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Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen

Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 15:13
von Upstocker
Hallo Zusammen,

vielleicht kennt sich ja jemand im Betreuungsrecht aus. Ich bin seit ein paar Jahren gerichtlich bestätigter Ersatzbetreuer für meine geistig behinderte Schwester. Dies auf Wunsch meiner Mutter. Hauptamtliche Betreuerin für meine Schwester ist meine 74jährige Mutter. Das für den Fall, daß sie als Betreuerin für meine Schwester ausfällt. Sie kümmert sich um alle Belange meiner Schwester und erledigt auch die Gerichtskorresondenz. Ich muß lediglich 1x im Jahr dem Gericht erklären, das ich nicht tätig geworden bin. Meine Mutter und ich haben nun aus privaten Gründen beschlossen, meine Status als zweiter Betreuer wieder aufzugeben. Das scheint allerdings gar nicht so einfach zu bewerkstelligen zu sein?
Ich fühle mich aktuell mental nicht mehr in der Lage, weitere Aufgaben zu übernehmen. Ich war letztes Jahr in Reha, weil meine Kräfte aufgezehrt waren.
Frage: Wie kann ich die Niederlegung der Betreuung gegenüber dem Betreuungsgericht begründen?

Re: Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen

Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 15:53
von Günter
Du musst nichts begründen. Du teilst lediglich dem Gericht mit.

Ich ...... lege hiermit die Betreuung von ....... zum 15.06.2018 nieder.

Da es eine Hauptbetreuerin gibt, wird das Gericht vermutlich nicht mal einen Ersatzbetreuer für dich bestellen.

Re: Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen

Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 16:31
von Koelsch
Das sehe ich auch so, Du brauchst nur mitzeiteilen, nicht zu begründen.

Re: Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen

Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 17:02
von Upstocker
Danke. Dann probiere ich das mit dem vorgeschlagenen Einzeiler.

Re: Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen

Verfasst: So 10. Jun 2018, 22:32
von Tester
So einfach ist es nicht. Rechtsgrundlage: § 1908b Abs. 2 BGB. Es bedarf Gründe, warum keine Betreuung mehr geführt werden kann.

2Zeiler mit der Begründung, dass Du gesundheitlich nicht mehr in der Lage bist, das Amt zu führen. Das sollte reichen.

Re: Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen

Verfasst: Mi 29. Aug 2018, 15:03
von Upstocker
Hallo.

Um das Thema abzuschliessen. Ich habe dem Gericht mitgeteilt, daß ich mich beruflich neu aufstellen muß und mich mehr um meine minderjährigen leiblichen Kinder kümmern möchte. Damit habe ich um Aufhebung der Betreuung gebeten. Daraufhin hat mich das Gericht mit sofortiger Wirkung entlassen, nach §1908b Abs. 1 BGB. Meine Mutter bleibt hauptamtiliche Betreuerin, es mußte nichts weiter veranlasst werden.

Re: Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen

Verfasst: Mi 29. Aug 2018, 15:12
von Koelsch
:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Re: Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen

Verfasst: Mi 29. Aug 2018, 15:22
von marsupilami
Dann ist das ja in Deinem Sinne erledigt.

Dank für die Rückmeldung.