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Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Do 16. Aug 2018, 22:53
von Koelsch
In dem hier erwähnten Widerspruchsbescheid http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 59#p490959 ging's um den Umzug in ein anderes Heim.

Da der jetzt ergangene Bescheid nach meiner Meinung sehr gründlich ist und daraus vielleich für andere Fälle "Nektra" Geschlürft werden kann, veröffentliche ich den mal hier
Widerspruchsbescheid_Landesamt2018_ano.pdf

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Fr 17. Aug 2018, 08:56
von marsupilami
In dem Bescheid geht es aber nur um die Umzugskosten, nicht um die Besuchsfahrten?

Oder hab ich zu schnell gelesen?

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Fr 17. Aug 2018, 09:11
von Koelsch
Nein, da geht's nur um die Umzugskosten. Besuchsfahrten sind ja 12/Jahr genehmigt, da kommt jetzt neuer Antrag auf mehr Fahrten und mehr Cent/km (bisher zahlen die 25 Cent/km)

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Fr 17. Aug 2018, 09:36
von marsupilami
Aber aufgrund dieses Bescheides könnte der Antrag auf mehr Fahrten und mehr Cent/km ganz gute Chancen haben.

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 13:47
von Koelsch
Das Sozialamt, dass die Umzugskosten nun zahlen muss, spinnt, wie zu erwarten, jetzt natürlich auch rum:

"Wenn Du uns alle Unterlagen einreichst, dann zahlen wir."

Die Unerlagen wurden seinerzeit mit dem Antrag bereits eingereicht, sobald ich das Briefle hab, werde ich eine "nette" Antwort zur Bemeckerung hier einstellen.

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 15:19
von Koelsch
Sodele, Briefle ist da. Und da mich gerade die DSGVO nervt, tendiere ich zu folgendem, netten Briefchen:
Liebe Sozialmuckels
danke für Ihr Schreiben vom 13.9.2018.
Es hat mich etwas verwirrt, aber dann wurde mir klar, warum Sie vollkommen zu Recht die erneute Übersendung der Kostenbelege von mir fordern.
Ich bin überzeugt, auch für unsere zukünftige gute Zusammenarbeit wird es ganz in Ihrem Sinne sein, wenn ich Ihnen also hier ausdrücklich und schriftlich erlaube
  1. sämtlichen Schriftverkehr mit mir unter natürlich strikter Beachtung des Datenschutzes zu speichern
  2. die so gespeicherten Daten für die Erfüllung Ihrer Aufgaben im erforderlichen Umfang zu nutzen
  3. Zugriff zu nehmen auf ältere, bei Ihnen gespeicherte Unterlagen und Daten, für die diese Zustimmung nicht vor Erhalt bei Ihnen eingegangen ist
Somit dürfte es also kein rechtliches Problem mehr sein, wenn Sie Einblick in die Ihnen bereits übersandte und Ihnen damit vorliegende Rechnung der Firma Europcar über € 370,47 und die Ihnen ebenfalls vorliegende Tankquittung über € 49,24 nehmen und diese Daten dann nutzen, um Ihrer Zahlungsverpflichtung gemäß Widerspruchsbescheid vom 15.8.2018 nachzukommen.

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 17:19
von marsupilami
Im Prinzip ganz gut, aber ich würd' doch ein ganz klein wenig anders schreiben.
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 13.9.2018.
Es hat mich erst etwas verwirrt, aber dann wurde mir doch klar, warum Sie vollkommen zu Recht die erneute Übersendung der genannten Kostenbelege von mir fordern.
Ich bin überzeugt, auch für unsere zukünftige gute Zusammenarbeit wird es ganz in Ihrem Sinne sein, wenn ich Ihnen also hier ausdrücklich und schriftlich erlaube
- sämtlichen Schriftverkehr mit mir - natürlich unter strikter Beachtung der aktuellen DSGVO - zu speichern
- die so gespeicherten Daten für die Erfüllung Ihrer Aufgaben im erforderlichen Umfang zu nutzen
- auch Zugriff zu nehmen auf ältere, bei Ihnen bereits eingetroffenen und gespeicherte Unterlagen und Daten

Somit dürfte es also kein rechtliches Problem mehr sein, wenn Sie Einblick nehmen in die Ihnen bereits übersandte und Ihnen damit vorliegende Rechnung der Firma Europcar über € 370,47 und die Ihnen ebenfalls vorliegende Tankquittung über € 49,24 und diese Daten dann nutzen, um Ihrer Zahlungsverpflichtung gemäß Widerspruchsbescheid vom 15.8.2018 nachzukommen.

