Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Pegasus
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Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#1

Beitrag von Pegasus »

Unter diesen Voraussetzungen Rentner und Senioren einen Antrag auf GEZ Befreiung stellen:

Senioren und Rentner, die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, können Sie eine GEZ-Befreiung erhalten.
Erhalten Sie als Rentner eine Grundsicherung zur Rente und haben hierfür einen Bewilligungsbescheid erhalten, können Sie ebenfalls einen Antrag auf GEZ Befreiung stellen.
Wurde Ihnen als Rentner Wohngeld gewährt, ist der Bewilligungsbescheid für den Bezug von Sozialgeld bei Antragstellung auf GEZ-Befreiung vorzulegen.
Auch Rentner mit Schwerbehindertenausweis, welcher den Zusatz „RF“ enthält, können eine GEZ-Befreiung beantragen. Hierfür ist dem Antrag für GEZ Befreiung eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, sowie das Original der Zuerkennung der „RF“ Einstufung beizufügen.
Quelle https://www.senioren-leben.com/gez-befr ... ger-rente/

Ist das noch aktuell?
Ich denke gerade an uns selbst. Männe ist bei den "Zwangseinzugsverein registriert". Wenn er aber Im Herbst Rentner ist wird er voraussichtlich keine Leistungen mehr erhalten. Eventuell ein bischen Wohngeld.

Da wir beide den Mietvertrag unterschrieben haben, könnten wir nicht tauschen wenn die Gebühren pro Haushalt zu entrichten sind? Ich werde auch im nächsten Jahr die Altersrente erhalten, aber weiterhin etwas vom Gruselamt erhalten. Somit wäre doch die Voraussetzung wie oben im Zitat erfüllt?

Männe hat heute wieder eine Verlängerung der Befreiung , eigentlich bis 4.2019 und nun bis 4.2020 erhalten.
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#2

Beitrag von marsupilami »

Ich hab zum Gruselamtsbescheid gleich die GEZ-Befreiung mit dazubekommen ohne extra nachfragen zu müssen.

Eine Befreiung liegt bei Euch ja dann schon vor.
Also könnt Ihr in Ruhe abwarten, was vom Gruselamt kommt.
Wenn eine Befreiung dabei ist, ist das gut für Euch.
Die dann einfach weiterreichen.

Wenn nicht, nachfragen.
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Pegasus
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#3

Beitrag von Pegasus »

Aha danke das wollte ich wissen. Männe erhält bislang vom Joke-Center das Blatt für die Befreiung. Also muss ich dann das später beim Gruselamt anfordern.
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marsupilami
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#4

Beitrag von marsupilami »

Vielleicht auch nicht.
Vielleicht schicken die das ja gleich mit dem Bescheid mit.
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Olivia
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#5

Beitrag von Olivia »

Es gibt glaube ich auch eine Härtefallregelung, falls jemand nur allein durch den GEZ-Beitrag hilfebedürftig werden würde. Auf Antrag befreit die GEZ dann den Beitragsschulder von genau dem Betrag, der die Hifebedürftigkeit auslösen würde.

(Bei Selbständigen stelle ich mir das sehr kompliziert vor: dann wäre man wohl auch gegenüber der GEZ mit einer vollständigen EKS rechenschaftspflichtig, da das genaue Einkommen ja immer erst im Nachhinein feststeht - :ohnmacht: )

Lernvokabeln für Leistungsempfänger:
Rechenschaftspflicht
Mitwirkungspflicht
Stallpflicht
Erreichbarkeitspflicht
Arbeitsannahmepflicht
Bewerbungspflicht
Zumutbarkeitspflicht
Auskunftspflicht
Residenzpflicht
Kostenangemessenheitspflicht
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Koelsch
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#6

Beitrag von Koelsch »

Mein Gruselamt schickt den GEZ-Wisch automatisch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#7

Beitrag von marsupilami »

Olivia, bitte nicht schwärzer malen als im Moment notwendig.
Das Osterfest steht bevor!

