Und nicht nur das!
Grundsätzlich darf und kann eine Rente sehr ähnlich wie ein Einkommen gepfändet werden.
Es geht aber noch weiter:
Wenn der Schuldner das Rentenalter noch nicht erreicht hat - also noch gar keine Rente bezieht, kann der Gläubiger die Rentenansprüche an die Teutsche Rentenversicherung pfänden bzw. sich als Gläubiger eintragen lassen!
Das ist schon schlimm genug, aber jetzt kommt der clou:Darf meine Rente gepfändet werden? Die Pfändung der Rentenanwartschaft
Wird gegen Sie eine Pfändung betrieben und sind Sie noch nicht Altersrentner, so kann der Gläubiger Ihre Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung pfänden. Dies nennt man Forderungspfändung.
Die Pfändung ist aber nur dann möglich, wenn Sie und die Deutsche Rentenversicherung ( sogenannter Drittschuldner) eine entsprechende Rechtsbeziehung untereinander haben, dass solche Ansprüche von Ihnen gegen die Rentenkasse bestehen!
https://rentenbescheid24.de/darf-meine- ... et-werden/Allein, dass Sie in die Rentenkasse einzahlen, begründet ein solches Drittschuldnerverhältnis.
Hier sollten Sie genauer hinsehen!Bei der Forderungspfändung wird ein Anspruch, den Sie gegen die Deutsche Rentenversicherung haben, gepfändet.
Bevor jetzt der eine oder die andere vom Herzkaschper besucht wird:
https://www.finanztip.de/pfaendungstabelle/Was nie gepfändet werden darf
Bestimmte Einkommensbestandteile sind unpfändbar, beispielsweise Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Erziehungsgelder und Studienbeihilfen (§ 850a ZPO). Andere Bezüge, zum Beispiel verschiedene Formen von Renten- und Unterstützungsleistungen, sind nur bedingt pfändbar (§ 850b ZPO).
ganz unten.
Und hier noch ein direkter Link zu den im Text genannten ZPO - §§
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850b.html
Wichtig!!
Der § 55 SGB 1 (Geld innerhalb der ersten 7 Tage abheben) ist weggefallen!
Dafür gibt es eben das P-Konto!
Hintergrund: ich hab mir überlegt, mein P-Konto wieder auf ein "normales" Konto umschreiben zu lassen.
Nachtrag: wer sich wundert, dass ich großartig Postings in's Forum setze - http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=88&t=22093
Fenstermodus und öfter mal hin- und herschieben.
Macht aber nicht wirklich Spaß.
Bildbearbeitung geht gar nicht.