Kauderwelsch der DRV

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Pegasus
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Kauderwelsch der DRV

#1

Beitrag von Pegasus »

Für meinen seit gut 40 Jahren in Australien lebenden Bruder habe ich die DRV gefragt wie nun der genaue Ablauf des Rentenantrages ist. Er hat einige Jahre in DE spzialversicherungspflichtig gearbeitet und einige Jahre (wie viel weiß ich jetzt nicht) freiwillig Beiträge an die DRV gezahlt.

Bruderherz wird im April 66, ist Selbständig. Er sagt auch wenn die deutsche Rente minimal sein wird, will er das Geld nicht den Staat schenken.

So heute hat nun die DRV geantwortet, aber ehrlich ich bin da überfragt. Kann nicht erkennen wie der Ablauf des Rentenantrages für meinen Bruder nun ist. Kann es sein, das die DRV erst Rente bewilligt, wenn Bruder in Australien Rente beantragt? :1:
innerhalb der Europäischen Union und bei Ländern mit
Sozialversicherungsabkommen wird der Rentenantrag bei dem in Ihrem
Wohnstaat zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt.
Die deutsche Rentenversicherung hat mit verschiedenen Ländern
Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Das Sozialversicherungsabkommen
zwischen Deutschland und Australien besteht bereits seit 2003. Das Abkommen
regelt die Beziehung beider Staaten im Bereich der gesetzlichen
Rentenversicherung. Ziel des Abkommens ist es, Personen Renten aus beiden
Abkommensstaaten zukommen zu lassen. Für den Anspruchserwerb enthält es
dazu Regelungen zur Zusammenrechnung deutscher und australischer Zeiten.
Die Staatsangehörigen und Staatsgebiete werden zudem für die Zahlung der
Renten gleichgestellt.
Sind deutsche Beitragszeiten vorhanden, setzt sich der Träger dann
automatisch mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Deutschland in
Verbindung. Jeder Rentenversicherungsträger prüft für sich, ob die
Voraussetzungen für eine Rente erfüllt sind und ab wann die Rente gezahlt
werden kann.

Wenn Sie Versicherungszeiten in mehreren Mitgliedstaaten oder
Abkommensstaaten zurückgelegt haben, gilt der in einem Staat gestellte
Rentenantrag gleichzeitig als Antrag auf eine entsprechende Rente in allen
Staaten. Es ist somit nur ein Antrag erforderlich. Der Versicherungsträger,
bei dem Sie den Antrag gestellt haben, informiert den oder die anderen
ausländischen Träger und leitet das Rentenverfahren für Sie ein.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, dass in den verschiedenen
Staaten unterschiedliche Altersgrenzen gelten. In einem Staat kann die
Altersrente zum Beispiel schon mit dem 60. Lebensjahr beginnen, in anderen
Staaten jedoch erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Informieren Sie
sich daher schon vorab über Ihre Rentenansprüche.

Bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen helfen die Deutsche Botschaft
oder das Konsulat weiter, sie nehmen Ihren Rentenantrag entgegen und leiten
ihn weiter. Der Rentenantrag kann aber auch direkt bei der Deutschen
Rentenversicherung gestellt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet die Möglichkeit der
Online-Antragstellung. Diesen Service finden Sie im Bereich "Services" und
weiter unter "Online-Dienste". Sie gelangen über den folgenden Link in
diesen Bereich:

https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html

Die sichere Nutzung der Online-Dienste ist mit einem Personalausweis (mit
elektronischem Identitätsnachweis), elektronischem Aufenthaltstitel oder
mit elektronischer Signaturkarte möglich. Aber auch ohne Registrierung ist
es möglich Anträge zu stellen.

Ihr Antrag wird online übermittelt. In sehr wenigen Fällen wird zusätzlich
noch ein Unterschriftenblatt erzeugt, welches Sie uns unterschrieben
zuschicken bzw. faxen müssen.

