Kauderwelsch der DRV

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Pegasus
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Re: Kauderwelsch der DRV

#51

Beitrag von Pegasus »

Okay Tiger dann eben telebimmel gen Berlin.

Och Oli wofür ist das Formular V100 noch gedacht?...... Ach ja Kontenklärung. So und wenn dann der neue Versicherungsverlauf irgendwann eintruddelt wird er geprüft ob alle tatsächlichen relevanten Zeiträume auch erfasst wurden. Wenn nicht ist halt deswegen ein weiterer Kontakt nötigt.
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Olivia
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Re: Kauderwelsch der DRV

#52

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
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Pegasus
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Re: Kauderwelsch der DRV

#53

Beitrag von Pegasus »

Auch das noch, ich soll die Unterlagen zur DRV Berlin schicken. Und da hat Oli wohl Recht mit ihrer "dunklen" Meinung. Dort dauert es unendlich lange. So jedenfalls habe ich das im Web gelesen.
Merkwürdig ist das man mit Bruders Versicherten-Nr. nichts anfangen konnte. Kann noch sehr lustig werden.

Ich habe noch einen ablehnenden Berscheid vom Versorgungsamt HH erhalten Auszugsweise:

"Verheilte Außenknöchelfraktur links ohne Diskalotion - Durch die Folgen der Wehrdienstbeschädigung wird Ihre Erwerbsfähigkeit um weniger als 25% gemindert.Die anerkannten Folgen begründen einen Anspruch auf Heilbehandlung.

Die Gewährung einer Rente wird abgelehnt."

Nun ja die Schraube im Fuss wurde erst in Melbourne entfernt. Hat also alles länger gedauert.

Aber ich denke das muss ich nicht zu der Antrag Kontenklärung beilegen.
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Koelsch
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Re: Kauderwelsch der DRV

#54

Beitrag von Koelsch »

:1: :1: aber ich denke auch, das brauchen die nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Kauderwelsch der DRV

#55

Beitrag von tigerlaw »

Denke ich auch. Denn "Rente" meint insoweit keine DRV-Rente, sondern nach dem Bundeversorgungsgesetz.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Pegasus
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Re: Kauderwelsch der DRV

#56

Beitrag von Pegasus »

jup morgen geht`s per Einschreiben raus und dann heißt es warten.
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Re: Kauderwelsch der DRV

#57

Beitrag von Pegasus »

So auf geht es mit den Rentenantrag. Habe einen dicken Brief von der DRV,Berlin erhalten.
Dabei auch der Antrag R0100 für die Altersrente. Und schon komme ich nicht weiter. Im Web ist eine neuere Version R0100. Boh 25 Seiten!

Mein Bruder hat mit Sicherheit keine persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke. Er lebt ja ca 37-38 Jahre in Melbourne. Und damals gab es meines Wissens nur eine Steuer-Nr. Und ob er da überhaupt noch Unterlagen von hat bezweifel ich. Wenn dem so ist wie erhalte ich eine Ident-Nr. oder bekommt er überhaupt eine solche?

Habe das hier gefunden:
Wann bekomme ich eine IdNr? Ich habe mich erstmals in Deutschland angemeldet/Ich bin vor dem 01.07.2007 ins Ausland gezogen.

Das BZSt teilt Ihnen Ihre IdNr zu, sobald die Meldebehörde dem BZSt die benötigten Daten übermittelt hat.

Sollte Ihnen nach drei Monaten noch keine IdNr mitgeteilt worden sein, können Sie dem BZSt Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort), Geburtsdatum, Geburtsort) mitteilen. Das BZSt wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihnen die IdNr mitteilen.
https://www.bzst.de/DE/Steuern_National ... l#faq35706

Demnach müßte mein Bruder doch eine Ident-Nr. haben? Ich kriege ihn gerade nicht an der Strippe.
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marsupilami
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Re: Kauderwelsch der DRV

#58

Beitrag von marsupilami »

Ich hege die Befürchtung, dass er keine bekommen wird, da er ja hier keine Meldeadresse hat.

Ich würd' das erstmal so schreiben:
keine persönliche ID f. st. Zwecke, da seit [Datum] dauerhaft in Downunder und seit [Datum] mit / ohne (?) australesischer Staatsangehörigkeit.
Signatur?
Muss das sein?
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Pegasus
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Re: Kauderwelsch der DRV

#59

Beitrag von Pegasus »

Weiß auch nicht recht was kommt. Habe einfach mal die BZST via Mail gefragt. Natürlich mit unguten Gefühl, da ich ungern auf solche Ausspähseiten gehe. Habe da auch gelesen, das ein Bearbeitung bis zu 4 Wochen dauern kann.
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kleinchaos
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Re: Kauderwelsch der DRV

#60

Beitrag von kleinchaos »

Bei der Steuer-ID kann auch das Einwohnermeldeamt helfen
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tigerlaw
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Re: Kauderwelsch der DRV

#61

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben: Do 28. Jun 2018, 13:04 Bei der Steuer-ID kann auch das Einwohnermeldeamt helfen
... aber natürlich nur, wenn sie bereits vergeben wurde.

