Ich hab amal gegoogelt mit Kontaktverbot.
Familienrecht in dem Sinne greift ja wohl nicht.
Und die angebliche Gesundheitsgefährdung durch Verwirrung müsste meiner Ansicht nach durch Facharzt bestätigt werden - könnte aber am Widerstand des zu Begutachtenden scheitern. Wenn er denn nicht will.
Damit ist es vermutlich für die Anwältin/Betreuerin schwierig, beim Amtsgericht ein solches Kontaktverbot anordnen zu lassen.
Das muss sie ja begründen.
Stalking trifft es ja wohl auch nicht.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/stalk ... 26321.html
Auch per
Gewaltschutzgesetz ist das wohl reichlich dünn, was die Anwältin da vorbringen kann.
Hierbei wird beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Schutz vor weiteren Misshandlungen durch den Täter im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gestellt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gewal ... 14941.html
Diese "Gesundheitsgefährdung" ist doch eine recht subjektive Einschätzung einer laienhaften Person.
Nachtrag:
Mal eruieren, ob die Arbeitnehmerin bei einem solchen Kontaktverbot / Anwendung
Gewaltschutzgesetz gehört werden muss.
Wenn ja, dann beantragen, dass erst die Geschichte mit dem Arbeitsverhältnis geklärt werden soll, bevor weitere Maßnahmen / Anordnungen, .... , getroffen werden.
Bzw. gleich die Unterschrift unter diese Unterlassungserklärung verweigern mit der obigen Argumentation.
Abgesehen davon: ist es nicht auch ab und an so, dass der Betreute den Kontakt zu der Arbeitnehmerin sucht?
Nochmal anzweifeln, dass die Betreuerin für sowas zuständig ist und somit das anwaltliche Vorgehen mißbräuchlich ist.