Unsere Anschrift lautet:
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin

Fax: +49 30 865 27240

Weitergehende Informationen finden Sie in unserer Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung ... 232732=add

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben. Für eventuelle
allgemeine Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Alternativ
haben Sie noch die Möglichkeit, unsere kostenlose Servicetelefonnummer:

0800 / 10 00 480 70
Mo – Do
07:30-19:30 Uhr
Fr
07:30-15:30 Uhr

anzurufen, um allgemeine Auskünfte und Hilfestellungen zu erhalten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter meinefrage@drv-bund.de gerne zur
Verfügung. Bitte schreiben Sie nicht an einzelne Mitarbeiter, nutzen Sie
für eine Antwort nur diese Mailadresse.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Deutsche Rentenversicherung Bund


INTERNET: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
CHAT:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
E-MAIL:meinefrage@drv-bund.de
Sämtliche Antworten werden unter Berücksichtigung der
Datenschutzrichtlinien erteilt.
DATENSCHUTZ:
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Koelsch
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Re: Kauderwelsch der DRV

#2

Beitrag von Koelsch »

So versteh ich das, es ist ein Antrag zu stellen, alsovermutlich jetzt in Australien, und die Australesen fragen dann bei der DRV nach. Die DRV prüft und meldet den Australesen: Von uns bekommt er z.B. € 2,18 / Monat und diese € 2,18 werden dann oben auf die australesiche Rente gelegt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Kauderwelsch der DRV

#3

Beitrag von Pegasus »

Aha schon schlecht. Denn er hat mit einen langjährigen Bekannten zwei relativ erfolgreiche Firmen. Und so wie ich weiß will er zumindest das eine Gewerbe noch als Rentner weiter betreiben. Somit wird er wohl später Australien-Rente ebantragen und die DRV spart noch einige Jahre Rentenzahlungen.
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Pegasus
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Re: Kauderwelsch der DRV

#4

Beitrag von Pegasus »

Mein Bruderherz hat gerade geantwortet:
Rente in Australia is a Mickey Mouse amount and you could not stay alive on it. I don’t think I want or want ever to apply for Rente in Australia.
In Germany I only paid / worked minimum of years in fact I paid 2 years rente neutral/steuern for 2 years so I had the minimum of 12 years beitrag paid.
Ich befürchte so hat er umsonst die Beiträge geleistet. Echt blöde denn ohne dieses Abkommen scheint mir, er könnte einfach die DE-Rente beantragen. :3: :4: Er hat ja viel für sich und Frau an private Altersvorsorge getan.
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Koelsch
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Re: Kauderwelsch der DRV

#5

Beitrag von Koelsch »

Mal gucken ob mir noch was ein-/auffält, komme aber heute nicht mehr dazu
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Pegasus
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Re: Kauderwelsch der DRV

#6

Beitrag von Pegasus »

Okay ist nicht soooooooooo eilig, aber immer gut wenn Mensch richtig informiert ist.
Mein Bruder schrieb eben noch das er mir "Lesezeichen" schickt. Einer seiner Freunde hat Krebs und weiß nicht wie lange noch. Aber er liebt Hela Ketcup. So und nun soll ich ihm ein paar von diesen Dingern schicken.
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Olivia
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Re: Kauderwelsch der DRV

#7

Beitrag von Olivia »

Also wenn 2 Jahre Beitrag gezahlt wurden, kann daraus dennoch eine Regelaltersrente resultieren. Denn bei der Berechnung der rentenrechtlich erforderlichen Anrechnungszeiten werden alle möglichen sonstigen Zeiten mitgezählt, z.B. Zeiten der Schulausbildung, Zeiten auf dem Gymnasium, Zeiten eines Hochschulstudiums, Zeiten einer Berufsausbildung, Zeiten nachgewiesener Erkrankungen, Wehrdienst usw. Der Bruder sollte aus Australien einen Antrag auf Kontenklärung stellen. DRV Formular V0100
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Pegasus
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Re: Kauderwelsch der DRV

#8

Beitrag von Pegasus »

Oli er hat zwei Jahre freiwillig eingezahlt, da war er schon ausgewandert. Vorher aber hier in DE Sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Ich meine das waren ca. 10 oder 12 Jahre. Und klar auch die Bundeswehrzeiten werden doch noch in die Rentenzahlung einbezogen.