Pegs Bruder hatte bisher dazu keinen Anlass gegeben.

Ansonsten sollte Pegasus mal ins Einkommensteuergesetz schauen: Paragrafen 1 IV, 49 I Nr. 7, 22 S. 3 a) aa) S. 2
Anfänglicher Prozentsatz der zu versteuernden Rente: 76 %.
Beachte Para 50 I 2: Der Grundfeibetrag fällt weg!
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Re: Kauderwelsch der DRV

#62

Beitrag von Pegasus »

Na nu habe doch schneller Antwort erhalten als vermutet:
Sehr geehrte Frau Peg,

steuerliche Identifikationsnummern (IdNr) werden erst seit Ende 2008 zugeteilt.

Bitte teilen Sie der Rentenkasse im Rentenantrag mit, dass Ihnen keine IdNr bekannt ist. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass in diesen Fällen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) der Rentenkasse auf deren maschinelle Anfrage die IdNr direkt mitteilt (§ 22a Abs. 2 Satz 2 EStG). Sollte dem Rentenempfänger noch keine IdNr zugeteilt sein, wird das BZSt in diesem Verfahren (erstmalig) eine IdNr zuteilen und (auch) dem Rentenempfänger die ihm zugeteilte IdNr schriftlich mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
J. N.

Bundeszentralamt für Steuern
Steuerliches Info-Center

An der Küppe 2
53225 Bonn

Tel.: +49 (0)228 406-2726 (dienstags bis donnerstags)
Fax: +49 (0)228 406 3200
E-Mail: allgemein@steuerliches-info-center.de
Web: www.steuerliches-info-center.de
Mein Bruder hat keine Ident-Nr. erhalten. Kein Wunder siehe oben ab wann diese erteilt wurden.

Was denn der Grundfreibetrag fällt weg. Bei den bischen Rente ca 354 EUR auch noch Steuern zahlen..... ausquetschen bis zum geht nicht mehr. Ich fass es nicht. :kotz:
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Re: Kauderwelsch der DRV

#63

Beitrag von marsupilami »

Aber besser als nix.
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Re: Kauderwelsch der DRV

#64

Beitrag von tigerlaw »

Nein, Pegasus, ich kann das nachvollziehen. Der Grundreiibetrag soll das Existenzminimum in Deutschland freistellen. Beschränkt Steuerpflichtige wohnen aber im Ausland. Warum soll Deutschland das Sozialamt für die ganze Welt sein? Da soll jeder Staat innerhalb seines Hoheitsgebiet selber für die Wohlfahrt der dort Wohnenden sorgen.
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Re: Kauderwelsch der DRV

#65

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben: Do 28. Jun 2018, 19:21 Aber besser als nix.
:jojo: :jojo:
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Re: Kauderwelsch der DRV

#66

Beitrag von Pegasus »

Nö ich meine bei einer so niedrigen Rente noch Steuern abziehen finde ich nicht gut. Bei jährlichen Einkommen bis zu ..... weiß ich jetzt nicht....... zahlt man auch keine Steuern.
Überhaupt meine ich, das man ja schon Steuern gezahlt hat. Ja ich weiß bwz. meine das oberste Gericht hat die "Rentensteuer" als richtig geurteilt ?
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Re: Kauderwelsch der DRV

#67

Beitrag von Olivia »

Auslandsrenten sind ab dem ersten Euro voll steuerpflichtig? Was ist die gesetzgeberische Intention dafür?
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Re: Kauderwelsch der DRV

#68

Beitrag von Koelsch »

Meines Wissens geht die Rente bei "so alten Knackern" nur teilweise als zu versteuerndes Einkommen durch. Also viel wird da vermutlich nicht an Steuer kommen, wenn überhaupt
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Re: Kauderwelsch der DRV

#69

Beitrag von marsupilami »

#64
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Re: Kauderwelsch der DRV

#70

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Do 28. Jun 2018, 20:09 Meines Wissens geht die Rente bei "so alten Knackern" nur teilweise als zu versteuerndes Einkommen durch. Also viel wird da vermutlich nicht an Steuer kommen, wenn überhaupt
Ich denke, dass es bei den 78 % Ertragsbesteuerung bleibt.

