Männe ist offiziell ab 1.11.2018 Rentner. Bescheid liegt bereits seit einiger Zeit vor.
1. Muss er sich beim Jokecenter abmelden und gar den Rentenbescheid in Kopie beifügen?
2. Ich muss das bei dem GruSi-Amt ebenfalls melden. Denke es langt, wenn das gut 4 Wochen vorher geschieht? Dann könnte ich auch gleich eine Bescheinigung wegen der TV-Zwangsgebühr anfordern?
3. Und oh Schreck lass nach...... da muss er bwz. ich für ihn eine EK-Steuererklärung ausfüllen. Lange nicht mehr selbst getan. Weiß gar nicht ob ich meine EU-Rente auch schon dem FA melden muss. Aber dann hätten die sich wohl schon gemeldet?
Fragen über Fragen.......
Edit: Datum geändert
Bald Rentner - muss man sich beim JC abmelden?
Bald Rentner - muss man sich beim JC abmelden?
Zuletzt geändert von Pegasus am Sa 25. Aug 2018, 20:05, insgesamt 1-mal geändert.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Bald Rentner - muss man sich beim JC abmelden?
Hol Dir im Zweifel am Jahresende das Steuerprogramm bei ALDI. Kostet € 5 ungefähr und ist gut. Ich arbeite damit seit Jahren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Bald Rentner - muss man sich beim JC abmelden?
Ab 1.1.2018??
Ist dann der August des gleichen Jahres nicht doch ein wenig spät für eine Meldung an's JC?
Ansonsten die relevanten Seiten des Rentenbescheides kopieren und die an's JC.
Dann wird sich das JC schon von selbst melden.
Jep, auch dem Gruselamt melden und GEZ-Befreiung anfordern.
Steuererklärung: ich denke, da kommt das Fi-Amt von sich aus auf Euch zu.
Denk immer daran: gehe nie zum Fürscht, wenn Du nicht gerufen würscht.
Ist dann der August des gleichen Jahres nicht doch ein wenig spät für eine Meldung an's JC?
Ansonsten die relevanten Seiten des Rentenbescheides kopieren und die an's JC.
Dann wird sich das JC schon von selbst melden.
Jep, auch dem Gruselamt melden und GEZ-Befreiung anfordern.
Steuererklärung: ich denke, da kommt das Fi-Amt von sich aus auf Euch zu.
Denk immer daran: gehe nie zum Fürscht, wenn Du nicht gerufen würscht.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Bald Rentner - muss man sich beim JC abmelden?
Ups danke Marsu. Fehler korrigiert: 01.11.2018 .
Meine EU-Rente habe ich 2013 rückwirkend per 1.1.2012 erhalten. Da hätte sich FA wohl schon gemeldet. Zumal die FA ja die letzten Jahre gerade Rentner auf den Kieker haben.
Ich denke wir werden beim JC auch keine Hilfe für den 1.Rentnermonat beantragen. Zuviel Kudel Muddel und die 50% KDU wuppen wir auch so.
Aldente-Steuer-Weichware....... gespeichert.
Meine EU-Rente habe ich 2013 rückwirkend per 1.1.2012 erhalten. Da hätte sich FA wohl schon gemeldet. Zumal die FA ja die letzten Jahre gerade Rentner auf den Kieker haben.
Ich denke wir werden beim JC auch keine Hilfe für den 1.Rentnermonat beantragen. Zuviel Kudel Muddel und die 50% KDU wuppen wir auch so.
Aldente-Steuer-Weichware....... gespeichert.
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Re: Bald Rentner - muss man sich beim JC abmelden?
Der Rentenbescheid geht das JC nix an, nur Mitteilung Rentenbezug ab .....
Steuern werden eh nicht anfallen, da beide Renten zu gering sein werden.
Steuern werden eh nicht anfallen, da beide Renten zu gering sein werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Bald Rentner - muss man sich beim JC abmelden?
oki doki Günni. Nur das GruSi-Amt wird auf Männes Bescheid bestehen.
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Re: Bald Rentner - muss man sich beim JC abmelden?
Peg, die Steuer muss man selber erklären, das FA kommt nicht auf einen zu. Wenn deshalb Steuern nicht gezahlt werden, kann es strafrechtlich schmerzhaft werden (ein Mandant von mir hatte Erziehungsrente nicht angemeldet)
Nach § 22 EStG wird der erstmalige Anteil der Rente zu 76 % besteuert.
Im Splittingtarif beginnt die Besteuerung derzeit bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen (also nach Abzug von Freibeträgen für SV etc.) von 18.100 €. Ihr müsstet also ((18.100 + SV) / 0,76) jährliches Renteneinkommen haben, also mehr als ca. 24.000 € (bzw. 2.000 € monatlich).
Also ein Briefchen an das FA schreiben mit Beifügung der Rentenbescheide (die Berechnungen in den Anlagen interessieren das FA nicht) und daraufhin vermutlich eine Antwort bekommen, dass vorläufig keine ESt-Erklärung abgegeben werden muss.
Nach § 22 EStG wird der erstmalige Anteil der Rente zu 76 % besteuert.
Im Splittingtarif beginnt die Besteuerung derzeit bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen (also nach Abzug von Freibeträgen für SV etc.) von 18.100 €. Ihr müsstet also ((18.100 + SV) / 0,76) jährliches Renteneinkommen haben, also mehr als ca. 24.000 € (bzw. 2.000 € monatlich).
Also ein Briefchen an das FA schreiben mit Beifügung der Rentenbescheide (die Berechnungen in den Anlagen interessieren das FA nicht) und daraufhin vermutlich eine Antwort bekommen, dass vorläufig keine ESt-Erklärung abgegeben werden muss.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Bald Rentner - muss man sich beim JC abmelden?
Ab 1. November ist das Einkommen ca. 1.100,00 EUR . Okay dann schreibe ich das FA mal an. Danke für den Tipp.
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