB 50% mit - nach meiner Erfahrung und Ansicht nach - recht wenig positivem Effekt.
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friys
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#17

Beitrag von friys »

kleinchaos hat geschrieben: Do 7. Sep 2017, 13:35Beispiel Merkzeichen G ... Fährt der Behinderte nun gern und oft mit Bus und Bahn über Land, bekommt die Kommune die Rechnung dafür.
@kleinchaos, wie will festgestellt werden, wie oft ich wo Bus und Bahn fahre? Bei Fahrscheinkontrollen wurde mein Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke noch nie in fremde Hand gegeben. Es wurde auch noch nie etwas notiert.

- - -
marsupilami hat geschrieben: Do 7. Sep 2017, 18:57Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass selbst 50 % + G nicht allzuviel bringt.

@marsu, ich fahre als Hartzi absolut kostenlos mit dem ÖPNV, also Bus, Bahn inkl. Regional-Express (RE) und allen Zuggattungen des Schienenpersonen-Nahverkehrs. Damit bin ich gut bedient.
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Koelsch
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#18

Beitrag von Koelsch »

Wo gibt's denn solch paradiesische Zustände ...... und :ironiea: dann muss das JC aber dringendst den im Regelsatz vorgesehenen Anteil für Mobilität auf Null kürzen. :jojo:
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#19

Beitrag von friys »

:aufgemerkt: Auf dem "Beiblatt" zum Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G/GI vom Versorgungsamt kann die kostenfreie Wertmarke beantragt werden, wenn z.B. ALG II geleistet wird.

Die Freifahrtberechtigung gibt es, wenn auf die Ermäßigung der Kfz-Steuer und Beiblatt ohne Wertmarke verzichtet wird. Der Antrag muss jährlich neu gestellt und belegt werden.
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kleinchaos
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#20

Beitrag von kleinchaos »

Trotzdem muss man bei der Bahn eine Fahrkarte erwerben, auch wenn man sie nicht bezahlen muss.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#21

Beitrag von marsupilami »

Nö!
Behinderten-Ausweis und diese Marke vorzeigen und gut ist.


Nachtrag:
Sonst wird's ja albern: Erst am Fahrkarten-Automaten oder Schalter Fahrkarte kaufen und dann damit und Ausweis und Marke zum Amt gehen und dann Erstattung beantragen?

Dann brauchste ja den ganzen Aufwand für die Beantragung der Marke nicht.
Signatur?
Muss das sein?
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friys
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Re: Bescheid vom Versorgungsamt

#22

Beitrag von friys »

So isses, @marsu.

Alle meine Fahrscheinkontrollen in den letzten zwei Jahren verliefen problemlos - ohne eine Fahrkarte gelöst zu haben.

Das "Beiblatt" gleich Wertmarke mit Datumsdruck Gültig ab - Gültig bis berechtigt (nur in Verbindung mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis) zur Freifahrt!
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