Gruselrentner arbeitet auf Weihnachtsmarkt

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Koelsch
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Gruselrentner arbeitet auf Weihnachtsmarkt

#1

Beitrag von Koelsch »

Rentner mit GruSi-Aufstockung möchte einen Stand auf einem Weihnachtsmarkt betreiben.

Gewinne werden also für November und Dezember anfallen. Frage: Wie kann er ggf es hinbekommen, dass die Gewinne nicht nur für November und Dezember angerechnet werden sondern z.B. auf's ganze Jahr umgelegt werden. Laut § 4 Abs. 2 SGB12§82DV wäre das komplette Jahr zu betrachten. Ähnliches lese ich auch dort aus Abs. 4 und 5
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Gruselrentner arbeitet auf Weihnachtsmarkt

#2

Beitrag von tigerlaw »

Unser Freund Udo Geiger schreibt in LPK-SGB XII, 11. Aufl. 2018, SGB XII § 82 Rn. 120
13.4 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit
Für diese Einkünfte enthält § 4 der Durchführungsverordnung detaillierte Vorschriften, die sich weitgehend an das Steuerrecht anlehnen, wobei jedoch der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus unberücksichtigt bleibt. Auszugehen ist von den Einkünften für das Jahr, in dem der Bedarfszeitraum liegt (sogenanntes Berechnungsjahr), die aus der Gegenüberstellung der Einnahmen und notwendigen Ausgaben zu errechnen sind, wobei ein vom Finanzamt ermittelter Gewinn berücksichtigt werden kann. Bei der Berechnung der Einkünfte gemäß § 4 Abs. 4 DVO ist dem SGB XII-Träger Ermessen eingeräumt, ob er als Einkünfte den Betrag ansetzt, der sich nach Ablauf des Berechnungsjahres aus der Gegenüberstellung der Einnahmen und notwendigen Ausgaben ergibt, oder ob er als Einkünfte den vom Finanzamt für das Berechnungsjahr festgestellten Gewinn zugrunde legt.252 Zur genauen Ermittlung des anrechenbaren Einkommens in diesem Fall s. OLG Naumburg 13.4.2010 – 2 Ws (Reh) 15/10. Fehlen genaue Angaben zu den Betriebsausgaben, können diese pauschal mit 20% der Einnahmen veranschlagt werden.253 Der Tätigkeitsfreibetrag (→ Rn. 95 ff.) ist vom Gewinn (= Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben) abzuziehen. Kann das Einkommen ohne Verschulden des Selbstständigen nicht verlässlich beurteilt werden oder ist gegenüber dem Berechnungsjahr ein höheres Einkommen zu erwarten, kann die Hilfe nach § 19 Abs. 5 gewährt werden.254


252
NdsOVG 6.7.1990 – 4 A 204/88

253
BayLSG 18.1.2011 – L 8 SO 7/08

254
Dazu VG Braunschweig 15.3.2002 – 3 B 47/02.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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tigerlaw
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Re: Gruselrentner arbeitet auf Weihnachtsmarkt

#3

Beitrag von tigerlaw »

Aus dem juris-PK habe ich die Kommentierung per mail zugesandt!
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kleinchaos
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Re: Gruselrentner arbeitet auf Weihnachtsmarkt

#4

Beitrag von kleinchaos »

Die ALG2-VO sieht ja auch jährliche Betrachtungsweise vor bei saisonalen Einkünften. Warum also bei GruSi nicht?
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Koelsch
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Re: Gruselrentner arbeitet auf Weihnachtsmarkt

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte, wir haben den § 11 Abs. 2 DVO zu § 82 SGB XII übersehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Gruselrentner arbeitet auf Weihnachtsmarkt

#6

Beitrag von Günter »

Und was, wenn man das Gruselamt kontaktiert und eine rechtsverbindliche schriftliche Zusage verlangt? Entweder aufs Jahr verteilt oder der Weihnachtsmarkt sucht sich nen anderen Gruselrentner.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Gruselrentner arbeitet auf Weihnachtsmarkt

#7

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Mo 29. Okt 2018, 08:09 Ich befürchte, wir haben den § 11 Abs. 2 DVO zu § 82 SGB XII übersehen.
Aber was ist mit § 11 II 2 DVO zu § 82 SGB XII?

Ist Weihnachtsmarkt nicht der Prototyp eines "Saisonbetriebs"??
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Günter
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Re: Gruselrentner arbeitet auf Weihnachtsmarkt

#8

Beitrag von Günter »

Notfalls hilft auch der §82 Abs.7 Satz 2 SGB XII Verteilung auf 6 Monate.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Gruselrentner arbeitet auf Weihnachtsmarkt

#9

Beitrag von tigerlaw »

Geiger schreibt in Rn 132 zu § 82 SGB XII
Das gilt nicht für Einkünfte aus Saisonbetrieben (z.B. Eisdielen, Schaustellergewerbe, Zirkus) und andere ihrer Natur nach auf einen Teil des Jahres beschränkten Einkünften (z.B. Zimmervermietung in Wintersportorten), welche den Hauptbestandteil des Einkommens bilden (§ 11 Abs. 2 Satz 2 DVO); in diesen Fällen ist der 12. Teil der Einkünfte als Monatseinkommen anzusetzen, weil sie üblicherweise zur Bedarfsdeckung für das ganze Jahr dienen.282


282 S. zur vergleichbaren Regelung im SGB II § 3 Abs. 5 Alg II-V, Fassung bis 31.7.2016.
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Koelsch
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Re: Gruselrentner arbeitet auf Weihnachtsmarkt

#10

Beitrag von Koelsch »

Auch wieder wahr.

Nur mal so, um den Unterschied bei der Anrechnung zu verdeutlichen
Freibeträge.xls
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Günter
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Re: Gruselrentner arbeitet auf Weihnachtsmarkt

#11

Beitrag von Günter »

Frage, wie hoch ist die monatliche GruSi und wie hoch ist die Einnahme. Dann könnte es sinnvoller sein, den Versienst einmal zu kassieren und für den Monat aus der GruSi zu fallen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Gruselrentner arbeitet auf Weihnachtsmarkt

#12

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, aber ich bin zuversichtlich, dass der betroffene Rentner das beachten wird.
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