Kontaktverbot durch Betreuer
Kontaktverbot durch Betreuer
Behinderter schließt Arbeitsvertrag ohne Zustimmung der Betreuerin. Der Arbeitsvertrag wurde bisher nicht förmlich, also durch Kündigung beendet. Die hat "Vetorecht" nur bei Vermögensfragen. Meines Erachtens liegt die aber nicht vor, der vereinbarte Arbeitslohn wird von der Pflegekasse erbracht, geht also nicht zu Lasten des Vermögens des Behinderten.
Ob dem so ist, wird u.a. derzeit gerichtlich geklärt.
Jetzt schickt Betreuerin über eine sicher zu Lasten des Behindertenverögens beauftragte Anwältin ein Kontaktverbot an die Arbeitnehmerin
Es gibt mehrere Schreiben des Behinderten, in denen er sich aucgesprochen froh und glücklich über den Kontakt mit der Arbeitnehmerin #ußert und sich bittlerich über die Betreuerin beklagt, u.a. weil sie ihn blutig schlägt.
Meine Frage, kann die Betreuerin dieses Kontakverbot durchsetzen und wenn ja, wie kann sie das?
Ob dem so ist, wird u.a. derzeit gerichtlich geklärt.
Jetzt schickt Betreuerin über eine sicher zu Lasten des Behindertenverögens beauftragte Anwältin ein Kontaktverbot an die Arbeitnehmerin
Es gibt mehrere Schreiben des Behinderten, in denen er sich aucgesprochen froh und glücklich über den Kontakt mit der Arbeitnehmerin #ußert und sich bittlerich über die Betreuerin beklagt, u.a. weil sie ihn blutig schlägt.
Meine Frage, kann die Betreuerin dieses Kontakverbot durchsetzen und wenn ja, wie kann sie das?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35563
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Kontaktverbot durch Betreuer
Wenn die nur in Vermögensfragen Veto-Recht hat, dann hat sie nach meiner Auffassung die Füsse stillzuhalten.
Kann evtl. irgendwie nachgewiesen werden, das Arbeitslohn durch das Pflegegeld gedeckt ist und eben nicht vermögenswirksam ist?
Abgesehen davon:
Arbeitsvertrag muss schriftlich gekündigt werden.
Solange das nicht erfolgt ist und AN seine Arbeits"kraft" weiterhin anbietet, ist eigentlich der AG im Annahme-Verzug.
Die "Gesundheitsbeeinträchtigung" ist ärztlich attestiert?
Muss der Betreute einer entsprechenden Begutachtung zustimmen oder kann er ablehnen?
Es müsste doch erst mal fachärztlich festgestellt werden, ob das wirklich so ist!
Und wenn die Betreuerin nur dieses eingeschränkte Recht hat, dann kann doch der Betreute sicherlich einer Begutachtung widersprechen?
"Kontaktaufnahme ist nicht erwünscht" - wenn die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben wird, wie will die Anwältin das sonst durchsetzen?
Noch was, wenn die Betreuerin nur in Vermögensfragen zuständig ist, kann dann so ein Umgangsverbot nicht als rechtswidrig angesehen werden?
á la Amtsanmaßung?
Kann evtl. irgendwie nachgewiesen werden, das Arbeitslohn durch das Pflegegeld gedeckt ist und eben nicht vermögenswirksam ist?
Abgesehen davon:
Arbeitsvertrag muss schriftlich gekündigt werden.
Solange das nicht erfolgt ist und AN seine Arbeits"kraft" weiterhin anbietet, ist eigentlich der AG im Annahme-Verzug.
Die "Gesundheitsbeeinträchtigung" ist ärztlich attestiert?
Muss der Betreute einer entsprechenden Begutachtung zustimmen oder kann er ablehnen?
Es müsste doch erst mal fachärztlich festgestellt werden, ob das wirklich so ist!
Und wenn die Betreuerin nur dieses eingeschränkte Recht hat, dann kann doch der Betreute sicherlich einer Begutachtung widersprechen?
"Kontaktaufnahme ist nicht erwünscht" - wenn die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben wird, wie will die Anwältin das sonst durchsetzen?
Noch was, wenn die Betreuerin nur in Vermögensfragen zuständig ist, kann dann so ein Umgangsverbot nicht als rechtswidrig angesehen werden?
á la Amtsanmaßung?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35563
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Kontaktverbot durch Betreuer
Ich hab amal gegoogelt mit Kontaktverbot.
Familienrecht in dem Sinne greift ja wohl nicht.
Und die angebliche Gesundheitsgefährdung durch Verwirrung müsste meiner Ansicht nach durch Facharzt bestätigt werden - könnte aber am Widerstand des zu Begutachtenden scheitern. Wenn er denn nicht will.
Damit ist es vermutlich für die Anwältin/Betreuerin schwierig, beim Amtsgericht ein solches Kontaktverbot anordnen zu lassen.
Das muss sie ja begründen.
