Gruselamt hatte frühzeitig Männes Rentenbescheid wegen eines Änderungsbescheid für mich erhalten.
Grusi-Amt hatte folgende Unterlagen angefordert:
Männe: Lebens- und Sterberversicherung, Sparbücher und Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Daraufhin habe ich per Fax (guter Nachweis) geschrieben, das Männe keine Versicherungen, Sparbücher und Konto hat.
Schreiben von heute:
Ich beziehe mich auf Ihre Schreiben vom 28.082018 und 16.120.2018.
Die Änderung des Einkommens wird ab dem 01.11.2018 berücksichtigt.
Einen gesonderten Bescheid erhalten Sie dazu automatisch zum Ende des Monats 10/2018.
Durch den geänderten Hilfeanspruch ist es mir nicht mehr möglich, den Mietanteil vollständig an den Vermieter zu überweisen.
Richten Sie bitte daher ab dem 01.11.2018 einen entsprechenden Dauerauftrag ein.
Weisen Sie mir diesen bitte schriftlich nach.
So in einen anderen Thema schrieb ich schon, das Männes Nettorente ca. 38,- Eur über den Regelsatz ist.
Ich erhalte vom Grusi-Amt neben den anteiligen Mietanteil ca. 36,- EUR (Merkzeichen G).
Somit wird sich natürlich der gewährte KDU-Anteil um die Differenz sich ändern.
Aber wieso kann Grusi-Amt von mir verlangen das ich einen Dauerauftrag für Männes KDU-Anteil einrichte ? Ich muss erst mal nachschlagen, ob bei der mtl. Überweisung oder Dauerauftrag die Buchungskosten gleich sind. Wenn Dauerauftrag teurer werde ich keinen einrichten.
Auch die Bescheinigung für TV-Zwangsgebühren ist falsch . Darin heißt es, das Männes Leistungen nach SGB XII erhält. Ich habe vor einigen Tagen der Einzugszentrale geantwortet und warte auf deren Antwort - Stichwort Namenswechsel TV-Gebühren. Was für ein Chaos.