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 17:21
von Günter
Nö, da geht die gewünschte Ironie verloren.

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 18:31
von Koelsch
Find ich auch, der HInweis ....." für die diese Zustimmung nicht vor Erhalt bei Ihnen eingegangen ist" bringt noch etwas Pep rein

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 18:37
von marsupilami
Jo.
Und Ihr glaubt, Soz.-Muckel kapiert das?

Ihr sagt doch immer, man soll solche Menschen nicht überfordern.

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 18:43
von Koelsch
Die Hoffnung stirbt zuletzt

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 19:41
von marsupilami
Mach wie Du denkst.
Ich bin der Auffassung, dass in meiner Variante genug Ironie drinne ist.

Allein schon der Eingangssatz: Herzlichen Dank ....

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 14:46
von Koelsch
Und weiter geht's - Sozialamt weigert sich zu zahlen, es müssten zuvor die entsprechenden Zahlungsbelege vorgelegt werden. Siehe #7 hier.

Leider sind diese derzeit nicht auffindbar. Daher denke ich zu schreiben und bitte um Bemeckerung:
Sehr geehrte Sozialmuckel,

der für Sie bindende Widerspruchsbescheid des zuständigen Landesamts vom 15.8.2018 erhebt keineswegs die Forderung nach erneuter Vorlage der Ihnen ja vorliegenden Zahlungsbelege. Eine Rechtsgrundlage für diese Forderung nennen Sie wohlweislich nicht, denn diese gibt es nicht.

Ihrer seinerzeitigen Aufforderung im Jahr 2016 folgend, habe ich Ihnen die Originalunterlagen übersandt. Leider darauf vertrauend, dass bei Ihnen mit Unterlagen zumindest einigermaßen sorgfältig umgegangen würde, liegen mir Kopien nicht vor.

Daher versichere ich hiermit, in voller Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Aussage an Eides statt, dass ich für den Umzug meines Sohnes Anfang August 2016 an die Firma Europcar € 370,47 gezahlt habe und für Treibstoff für dieses Umzugsfahrzeug insgesamt € 49,24 gezahlt habe.

Ihre umgehende Überweisung von € 419,71 erwarte ich bis zum 30.10.2018 bei mir eingehend.

Kopie an: Rechtsanwalt Hötte

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 15:09
von marsupilami
Sehr geehrte Sozialmuckel,

der für Sie bindende Widerspruchsbescheid des zuständigen Landesamts vom 15.8.2018 erhebt keineswegs die Forderung nach erneuter Vorlage der Ihnen ja bereits vorliegenden Zahlungsbelege. Eine Rechtsgrundlage für diese Forderung nennen Sie wohlweislich nicht, denn diese gibt es nicht.
Alternativ: Eine Rechtsgrundlage für diese Forderung wollen Sie mir bitte schriftlich benennen.

Ihrer seinerzeitigen Aufforderung im Jahr 2016 folgend, habe ich Ihnen in meiner Blauäugigkeit die Originalunterlagen übersandt. Leider vergeblich darauf vertrauend, dass in Ihrem Hause mit Unterlagen Ihrer Klientel zumindest einigermaßen sorgfältig umgegangen würde, liegen mir Kopien nicht vor.

Daher versichere ich hiermit, in voller Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Aussage an Eides statt, dass ich für den Umzug meines Sohnes Anfang August 2016 an die Firma Europcar € 370,47 gezahlt habe und für Treibstoff für dieses Umzugsfahrzeug insgesamt € 49,24 gezahlt habe.

Ihre umgehende Überweisung von € 419,71 erwarte ich bis zum 30.10.2018 bei mir eingehend.
So ungefähr.

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 15:32
von Olivia
Handelt es sich dabei um eine eidesstattliche Erklärung? Oder braucht man dafür ein besonderes Formular?

Re: Umzugskosten in ein anderes Heim

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 16:02
von Koelsch
Dafür braucht's kein Formular, das ist eine eidesstattliche Erklärung