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Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Sa 23. Sep 2017, 12:29
von marsupilami
Mit Eingang des Rentenbescheides am 01.09.2017 hab ich die ... ähhhh .... Mitarbeiter meines Lieblings-Jobcenters ordnungsgemäß und zeitnah von diesem Ereignis unterrichtet.

Höhe der Rente: 652,76 € (Zahlbetrag)

Gleichzeitig hab ich - da ja die Rente erst am Ende des jeweiligen Monats überwiesen wird - einen Antrag auf Überbrückungsdarlehen gestellt.

Heute kommt ein Aufhebungsbescheid.
.... wird ab 01.10.2017 ganz aufgehoben.

Grund:
Rente wg. Alters oder ähnlicher Leistungen öffentlich rechtlicher Art.
Leistungen nach dem SGB II erhält nicht, wer eine Rente wegen Alters, Knappschaftsausgleichsleistungen oder ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art bezieht.
Sie erhalten seit dem
Richtig! Hier steht nix im Bescheid. Weder ein Datum noch was genau in welcher Höhe.
Diese Entscheidung beruht auf §40 Absatz 1 und 2 SGB II und § 330 Absatz 3 SGB II in Verbindung mit § 48 Absatz 1 Satz 2 SGB X und § 7 Absatz 4 SGB II.

Dann kommt der Standard-Absatz über die nicht gegebene Krankenversicherung und die Rechtsbehelfsbelehrung und der schöne Satz:
Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, können Sie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Beratung, Vermittlung, Förderung) durch Ihre Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.

.....
.....

Als Anlage gibt's die Gesetzestexte der oben genannten §§.


Frage an's Forum:
Ich müsste jetzt wissen, welche(r) §§ genau selbige Aussage:
Wer vor der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente beantragt, bekommt bis zum Erreichen der Regelaltersrente die „Aufstockungsleistungen“ vom Jobcenter.
Quelle: https://rentenbescheid24.de/wenn-die-re ... ht-reicht/

untermauern?

Denn ich würde gerne am Montag pünktlich zum Beginn deren Öffnungszeiten bei diesen .... ähhhhh ..... Menschen aufschlagen und ihnen den entsprechenden §§ unter die Nase halten.

Abgesehen davon dass der Bescheid eh nicht vollständig und verständlich ist.
Nicht verständlich dahingehend:
Sie erhalten seit dem WANN? WAS? WIEVIEL? VON WEM?

und auf Seite 2:
Unter Umständen kann der Wegfall des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II zu einem Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII führen. Sofern Ihrerseits Bedarf besteht, sollten Sie einen entsprechenden Antrag bei stellen.

Mit freundlichen Grüßen

JC Palumbien.

einen entsprechenden Antrag bei stellen.
Aha.
WO GENAU?


Ich werde den Verdacht nicht los, dass mein Lieblings-JC hart daran arbeitet, ebenfalls auf die Liste derjenigen JC's zu kommen, die hart an dem Erwerb eines schlechten Rufes arbeiten.

Nachtrag:
Ich bin stinkig, ich bin wütend, ich will Wörters schreiben, die dem Forum schaden könnten, ich hab Angst (Räumungsklage wg. Mietschulden), ich bin müde.
Ich hab keine Lust mehr.
Diese dauernde Auseinandersetzung mit diesen Behörden nimmt mir jegliche Kraft, jegliche Lebensfreude, jeglichen Lebensmut.
Eigentlich will ich nicht mehr.
Nur noch Friedhof.
Aber ich vermute, das ich auch dort weder Frieden noch Ruhe haben werde.

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Sa 23. Sep 2017, 12:58
von Koelsch
Zeigt sehr deutlich, was von diesen Rentenberatern zu halten ist - könnten sich als Richter an einem mir bekannten Sozialgericht bewerben, da ist Null Ahnung wohl auch Einstellungsvoraussetzung

https://www.haufe.de/sozialwesen/leistu ... 17338.html

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Sa 23. Sep 2017, 13:08
von marsupilami
Pfalsch!
1) Ich hab von mir aus Renten-Antrag gestellt und der ist bewilligt worden!!
2) Ich krieg keine Altersrente und auch keine vorgezogene Alterrente, sonder ich bekomme

Altersrente für schwerbehinderte Mensch.

So steht das auch im Rentenbescheid drinne.