Wenn da irgendwann mal jemand genau dieses Problem hat, werden wir uns intensivst damit auseinandersetzen.
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Olivia
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#8

Beitrag von Olivia »

:verlegen:
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Pegasus
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#9

Beitrag von Pegasus »

Ich habe das Online-Formular "Namenswechsel" testweise - ohne abzuschicken - ausgefüllt:

Bild
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergeri ... x_ger.html

Das sollte doch reichen? So muss ich keine Kündigung für Männe und Neuanmeldung für mich tätigen?
Grusi-Amt habe ich bereits Männes Rentenbescheid gefaxt. Ich erwarte also rechtzeitig einen Änderungsbescheid nebst Belegt wegen der TV-Kosten.
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Koelsch
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#10

Beitrag von Koelsch »

Das sollte reichen
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#11

Beitrag von Pegasus »

Ja danke. Werde dann auch Shots machen. Nicht, das das Formular nicht verloren geht. Und ich brauche noch den Wisch vom Grusi-Amt.
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Koelsch
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#12

Beitrag von Koelsch »

Klar. mit ohne Schein geht nix - wir leben eben in einer Scheinwelt
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#13

Beitrag von marsupilami »

Das sollte so reichen.

Die GEZ ist mir bisher noch nicht aufgefallen wg. verschwundener Beleg, Dokumente .... :unschuld:
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Pegasus
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#14

Beitrag von Pegasus »

Na ja Marsu, da braucht man nur mal auf die Suche gehen. Ergo: auch dort gehen Unterlagen verloren. :-)

Ich mache immer ein Screenshot wenn es um ausgefüllte Online-Formulare geht. Sicher ist sicher.

Nachtrag:
Daten ändern
Sie ziehen um, Ihre Bank­verbindung, Ihre Zahlungs­weise oder Ihr Name ändert sich? Hier können Sie Ihre Änderungen mit­teilen oder am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.
Mhhh Zwangssteuer bezieht sich ja auf die Wohnung und nicht auf die Mieter.
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#15

Beitrag von marsupilami »

:arge:

bezieht sich dieses "Namensänderung" nicht auf Situationen, wo Wohnungsinhaber*in durch Heirat eines Namensänderung herbeiführt?

Da ist doch bei Dir nicht der Fall.

Oder war bei mir der Sommer zu lang?
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Pegasus
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#16

Beitrag von Pegasus »

Da steht nur Namen geändert? Nur siehe Shot, dort wird bei Namernsänderung auch nach den Geburtsdatum, Männlich, weiblich gefragt.....
Also alles ein wenig verwirrend .
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Günter
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#17

Beitrag von Günter »

Koelsch hat geschrieben: Mi 5. Sep 2018, 14:50 Klar. mit ohne Schein geht nix - wir leben eben in einer Scheinwelt
Das liegt am Hefeteig und am Staub, sonst wären alle erleuchtet, auch die Bürokraten der ehem. GEZ

https://www.welt.de/kmpkt/article180925 ... laert.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#18

Beitrag von Pegasus »

Oh gut das wir hier unseren Günni haben...... :-)

So es ist getan. Mal gucken wat kömmt. Selbst wenn Grusi-SB wieder mal etwas zögerlich ist, kann ich noch rückwirkend dann die Befreiung beantragen.
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#19

Beitrag von Pegasus »

Wie gewohnt alles nur noch Bürokratismus. Heute erhielt Antwort auf die Online-Namensänderung:
Sehr geehrte Frau Peg
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Sie wünschen eine Änderung zum Beitragskonto Nr xyz. Hierunter ist jedoch die Wohnung eines anderen Beitragszahlers angemeldet.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass Beitragskonten personenbezogen geführt werden und grundsätzlich nicht umgeschrieben werden können.

Um Ihre Angaben bearbeiten zu können benötigen wir weitere Informationen. Ist die Beitragsnr. korrekt angegeben? Oder wohnen weitere Personen in Ihrer Wohnung?

Für Ihre Mitteilung haben wir einen Antwortbogen vorbereitet. Falls Ihre Wohnung bisher nicht angemeldet ist, können Sie die Anmeldung auch dort vornehmen.
Senden Sie bitte den Antwortbogen innerhalb von 4 Wochen ausgefüllt und unterschrieben zurück. Vielen Dank.