Stalking trifft es ja wohl auch nicht.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/stalk ... 26321.html
Auch per Gewaltschutzgesetz ist das wohl reichlich dünn, was die Anwältin da vorbringen kann.
Diese "Gesundheitsgefährdung" ist doch eine recht subjektive Einschätzung einer laienhaften Person.
Nachtrag:
Mal eruieren, ob die Arbeitnehmerin bei einem solchen Kontaktverbot / Anwendung Gewaltschutzgesetz gehört werden muss.
Wenn ja, dann beantragen, dass erst die Geschichte mit dem Arbeitsverhältnis geklärt werden soll, bevor weitere Maßnahmen / Anordnungen, .... , getroffen werden.
Bzw. gleich die Unterschrift unter diese Unterlassungserklärung verweigern mit der obigen Argumentation.
Abgesehen davon: ist es nicht auch ab und an so, dass der Betreute den Kontakt zu der Arbeitnehmerin sucht?
Nochmal anzweifeln, dass die Betreuerin für sowas zuständig ist und somit das anwaltliche Vorgehen mißbräuchlich ist.
Familienrecht in dem Sinne greift ja wohl nicht.
Und die angebliche Gesundheitsgefährdung durch Verwirrung müsste meiner Ansicht nach durch Facharzt bestätigt werden - könnte aber am Widerstand des zu Begutachtenden scheitern. Wenn er denn nicht will.
Damit ist es vermutlich für die Anwältin/Betreuerin schwierig, beim Amtsgericht ein solches Kontaktverbot anordnen zu lassen.
Das muss sie ja begründen.
Stalking trifft es ja wohl auch nicht.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/stalk ... 26321.html
Auch per Gewaltschutzgesetz ist das wohl reichlich dünn, was die Anwältin da vorbringen kann.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gewal ... 14941.htmlHierbei wird beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Schutz vor weiteren Misshandlungen durch den Täter im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gestellt.
Diese "Gesundheitsgefährdung" ist doch eine recht subjektive Einschätzung einer laienhaften Person.
Nachtrag:
Mal eruieren, ob die Arbeitnehmerin bei einem solchen Kontaktverbot / Anwendung Gewaltschutzgesetz gehört werden muss.
Wenn ja, dann beantragen, dass erst die Geschichte mit dem Arbeitsverhältnis geklärt werden soll, bevor weitere Maßnahmen / Anordnungen, .... , getroffen werden.
Bzw. gleich die Unterschrift unter diese Unterlassungserklärung verweigern mit der obigen Argumentation.
Abgesehen davon: ist es nicht auch ab und an so, dass der Betreute den Kontakt zu der Arbeitnehmerin sucht?
Nochmal anzweifeln, dass die Betreuerin für sowas zuständig ist und somit das anwaltliche Vorgehen mißbräuchlich ist.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Kontaktverbot durch Betreuer
Der Behinderte (!) ist bei der Pflegekasse gewesen und hat dort seine Ansprüche gegen die Pflegekasse zu Gunsten der AN abgetreten. Pflegekasse hat das anstandslos so akzeptiertmarsupilami hat geschrieben: ↑Sa 13. Okt 2018, 16:48 Wenn die nur in Vermögensfragen Veto-Recht hat, dann hat sie nach meiner Auffassung die Füsse stillzuhalten.
Kann evtl. irgendwie nachgewiesen werden, das Arbeitslohn durch das Pflegegeld gedeckt ist und eben nicht vermögenswirksam ist?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35563
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Kontaktverbot durch Betreuer
Dann besteht meiner Meinung nach ein Arbeitsvertrag, der schriftlich gekündigt werden müsste.
Frage: Welches Recht steht höher?
Arbeitnehmerschutzrecht - der AV ist nicht gekündigt
Gewaltschutzrecht o.ä. - dessen Begründung - nach meiner Auffassung - auf wackeligen Füssen steht.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass geklärt werden muss, welche Rechte die Betreuerin überhaupt hat.
Hat sie das Recht, vom Betreuten geschlossene Arbeitsverträge zu torpedieren/kündigen?
Hat sie das Recht, Umgang mit anderen Personen per Anwalt und Unterlassungsklage zu verbieten (lassen)?
Bevor das nicht geklärt ist, sind alle anderen Anträge - welcher Art auch immer - mindestens zurückzustellen wenn nicht gar als unberechtigt / anmaßend abzulehnen.
Frage: Welches Recht steht höher?
Arbeitnehmerschutzrecht - der AV ist nicht gekündigt
Gewaltschutzrecht o.ä. - dessen Begründung - nach meiner Auffassung - auf wackeligen Füssen steht.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass geklärt werden muss, welche Rechte die Betreuerin überhaupt hat.
Hat sie das Recht, vom Betreuten geschlossene Arbeitsverträge zu torpedieren/kündigen?
Hat sie das Recht, Umgang mit anderen Personen per Anwalt und Unterlassungsklage zu verbieten (lassen)?