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Sa 23. Sep 2017, 13:19
von Koelsch
Dann müsste das über den § 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II i.V. mit § 7a SGB II laufen, d.h. Du bist unverändert im ALG II Bezug, die Rente ist "lediglich" als sonstiges Einkommen anzurechnen.

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Sa 23. Sep 2017, 13:19
von Pegasus
Mittellosigkeit sollte bei guter Beratung und fairer Verwaltungspraxis im Jobcenter jedoch trotzdem nicht eintreten. Denn das Jobcenter hat den ersten Renten-Monat - wenn erforderlich - gemäß gesetzlichem Auftrag mit Alg II vorzufinanzieren (§ 22 Abs. 4 SGB II). Diese 'Vorfinanzierung' geschieht als Darlehn.
Quelle: https://www.also-zentrum.de/archiv/beit ... rente.html

Ist schon etwas älter aber schau Dir den genannten § mal an. Die SB für Behinderte mit Ausweis sagte auch das Männe einen Darlehnsantrag beim JC stellen sollte . Eben weil die Rentenzahlung erst am Monatsende erfolgt.

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Sa 23. Sep 2017, 13:37
von marsupilami
Der Artikel weist vermutlich auf eine alte Fassung dieses §.

Aktuell lese ich den § 22 Absatz 4 SGB II so:
(4) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Ich sehe da nichts von Vorfinanzierung und/oder Darlehen.

Womit ich evtl. was anfangen könnte, wäre
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__42a.html

und dem - neuen -
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/14.html

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Sa 23. Sep 2017, 13:39
von marsupilami
Koelsch hat geschrieben: Sa 23. Sep 2017, 13:19 Dann müsste das über den § 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II i.V. mit § 7a SGB II laufen, d.h. Du bist unverändert im ALG II Bezug, die Rente ist "lediglich" als sonstiges Einkommen anzurechnen.
Jetzt kommen wir der Sache schon näher.

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Sa 23. Sep 2017, 14:38
von schimmy
@marsu...

Als Ergänzung zu deiner Rente beantragst Du doch noch Grundsicherung oder ???

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Sa 23. Sep 2017, 15:39
von marsupilami
Ich kriege keine Grundsicherung!!
Ich muss aufstocken!!

Grundsicherung gibt es erst ab Regelaltersgrenze.
Und da hab ich noch 'ne Weile hin.

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Sa 23. Sep 2017, 16:40
von Koelsch
Ich erhielt soeben die folgende Mail inkl. Anhang von einem guten hier still mktlesenden Freund

Lieber Koelsch,

zum Jobcenter und der Altersremte allgemein mal eine PDF (stammt von
mir) im Anhang.

Bis zum Erreichen der Regelaltersrente bekommt er dann aufstockend HzL
nach Kap. 3 SGB XII.

Bei vorgezogener Altersrente, hier Altersrente für schwerbehinderte
Menschen:
Auf Antrag kann Altersrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt
werden bei Vorliegen einer Schwerbehinderung mit einem GdB von
mindestens 50 oder mit Vollendung des 63. Lebensjahres unter Hinnahme
einer Rentenkürzung. Der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II endet
in diesen Fällen erst mit der tatsächlichen Rentenzahlung bzw.
Nachzahlung. Die Zuständigkeit des JC bleibt bis zur tatsächlichen
ersten Rentenzahlung bestehen.
Sofern die Rente zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht,
beginnt die Zuständigkeit nach dem 3. Kap. SGB XII in der Regel ab dem
Tag, an dem die Rente erstmals gezahlt wurde.
Da Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII erst ab Erreichen der
gesetzlichen Altersgrenze gewährt werden können, sind im Falle einer
vorgezogenen Altersrente nur Leistungen nach dem 3. Kap. SGB XII
möglich, sofern die betreffende Person nicht wegen einer
dauerhaftenvollen Erwerbsunfähigkeit bereits Anspruch auf Leistungen
nach dem Vierten Kapitel SGB XII hat.

Nur bei der s.g. Arbeitsmarktrente bleibt der betroffene Mensch beim
Jobcenter.

Das muss doch inzwischen allen bekannt sein.

Beste Grüße und ein schönes Wochenende, Wetter passt ja.

noch 'ne Koelsche
Altersrente - Aufhebung der Leistungsbewilligung.pdf

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Sa 23. Sep 2017, 19:39
von Pegasus
Danke an den mitlesenden Freund. Könnte helfen wenn Männe im nächsten Sommer die Rente beantragt bwz. das JC über den Rentenbescheid informiert wird. Gleichwohl scheint es hier derzeit damit keine Probleme zu geben.