Unsere Informationen zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter rundfunkbeitrag.de Einfach im Suchfeld den Webcode RD003 eingeben.
................................................

Fragebogen zu unserem Schreiben von 04.10.2018:

[ ] Die von mir angegebene Beitragsnr. ist falsch. Die richtige Beitragsnr. lautet: ......
[ ] Ich habe die Beitragsnr. angegeben, weil ich mit dem Beitragszahler (Name) gemeinsam in der Wohnung wohne. Unsere Adresse lautet ......
[ ] Ich habe die Beitragsnr. angegeben, weil ..........................................
[ ] Meine Wohnung ist bisher noch nicht angemeldet. Ich melde die Wohnung zu folgenden Termin (Datum) an.


Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ist jeder Beitragsschuldner und jede Person, bei der Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner ist (§ 9 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag). Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Beitragspflicht betreffen.
Also ich habe nichts gefunden, warum in unseren Fall die Namensänderung nicht okay sein sollte. Auch nicht im Online-Formular.
Und dann braucht man doch nur die Nachnamen vergleichen. Es ist doch offensichtlich, das wir verwandt sind, und wenn bischen weiterdenken..... wir sind verheiratet.

Weiß nicht, ob ich Männe nun doch abmelden und mich neu anmelden sollte. Wird wohl ein ähnliches Schreiben seitens "Zwangsverein" kommen.

Außerdem habe ich noch keinen Änderungsbescheid inkl. Befreiung GEZ von Grusel-Amt.
Da werde ich bis zum WE warten und via Fax noch einmal daran erinnern. Schon allein, weil sich eventuell die KDU - Berechnung um wenige Euro so ca. 2 - 4 Euro ändern könnte. Habe keinen Bock auf Mahngebühren seitens Vermieter LEG.

Was schlagt ihr vor ??????
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#20

Beitrag von Koelsch »

Warum sollte sich KdU ändern?

Bzgl. GEZ hab ich leider keine Ahnung
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#21

Beitrag von Pegasus »

Kolesch weil Männe 38,xx Euro mehr an Nettorente erhält. Ich wiederum Mehrbedarf Merkz. G ca. 36,xx erhalte. So vermute ich das das Grsuelamt bei der KDU eben die kleine Differenz von meinen KDU-Betrag abziehen wird.

Wegen TV-Beitrag hatte Tiger mal einen Link ins Forum gesetzt , finde ihn nicht mehr. Das war etwas mit NRW- und Rundfunkvertrag.
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#22

Beitrag von Koelsch »

Dann hast Du Recht, dann ändern sich die Gruselbeträge
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#23

Beitrag von Pegasus »

Eben wir bekommen keine auch noch so kleine Geldgeschenke.
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Olivia
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#24

Beitrag von Olivia »

Die GEZ will doppelt kassieren und hofft auf einen entsprechenden Antwortbogen.
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Re: Voraussetzungen für "GEZ" - Befreiung für Rentner

#25

Beitrag von Pegasus »

Hoffen tun viele. Ich bin eher für Fakten.

Habe eben den Link gefunden: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=407046
§ 4
Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung

(1) Von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 werden auf Antrag folgende natürliche Personen befreit:

1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach den §§ 27a oder 27d des Bundesversorgungsgesetzes,

2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches),

3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach § 22 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches,

4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
Wir sind immer noch und werden es bleiben eine BG. Wenn die also keine Namensänderung akzeptieren, sende ich denen halt eine Kopie vom Bescheid des Gruselamts. Habe ja noch nichts vom Gruselamt vorliegen. Im Grunde ist es wohl egal ob Männe oder ich eingetragen sind. BG ist halt BG.
Männe ist aber nicht im Gruselamt-Bescheid aufgeführt.
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung

1. auf dessen Ehegatten,

2. auf den eingetragenen Lebenspartner,

3. auf Kinder des Antragstellers und der unter den Nummern 1 und 2 genannten Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und

4. auf die Wohnungsinhaber, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 berücksichtigt worden sind.
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