Ersatzbetreuung der Schwester niederlegen
Verfasst: Sa 9. Jun 2018, 15:13
Hallo Zusammen,
vielleicht kennt sich ja jemand im Betreuungsrecht aus. Ich bin seit ein paar Jahren gerichtlich bestätigter Ersatzbetreuer für meine geistig behinderte Schwester. Dies auf Wunsch meiner Mutter. Hauptamtliche Betreuerin für meine Schwester ist meine 74jährige Mutter. Das für den Fall, daß sie als Betreuerin für meine Schwester ausfällt. Sie kümmert sich um alle Belange meiner Schwester und erledigt auch die Gerichtskorresondenz. Ich muß lediglich 1x im Jahr dem Gericht erklären, das ich nicht tätig geworden bin. Meine Mutter und ich haben nun aus privaten Gründen beschlossen, meine Status als zweiter Betreuer wieder aufzugeben. Das scheint allerdings gar nicht so einfach zu bewerkstelligen zu sein?
Ich fühle mich aktuell mental nicht mehr in der Lage, weitere Aufgaben zu übernehmen. Ich war letztes Jahr in Reha, weil meine Kräfte aufgezehrt waren.
Frage: Wie kann ich die Niederlegung der Betreuung gegenüber dem Betreuungsgericht begründen?
vielleicht kennt sich ja jemand im Betreuungsrecht aus. Ich bin seit ein paar Jahren gerichtlich bestätigter Ersatzbetreuer für meine geistig behinderte Schwester. Dies auf Wunsch meiner Mutter. Hauptamtliche Betreuerin für meine Schwester ist meine 74jährige Mutter. Das für den Fall, daß sie als Betreuerin für meine Schwester ausfällt. Sie kümmert sich um alle Belange meiner Schwester und erledigt auch die Gerichtskorresondenz. Ich muß lediglich 1x im Jahr dem Gericht erklären, das ich nicht tätig geworden bin. Meine Mutter und ich haben nun aus privaten Gründen beschlossen, meine Status als zweiter Betreuer wieder aufzugeben. Das scheint allerdings gar nicht so einfach zu bewerkstelligen zu sein?
Ich fühle mich aktuell mental nicht mehr in der Lage, weitere Aufgaben zu übernehmen. Ich war letztes Jahr in Reha, weil meine Kräfte aufgezehrt waren.
Frage: Wie kann ich die Niederlegung der Betreuung gegenüber dem Betreuungsgericht begründen?