Oh danke werde mal das Formular für ihn verlinken. Vielleicht senden die das auch via Mail. Keine Ahnung ob die das sonst auf den normalen Postweg außerhalb der EU schicken.
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Re: Kauderwelsch der DRV

#9

Beitrag von Olivia »

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Pegasus
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Re: Kauderwelsch der DRV

#10

Beitrag von Pegasus »

Danke Oli. Kaum zu fassen das sind auch mal eben 5 Seiten. Hoffentlich hat mein Bruder noch das Faxgerät, denn DE-Mail-Addy hat er mich Sicherheit nicht. Weiß nicht mehr aber ich meine ich habe schriftlich ohne dies Formular eine Kontenklärung beantragt.
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Günter
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Re: Kauderwelsch der DRV

#11

Beitrag von Günter »

Und warum sendest du ihm nicht den Link? Dann kann er das selber runterladen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Kauderwelsch der DRV

#12

Beitrag von Pegasus »

Och Günni ist schon längst geschehen. Aber er hat eben auch so seine Probleme mit der deutschen Sprache. Er spricht ja seit 40 Jahren nur en, er hat noch mehr Probleme den Sinn von DE-Texten zu verstehen.
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tigerlaw
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Re: Kauderwelsch der DRV

#13

Beitrag von tigerlaw »

Hallo Peg, zumindest für mich :zwinker: ist der Schrieb der DRV kein Kauderwelsch:

Bruderherz muss in Australien Rente beantragen. Wenn in Australien Mickeymouse-Beträge, dann ist es halt das dortige System. Hat aber auf seine deutschen Ansprüche keine Auswirkung.

Er sollte schon jetzt mit dem Formular V0100, wie auch Oli schreibt, eine Kontenklärung durchführen.

Er ist mit 25 nach Downunder gegangen? Dann hatte er "Rentenzeiten seit dem 17. Lebensjahr zurückgelegt. Hat er eine Lehre absolviert?

Sagen wir mal, er habe über die Jahre gemittelt 2/3 des Durchschnittseinkommens gehabt, dann hat er ca. 8 * 2/3 Punkte = ca. 15 Punkte. Ein Punkt hat den Wert von ca. 30 €. 450 € wären doch ein gutes Zubrot?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Kauderwelsch der DRV

#14

Beitrag von Olivia »

450 € Monatsrente entsprechen übrigens einem Rürup-Guthaben von ca. 160.000 €, falls die Rentenzahlung nicht aus der DRV käme, sondern von einem Privatanbieter.
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Pegasus
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Re: Kauderwelsch der DRV

#15

Beitrag von Pegasus »

Woh Tigers Beispielrechnung sollte meinen Bruder Mut machen, genau so zu verfahren wie hier beschrieben. Werde ihn noch mal anstupsen. Er hat eine Lehr als Sped.-Kaufmann, Wehrdienst geleistet, war bereits gut 1 -2 Jahre seitens damaligen Arbeitgeber in der Australischen Zweigstelle und ist erst später eben bedingt durch das Faszinierende Wesen einer Frau ausgewandert. Seitdem eben Selbständig. Mit anderen Worten, er ist seinen Weg gegangen und sehr glücklich dort. Und dieses Gewerbe will er noch einige Jahre ausüben. Zumal er das auch von seinen Strandhäuschen erledigen kann. Er sagt das ist nicht so stressig wie beim Transportunternehmen. :gaga:

Och Oli Lirum Larum Löffenstiel...... dat kümmert Bruderherz nicht. Er hat all die Jahre private Vorsorge für sich und Frau betrieben. Und weiterhin Eigentumswohnung vermietet, das größere Haus wird bald verkauft da die Kinder ausgezo :gaga: gen usw.
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Re: Kauderwelsch der DRV

#16

Beitrag von Pegasus »

Mein Bruder kommt überhaupt nicht mit V100 zurecht. Ich habe mir die Ausfüllhinweise angesehen....... was soll der denn alles allein an Unterlagen mitschicken, wenn wenn einfach nur eine Kontenlärung haben möchte.


