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Anrechnung von Erstattung für stundenweise Verhinderungspflege

Verfasst: Fr 11. Mai 2018, 19:12
von Turtle39
Falls das nicht hierher gehört verschiebt es bitte

Ich bin ja die Pflegeperson von GöGa.
Da auch ich mal eine Auszeit benötige haben wir seid Januar jemanden, der stundenweise Verhinderungspflege macht.
Nun haben wir die Erstattung der Kosten bei der Pflegeversicherung beantragt.

Nun zu meiner Frage: wenn das Geld von der Pflegekasse erstattet wird, wird uns das dann auch zu je 50 % angerechnet ?

Re: Anrechnung von Erstattung für stundenweise Verhinderungspflege

Verfasst: Fr 11. Mai 2018, 19:19
von Günter
Pflegegeld kann nicht angerechnet werden. Ich würde im Notfall den SB wegen Betrugs zu Gunsten Dritter (der Dritte ist das GruSiAmt) anzeigen.

Re: Anrechnung von Erstattung für stundenweise Verhinderungspflege

Verfasst: Fr 11. Mai 2018, 19:32
von Turtle39
Es handelt sich nicht um Pflegegeld sondern Verhinderungspflege (bis zu 1612 € im Jahr die zuätzlich zum Pflegegeld beantragt werden können)

Re: Anrechnung von Erstattung für stundenweise Verhinderungspflege

Verfasst: Fr 11. Mai 2018, 19:38
von Koelsch
Es dürfte sich hier um Gelder nach § 11a Abs.3 SGB II handeln. Also wohl keine Anrechnung

Re: Anrechnung von Erstattung für stundenweise Verhinderungspflege

Verfasst: Fr 11. Mai 2018, 19:46
von Günter
Ich weiß was Verhinderungspflege ist. Das Geld ist klar zweckgebunden.

Re: Anrechnung von Erstattung für stundenweise Verhinderungspflege

Verfasst: Fr 11. Mai 2018, 19:53
von Günter
Selbst im Forum "Zur Verhinderung von Sozialleistungen" https://www.sozialhilfe24.de/forum/thre ... d-zufluss/ hat man das nach einiger Diskussion begriffen.