Bevor das nicht geklärt ist, sind alle anderen Anträge - welcher Art auch immer - mindestens zurückzustellen wenn nicht gar als unberechtigt / anmaßend abzulehnen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Kontaktverbot durch Betreuer
Das Betreuungsrecht ist mM nach eindeutig. Der Betreute ist weder entmündigt, noch hirnamputiert.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30889
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Kontaktverbot durch Betreuer
Der Betreute kann die Betreuung jederzeit aufheben lassen oder einen Betreuerwechsel vornehmen lassen.
Ja, ich weis, die Betreuerin ist Sippschaft. Aber wenn sie ihn schlägt, vermutlich auch beklaut, dann gehört die angezeigt
Ja, ich weis, die Betreuerin ist Sippschaft. Aber wenn sie ihn schlägt, vermutlich auch beklaut, dann gehört die angezeigt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35563
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Kontaktverbot durch Betreuer
Ha!
Weiß denn der Betreute von dem drohenden Kontaktverbot?
Denn im Prinzip könnte er doch sagen: mit geht es gut, vor allem wenn diese Arbeitnehmerin, mit der ja ein Arbeitsvertrag besteht, bei mir ist!!
Weiß denn der Betreute von dem drohenden Kontaktverbot?
Denn im Prinzip könnte er doch sagen: mit geht es gut, vor allem wenn diese Arbeitnehmerin, mit der ja ein Arbeitsvertrag besteht, bei mir ist!!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Kontaktverbot durch Betreuer
Er braucht gar nix sagen, es gibt keine Rechtsgrundlage für ein Kontaktverbot. Eindeutig Amtsanmaßung durch den Betreuer.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Kontaktverbot durch Betreuer
Nöö, weiß er natürlich nicht. Davon ist auszugehen.
Und ich tendiere auch dazu: "Da machen wir nix, nicht mal 'ne Antwort."
Und dann schaun mer mal - Frau Anwältin meint vermutlich, sie könne durch ein Briefchen "Angst und Schrecken" verbreiten.
Und ich tendiere auch dazu: "Da machen wir nix, nicht mal 'ne Antwort."
Und dann schaun mer mal - Frau Anwältin meint vermutlich, sie könne durch ein Briefchen "Angst und Schrecken" verbreiten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35563
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Kontaktverbot durch Betreuer
Richtig.
Alles weitere müsste sie vermutlich bei Gericht beantragen.
Dort muss sie höchstwahrscheinlich begründen.
Und dann wird das Eis dünn.
Alles weitere müsste sie vermutlich bei Gericht beantragen.
Dort muss sie höchstwahrscheinlich begründen.
Und dann wird das Eis dünn.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Kontaktverbot durch Betreuer
Richtig, wobei als Zückerle dazu kommt:
Vor diesem Arbeitsvertrag gab's ja einen gleichlautenden Arbeitsvertrag, der aber von der Betreuerin unterschrieben war. Tja, und die KV meldete soeben, die Betreuerin hat die Meldungen nach § 28a SGB IV nich abgegeben, trotz vielfacher Aufforderung furch die KV. Ich denke, da sollte und könnte man mal die Anwendung des § 111 SGB IV "anregen".
Vor diesem Arbeitsvertrag gab's ja einen gleichlautenden Arbeitsvertrag, der aber von der Betreuerin unterschrieben war. Tja, und die KV meldete soeben, die Betreuerin hat die Meldungen nach § 28a SGB IV nich abgegeben, trotz vielfacher Aufforderung furch die KV. Ich denke, da sollte und könnte man mal die Anwendung des § 111 SGB IV "anregen".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35563
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Kontaktverbot durch Betreuer
Ist denn der AV zwischen der Betreuerin und der ANin wenigstens ordentlich - also form- und fristgerecht schriftlich gekündigt worden oder ist auch das noch eine "Baustelle"?
Nachtrag:
Ich denke, es macht in dem Falle tatsächlich Sinn, auf diese Forderung nach Zeichnung der Unterlassungserklärung nicht zu reagieren.
Wenn dann die Anwältin bei Gericht was auch immer beantragt, wird ja wohl - hoffe ich doch - die betroffene Partei gehört werden und dann voll und hart gegen-argumentieren.
Und auch den Betreuten irgendwie informieren, was diese Betreuerin da für ein Spielchen spielt.
Nachtrag:
Ich denke, es macht in dem Falle tatsächlich Sinn, auf diese Forderung nach Zeichnung der Unterlassungserklärung nicht zu reagieren.
Wenn dann die Anwältin bei Gericht was auch immer beantragt, wird ja wohl - hoffe ich doch - die betroffene Partei gehört werden und dann voll und hart gegen-argumentieren.
Und auch den Betreuten irgendwie informieren, was diese Betreuerin da für ein Spielchen spielt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Kontaktverbot durch Betreuer
Nein, der Vertrag zwischen AN und Betreuerin ist "keine Baustelle" mehr, der wurde ordentlich gekündigt. Es fehlt da eben "nur" die Erklärung für die DRV
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.