Nach § 30 SGB XII gibt es für Schwerbehinderte einen Mehrbedarf in Höhe von 35%. Im SGB 2 ist das ähnlich geregelt.
Gibt es diesen Mehrbedarf nur im Zusammenhang mit Eingliederungsleistungen?
Mehrbedarf bei Schwerbehinderung
- kleinchaos
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Mehrbedarf bei Schwerbehinderung
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- marsupilami
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Re: Mehrbedarf bei Schwerbehinderung
Scheint so:
Heißt für mich: wenn es diese Leistungen nicht gibt, gibt es auch keinen Mehrbedarf.
Seite 3/4:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... 377951.pdf
Etwas weniger kompliziert formuliert:
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... zialhilfe/
Hier
https://www.hartz4.de/mehrbedarf-behinderung/
schein mir das unvollständig bzw. gar falsch dargestellt zu sein.
Nach meiner Lesart reicht Behindertenausweis mit "G" und schon kriegste Mehrbedarf.
Aber nach dem § 21 Abs. 4 ist das eben nicht so: es müssen auch Leistungen zur Teilhabe bezogen werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html(4) Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 des Neunten Buches mit Ausnahme der Leistungen nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 und 4 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.
Heißt für mich: wenn es diese Leistungen nicht gibt, gibt es auch keinen Mehrbedarf.
Seite 3/4:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... 377951.pdf
Etwas weniger kompliziert formuliert:
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... zialhilfe/
Hier
https://www.hartz4.de/mehrbedarf-behinderung/
schein mir das unvollständig bzw. gar falsch dargestellt zu sein.
Nach meiner Lesart reicht Behindertenausweis mit "G" und schon kriegste Mehrbedarf.
Aber nach dem § 21 Abs. 4 ist das eben nicht so: es müssen auch Leistungen zur Teilhabe bezogen werden.
Signatur?
Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: Mehrbedarf bei Schwerbehinderung
Eben. Ich denke aber, genau da ist eine Ungleichbehandlung. Leistungen zur Teilhabe können zB auch persönliche Assistenz sein. Im SGB2 gibts dazu nix, man muss Leistungen nach SGB9 erhalten
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- marsupilami
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Re: Mehrbedarf bei Schwerbehinderung
Also vermutlich Einzelfall vor Gericht durchfechten.
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- kleinchaos
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Re: Mehrbedarf bei Schwerbehinderung
Na wir werden erstmal beantragen
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Re: Mehrbedarf bei Schwerbehinderung
Bin ich auch mal gespannt ... hab das genauso gesehen und mir wurde gesagt Hartz IV ist kein "erlangen eines geeigneten Arbeitsplatzes" da wahren Sie dann mal ausnahmsweise ehrlich :D
Werd das mal die Tage in die Runde bei uns werfen ... Ich brauche ja eigentlich genauso mehr Geld als nachteilsausgleich wie ein Erbwärbsunfähiger also werde ich eigentlich als erwärbsfähiger diskriminiert ?
Werd das mal die Tage in die Runde bei uns werfen ... Ich brauche ja eigentlich genauso mehr Geld als nachteilsausgleich wie ein Erbwärbsunfähiger also werde ich eigentlich als erwärbsfähiger diskriminiert ?
偉大な戦士は疲れて家に帰った