Wenn ein Inländer (gerne auch Nicht-Deutscher) nur 345 € (Renten-) Einkommen hat, braucht er ja auch keine Steuern żu zahlen. Wie würdest Du es aber sehen, wenn er daneben -z.B. aus Vermietung oder Kapitalerträgen- 3500 € Einkünfte hat, aus Anlagen, die er zur Altersversorgung aufgebaut hat? Sollen da auch die 345 € steuerlich absolut unberücksichtigt bleiben?
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Re: Kauderwelsch der DRV

#71

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Do 28. Jun 2018, 20:07 Auslandsrenten sind ab dem ersten Euro voll steuerpflichtig? Was ist die gesetzgeberische Intention dafür?
Ich habe keinen Zugriff auf steuerrechtliche Kommentarliteratur, kann also nicht bei anderen "schlauen Leuten" nachschlagen. Die mögliche Intention habe ich aber schon dargelegt: Sollen wir das Sozialamt für die gesamte Welt werden? ?

Im übrigen: "Sozialneid" habe ich nicht. Gleichwohl hatte Peg's Bruder durchaus die Chance, sein (wirtschaftliches) Glück zu machen (ich habe einen geringen Wissensvorsprung, halte ihn aber vertraulich).
Wie er diese Chancen verwertet hat, weiß ich allerdings nicht. Sollte er down under ein armer Schlucker geblieben/geworden sein, so müsste er sich an die dortige Wohlfahrtsbehörde wenden. Auch ob die dann das Renteneinkommen anrechnungsfrei ließen, weiß ich natürlich ebenfalls nicht.

Stell dir das ganze doch mal spiegelbildlich vor: ein Australier kommt mit 30 Jahren nach Deutschland und erreicht jetzt das Rentenalter. Und dann spiele mal die verschiedenen Alternativen durch ...
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Re: Kauderwelsch der DRV

#72

Beitrag von Olivia »

Danke für die Erklärung, jetzt verstehe ich das Ganze etwas besser.
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Re: Kauderwelsch der DRV

#73

Beitrag von Pegasus »

Rentenantrag R0100 / Seite 8 Frage 6 / 62:
– Haben Sie im Ausland Beiträge zu einem Versicherungsträger beziehungsweise Versorgungsträger gezahlt, Zeiten einer gesetzlichen Versicherung zurückgelegt, Versorgungsanwartschaften erworben oder Dienstzeiten bei einem Organ der Europäischen Union (EU) zurückgelegt?
Anzugeben sind auch Zeiten im Sondersystemen (zum Beispiel für Beamte / gleichgestellte Personen, Selbständige, Landwirte).

Bruder hat von November 1977 bis 30.04.1978 bei der Schwester Company in Melbourne gearbeitet. Also außerhalb der EU.

Aber er hat vom 1.11.77 bis 30.04.78 freiwillige Beiträge an die DRV entrichtet ( steht auch im neuen Verlauf)
dann wird nach der ausländischen Versicherungsnummer gefragt.

? Ja und muss ich die Zeiten hier aufführen? :1:


In den Ausfüllhinwiesen steht u.a.:
Geben Sie hier bitte Zeiten an: - Zahlung freiwilliger Beiträge zu einem ausländischen Versicherungsträger.
Zuletzt geändert von Pegasus am So 1. Jul 2018, 16:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kauderwelsch der DRV

#74

Beitrag von tigerlaw »

Ich könnte mir vorstellen, daß dies nur relevant ist bei Staaten, mit denen ein SV-Abkommen besteht.
Ruf am besten noch mal in Berlin an!
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Re: Kauderwelsch der DRV

#75

Beitrag von Pegasus »

Ja Tiger mit Australien hat Deutschland ein Rentenabkommen.

Habe mir gerade die Erläuterungen für V0800 Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten durchgelesen.
Die Anrechnung ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig. So ist grundsätzlich erforderlich, dass die
Erziehung in Deutschland erfolgt ist und die Elternteile nach dem 31.12.1920 geboren sind.
Elternteile, die am
18.5.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet hatten, müssen zur Anrechnung von
Kindererziehungszeiten nach dem 31.12.1926 geboren sein.
Demnach brauche ich das zusätzliche Formular nicht ausfüllen, da mein Bruder seit 1981 in Australien lebt?
Andererseits gibt " Angaben bei Erziehung außerhalb Deutschlands - Ziffer 6". :1: :8:

So was blödes, das hätte man in den Erläuterungen für den Rentenantrag an angeben sollen. Ich habe bis gestern gewartet das mein Bruder diese Daten mir sendet. Es gab einen Trauerfall in seiner Familie dort und er hatte es einfach nicht geschafft, mir alles früher zu senden. :heul:
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