Hallo Zusammen,
vielleicht kennt sich ja jemand im Betreuungsrecht aus. Ich bin seit ein paar Jahren gerichtlich bestätigter Ersatzbetreuer für meine geistig behinderte Schwester. Dies auf Wunsch meiner Mutter. Hauptamtliche Betreuerin für meine Schwester ist meine 74jährige Mutter. Das für den Fall, daß sie als Betreuerin für meine Schwester ausfällt. Sie kümmert sich um alle Belange meiner Schwester und erledigt auch die Gerichtskorresondenz. Ich muß lediglich 1x im Jahr dem Gericht erklären, das ich nicht tätig geworden bin. Meine Mutter und ich haben nun aus privaten Gründen beschlossen, meine Status als zweiter Betreuer wieder aufzugeben. Das scheint allerdings gar nicht so einfach zu bewerkstelligen zu sein?
Ich fühle mich aktuell mental nicht mehr in der Lage, weitere Aufgaben zu übernehmen. Ich war letztes Jahr in Reha, weil meine Kräfte aufgezehrt waren.
Frage: Wie kann ich die Niederlegung der Betreuung gegenüber dem Betreuungsgericht begründen?
Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen
Re: Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen
Du musst nichts begründen. Du teilst lediglich dem Gericht mit.
Ich ...... lege hiermit die Betreuung von ....... zum 15.06.2018 nieder.
Da es eine Hauptbetreuerin gibt, wird das Gericht vermutlich nicht mal einen Ersatzbetreuer für dich bestellen.
Ich ...... lege hiermit die Betreuung von ....... zum 15.06.2018 nieder.
Da es eine Hauptbetreuerin gibt, wird das Gericht vermutlich nicht mal einen Ersatzbetreuer für dich bestellen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen
Das sehe ich auch so, Du brauchst nur mitzeiteilen, nicht zu begründen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen
Danke. Dann probiere ich das mit dem vorgeschlagenen Einzeiler.
Re: Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen
So einfach ist es nicht. Rechtsgrundlage: § 1908b Abs. 2 BGB. Es bedarf Gründe, warum keine Betreuung mehr geführt werden kann.
2Zeiler mit der Begründung, dass Du gesundheitlich nicht mehr in der Lage bist, das Amt zu führen. Das sollte reichen.
2Zeiler mit der Begründung, dass Du gesundheitlich nicht mehr in der Lage bist, das Amt zu führen. Das sollte reichen.
Re: Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen
Hallo.
Um das Thema abzuschliessen. Ich habe dem Gericht mitgeteilt, daß ich mich beruflich neu aufstellen muß und mich mehr um meine minderjährigen leiblichen Kinder kümmern möchte. Damit habe ich um Aufhebung der Betreuung gebeten. Daraufhin hat mich das Gericht mit sofortiger Wirkung entlassen, nach §1908b Abs. 1 BGB. Meine Mutter bleibt hauptamtiliche Betreuerin, es mußte nichts weiter veranlasst werden.
Um das Thema abzuschliessen. Ich habe dem Gericht mitgeteilt, daß ich mich beruflich neu aufstellen muß und mich mehr um meine minderjährigen leiblichen Kinder kümmern möchte. Damit habe ich um Aufhebung der Betreuung gebeten. Daraufhin hat mich das Gericht mit sofortiger Wirkung entlassen, nach §1908b Abs. 1 BGB. Meine Mutter bleibt hauptamtiliche Betreuerin, es mußte nichts weiter veranlasst werden.
Re: Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen
Dann ist das ja in Deinem Sinne erledigt.
Dank für die Rückmeldung.
Dank für die Rückmeldung.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?