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Sa 23. Sep 2017, 19:54
von marsupilami
Danke.
Das werde ich ausdrucken und dann - wie schon angekündigt - am Montag dort aufschlagen.

Warum haben die nicht gleich mit dem Bescheid einen neuen rausgehauen, der genau das berücksichtigt?

Dann haben sowohl Rentenberatung in der Stadt und die Tante auffem Dorf, wo ich Rentenantrag ausdrucken ließ, doch richtig "beraten": JC ist weiter in der Pflicht!

Solltet Ihr also Montag bzw. dann Dienstag was von Unruhen, Gebäudeschäden, etc. im Süd-Westen mitbekommen, dann ist mir die Sicherung durchgebrannt.

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Sa 23. Sep 2017, 19:57
von Pegasus
Dir brennt keine Sicherung durch. Du stehste über diesen Dingen.

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: So 24. Sep 2017, 13:33
von marsupilami
Ich habe beschlossen, für morgen früh den Wecker zu stellen und persönlich dort aufzuschlagen.

Ich werden den Bescheid der formhalber - unvollständig, dadurch mangelnde Klarheit, keine Angaben, wo ich evtl. weitere finanzielle Unterstützung bekommen kann, d.h. keine "Beratung" bemängeln und dann natürlich bemängeln, dass die Entscheidung grundsätzlich falsch ist.
Siehe obiges, von Koelsch eingestelltes pdf.

Was ich noch am Überlegen bin:
Soll ich oder soll ich nicht "drohen": entweder ist Freitag Morgen Geld da in ausreichender Höhe oder ich stehe am Freitag Vormittag bei SG auf der Matte und ihr werdet vom SG nachgeschult und ich werde es gleich von vorneherein teuer machen und PKH beantragen und die Angelegenheit - auf euren (JC) Wunsch hin - mit Anwalt durchfechten!

Oder eben einfach nix sagen und eben einfach machen.


Ich kann doch nicht wg. den Fahrtkosten aus dem anderen Fred einen Riesen-Bohei machen und diese wesentlich wichtigere Angelegenheit denen so einfach mir nix dir nix durchgehen lassen.


Noch 'ne Frage:
könnte man daraus nicht eine Rechtsbeugung oder so was ähnliches draus basteln?

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: So 24. Sep 2017, 13:39
von Günter
Nun komm mal wieder runter, Recht beugen können nur Juristen, wenn sie .....

https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 89320.html
Wer kommt als Täter in Betracht?

Rechtsbeugung ist ein Sonderdelikt, d.h. ein Delikt, das nicht jedermann, sondern nur ein bestimmter Personenkreis begehen kann. Dazu gehören:

• Berufsrichter und ehrenamtliche Richter (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 StGB),

• andere Amtsträger, sofern sie eine Rechtssache wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden haben wie Rechtspfleger, Staatsanwälte und Schiedsrichter im Sinne des 10. Buchs der Zivilprozessordnung.

Statt dich zu ärgern solltest du dich in Ruhe auf deinen Unruhestand freuen und den entsprechend vorbereiten.


Dazu gehört auch, dass du sachlich dein Recht einforderst und nicht das Rumpelstilzchen gibst.

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: So 24. Sep 2017, 13:47
von kleinchaos
Aber die morgigen Fahrtkosten trotzdem ebenfalls beantragen

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: So 24. Sep 2017, 13:52
von Günter
Jepp

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: So 24. Sep 2017, 14:22
von marsupilami
@ Günter: man kann ja mal fragen ....

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: So 24. Sep 2017, 14:24
von Günter
Ja doch, ich bin ja auch so ein explosiver Brubbelkopp ......





........... aber man wird nicht weiser, man wird ruhiger. :verlegen:

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Mo 25. Sep 2017, 06:02
von marsupilami
Das in etwa werde ich vorbringen:
Sehr geehrte Damen und Herren.

Ihr Bescheid vom 21.09.2017 ist fehlerhaft.
Begründung:

1) Der Antrag auf Überbrückungsdarlehen vom 01.09.2017 – eingereicht per Fax - ist völlig ignoriert worden.
Dazu fordere ich eine Begründung.