Wie muss denn eine Vollmacht aussehen damit ich ihn weiterhelfen kann.
2 Antragstellung durch andere Personen
Wird der Antrag durch eine andere Person gestellt, ist eine Vollmacht, der Beschluss des Gerichts bzw. der
Betreuerausweis im Original oder als Fotokopie (mit Übereinstimmungsvermerk) einzusenden
Stöhn das ist ein schwerer Brocken.
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Re: Kauderwelsch der DRV

#17

Beitrag von Olivia »

Kontenklärung zieht sich mitunter jahrelang hin. Manche müssen verloren gegangene Unterlagen mit einem Zeugenbeirat beeiden.
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Re: Kauderwelsch der DRV

#18

Beitrag von Pegasus »

Ja Oli mit Dunkelbrille das war vor grauer Steinzeit bei meiner Mutter - Jahrgang 1922. Hier aber doch nicht. Muss wohl der DRV noch mal mailen. Denn allein eventuell seitens DRV angeforderte Unterlagen dauern Wochen. Oder DE-Mail die er sonst nie braucht.
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Re: Kauderwelsch der DRV

#19

Beitrag von marsupilami »

Signatur?
Muss das sein?
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Re: Kauderwelsch der DRV

#20

Beitrag von Pegasus »

So ich habe vom meinen Bruder eine mehrseitige PDF ( Reisepass-Auszüge, Arbeitszeugnisse, Handelskammer - Brief, Wehrdienst etc.) erhalten. Und woh da ist auch ein Versicherungsverlauf dabei. Ich muss das mal nach Datum erfassen aber ich meine da kommen keine Versicherungsrelevanten Zeiten dazu. Wenn dem so ist, brauche ich dann keine Kontenklärung?

Ich habe ihn eine Vllmacht gesendet, die er dann weiter ausfüllen und mir auf den Postwege schicken muss. Dann sollte es doch klappen.....

Nachtrag: Danke Marsu. Ich habe auf jura.de oder wie sie Seite heißt eine Generalvollmacht die ich geändert habe benutzt.
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Re: Kauderwelsch der DRV

#21

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, ob die Vollmacht beglaubigt sein muss :1:
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Re: Kauderwelsch der DRV

#22

Beitrag von Pegasus »

Ne muss nicht. Habe das schriftlich (Mail) von der DRV. Ja da steht auch, das eine handschriftliche Vollmacht genügt. Nur mein Bruderherz kriegt keinen Satz in DE mehr richtig hin.
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Re: Kauderwelsch der DRV

#23

Beitrag von tigerlaw »

Ja und? Bei der DRV sollten die Leute auch so viel Intellenz haben, dass sie sich das richtige zusammenreimen können... :gaga:
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Re: Kauderwelsch der DRV

#24

Beitrag von Pegasus »

Guter Ansatz Tiger. Trotzdem hatte ich vorsichtshalber die Ausfüllhinweise für ihn via Web übersetzen lassen. Jetzt weiß er was da gefragt wird. Wenn er mir schreibt dann auch nur noch in en. Ich werde so gut wie irgend möglich ihn helfen. Er ist mein liebster Bruder, wir hatten schon immer irgendwie ein besonderen Draht zueinander und ich weiß er würde mir auch immer helfen.
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Re: Kauderwelsch der DRV

#25

Beitrag von tigerlaw »

Kannst mich bei spezifischen Fragen auch unmittelbar kontakten!
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