2) Die Entscheidung, die Leistungen einzustellen, ist eklatant fehlerhaft und entspricht nicht den Vorgaben der BfA und der gängigen Rechtsprechung.
Beispiele: lauft BfA sind Leistungen nach SGB II frühestens nach dem tatsächlichen Zufluß einer Rente einzustellen.
Abgesehen davon wird offenbar von falschen Voraussetzungen ausgegangen.
Ich werde ich keine Regelalters-Rente beziehen, sondern eine Rente für schwerbehinderte Menschen.
Zur weiteren Begründung verweise ich auf das mit ausgehändigte 3-seitige Dokument.

3) Der oben genannte Bescheid ist nach meiner Auffassung inhaltlich nicht hinreichend bestimmt und widerspricht damit nach meiner Auffassung den gesetzlichen Vorgaben

Begründung
In der Textzeile 7 steht:
„Sie erhalten seit dem „
und sonst nichts. Kein Datum, es wird nicht aufgeführt, was ich angeblich erhalte, Höhe/Menge sind ebenfalls nicht beziffert und es ist nicht angegeben von wem ich ???? erhalte.

Seite 2, Ende 2. Absatz:
„ …. , sollten Sie einen entsprechenden Antrag bei stellen.“
Bei wem, welcher Stelle, soll Antrag gestellt werden?


Ich fordere Sie auf
1) dafür zu sorgen, dass ab Freitag, dem 30.09.2017 eine ausreichende Deckung meines Kontos vorliegt, um die finanzielle Lücke bis zur Rentenzahlung zu überbrücken.

2) Einen korrekten Bescheid zu einem korrekten Termin zu erstellen

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Mo 25. Sep 2017, 07:49
von Koelsch
Liest sich gut, und sehr deutlich machen, bis zum 30. ist nicht mehr lange

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Mo 25. Sep 2017, 09:39
von angel6364
:jojo: Ja, das passt. Ich drück Dir die Daumen, dass Du Dich nicht gar so arg aufregen musst im Irrenhaus! :Daumen:

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Do 28. Sep 2017, 17:57
von marsupilami
Ich krieg' die Krise.
Jau. Schon wieder.

Gute Nachricht: es gibt doch Überbrückungsdarlehen für Oktober.
Schlechte Nachricht: soll ich aber gleich am 1. November zurückzahlen.
Nur: wenn ich das mache, bleibt ja für den Vermieter und meinen Brotkasten wieder nix mehr über.
Eijeijeijeijei.

Inzwischen hab ich rausgekriegt, dass evtl. das Landratsamt Palumbien / Kreissozialamt / Fachbereich Sozialhilfe was rausrückt.
Auf Antrag.
Natürlich! Was dachtet Ihr denn?

Aber ich überlege noch.
Denn die sind ja noch härter drauf als das JC!!

Schaut Euch mal die Checkliste an, was die alles haben wollen!
2017_09_28 Formulare LrAmt Grusi Checkliste 001.jpg


Und dann die Vermieterbescheinigung!
2017_09_28 Formulare LrAmt Grusi Vermieterbeschg.pdf
Da kommst ja vom Regen in die Traufe!

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Do 28. Sep 2017, 18:06
von Olivia
Mietbescheinigung würde ich da nicht vorlegen, sondern eine Erklärung anfertigen, dass die Angaben aus dem Mietvertrag und dem Kontoauszug hervorgehen. Denn die Anforderung der Mietbescheinigung würde ja den Sozialleistungsbezug gegenüber dem Vermieter offenlegen. Den Personalausweis würde ich denen bei Antragstellung vorzeigen, es genügt, wenn die sich dazu einen Vermerk machen.

Re: Vorgezogene Altersrente wg. Behinderung - keine Aufstockung durch das JC

Verfasst: Do 28. Sep 2017, 18:08
von Günter
Ich versteh das Problem nicht.

Du nimmst das Darlehen von denen. Und dann teilst du denen am 1. November mit:


Liebe Freunde der schwäbischen Folklore,

ich verkünde euch frohe Nachrichten. Meine Rente ist eingetroffen, aber leider nur in der erwarteten Höhe von ......


Leider kann ich davon das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Ich schlage daher Ratenzahlung in Höhe von 10 % des ALG II Regelsatzes vor.


Vielen Dank für ihr Verständnis.