Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

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Pegasus
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#26

Beitrag von Pegasus »

Bei uns sind Gartenarbeiten im Mietvertrag - dort die ausgewiesenen Nebenkosten aufgeführt. Sonst hätte GruSi-Amt gesagt Nö Miete unangemessen. Davon abgesehen, rebelliere ich innerlich oft wegen dieser Position. Denn es ist immer noch strittig, ob bestimmte Baumarbeiten dazugehören., zB. nach einen Unwetter aufräumen / Bäume stutzen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Olivia
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#27

Beitrag von Olivia »

Baumarbeiten wegen überregionaler, sporadisch auftretender Stürme sind nicht umlagefähig. Fortlaufende Baumarbeiten wegen regionaler Unwetter und ständig auftretenden Sturmschäden können umgelegt werden.

https://www.mietrecht.org/nebenkosten/gartenpflege/
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Günter
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#28

Beitrag von Günter »

Olivia hat geschrieben: Do 3. Jan 2019, 11:20 . Fortlaufende Baumarbeiten wegen regionaler Unwetter und ständig auftretenden Sturmschäden können umgelegt werden.


Aufmüpfige Mieter aber nicht, :8:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#29

Beitrag von marsupilami »

:lachen1:
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Olivia
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#30

Beitrag von Olivia »

Heizkosten-Horror: Darauf sollten Mieter achten - und darauf Vermieter
Ein großer Teil der Heizkostenabrechnungen weist Mängel auf - im schlimmsten Fall wird erheblich mehr Geld berechnet, als angemessen wäre.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 47661.html
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marsupilami
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#31

Beitrag von marsupilami »

Es geht in die nächste Runde:

Grusel-Amt hat sowohl die geforderten NK, aber aufgrund meiner Erklärung auch Mitgliedschaft beim Mieterverein bewilligt.
Für den 12.02. hab ich ein Beratungsgespräch vereinbart.

Außerdem habe ich folgendes Schreiben aufgesetzt:
Immer noch Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung 2017
Lieber Vermieter,

da mich seit meinem Widerspruch vom 07.01.2019 gegen Ihre Nebenkostenabrechnung 2017 keinerlei Nachricht von Ihnen erreicht hat, habe ich mir erlaubt, gestern eine Teilüberweisung in Höhe 50,00 € zu tätigen.

Selbstverständlich unter Vorbehalt einer endgültigen, abschließenden Prüfung dieser Abrechnung.

Ich halte eine Abrechnung mit derartigen Preissteigerungen innerhalb eines Jahres ohne jedwede Erklärung Ihrerseits für mindestens unhöflich wenn nicht gar für unzulässig.
Begründung für die Überweisung bzw. das Schreiben:
Offenbar laut einschlägiger gesetzlicher Vorgaben bin ich zur Nachzahlung innerhalb von 30 Tagen verpflichtet.
Umgekehrt müssen Sie eine fällige Nachzahlung ebenfalls innerhalb von 30 Tagen begleichen. Durch einen Widerspruch ändert sich daran nichts. Legen Sie zeitnah Widerspruch ein, lässt sich die Angelegenheit aber möglicherweise klären, bevor die Abrechnung fällig wird. Diese 30-Tage-Frist verhindert aber nicht, dass Sie unabhängig von der Fälligkeit der Abrechnung zwölf Monate lang Zeit haben, Einwände zu erheben.
https://www.finanztip.de/nebenkostenabrechnung/
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marsupilami
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#32

Beitrag von marsupilami »

War beim RA des Mieter-Vereins.

Ergebnis: Vermieter muss reagieren.
Solange er das nicht tut, kann ich Hände und Füße stillhalten.
Der Widerspruch war gut genug.

Abgesehen davon: wenn's wirklich ernst wird, sollte man genau vergleichen, was im Mietvertrag festgehalten ist, welche NK genau zu zahlen sind und welche auf der eigentlichen Abrechnung stehen.
Nach Auffassung des Anwalts krieg ich noch Geld raus!
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Olivia
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#33

Beitrag von Olivia »

:Daumen:
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Koelsch
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#34

Beitrag von Koelsch »

:Daumen: :Daumen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#35

Beitrag von Günter »

drücke mit
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#36

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben: Di 12. Feb 2019, 17:14 War beim RA des Mieter-Vereins.

Ergebnis: Vermieter muss reagieren.
Solange er das nicht tut, kann ich Hände und Füße stillhalten.
Der Widerspruch war gut genug.

Abgesehen davon: wenn's wirklich ernst wird, sollte man genau vergleichen, was im Mietvertrag festgehalten ist, welche NK genau zu zahlen sind und welche auf der eigentlichen Abrechnung stehen.
Nach Auffassung des Anwalts krieg ich noch Geld raus!
Wobei es Dir klar ist: "Wie gewonnen, so zerronnen", die Erstattung reduziert im Folgemonat Deinen KdU-bedarf!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#37

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben: Di 12. Feb 2019, 18:27 Wobei es Dir klar ist: "Wie gewonnen, so zerronnen", die Erstattung reduziert im Folgemonat Deinen KdU-bedarf!
Oder weitergedacht: sollte die Grundsicherung mal zusammenbrechen, steht Marsu auf jeden Fall besser da, als wenn er die Kostensenkung unterlassen hätte! Der Fehler pflanzt sich ja auch in alle Folgejahre fort, wenn er nicht bekämpft wird. Zudem sendet er als Mieter das Signal, nicht alles mit sich machen zu lassen und sich bei den Nebenkosten nicht auf der Nase rumtanzen zu lassen.
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marsupilami
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#38

Beitrag von marsupilami »

@ tiger: jep, das werde ich im Hinterkopf behalten.

@ olivia: wieso sollte die Grusi zusammenbrechen? Weil der CSU-Generalsekretär den Krieg gegen die Sozen ausruft?
Außerdem ist das ja keine Kostensenkung in dem Sinne.

Im Moment will ich erstmal wissen, wie diese immense Kostensteigerung zustande kommt.
Wenn Vermieter auf diese Frage nicht reagiert, gibt's kein Geld!
Völlig unabhängig von Grusi und/oder Rente.

Und wenn er dann doch irgendwann mal meint: Jaaaa...... aaaaaaber......dann erkläre ich ihm: was nicht im Mietvertrag "zur Zahlung" vereinbart ist, kann nicht in der NK-Abrechnung auftauchen.
Bsp: die Gartenarbeiten. Im Mietvertrag steht nix drinne davon, dass ich Gartenarbeiten zahlen muss. Völlig unabhängig davon, was genau da gemacht/angeschafft/weggeschafft wird. Also muss ich das auch nicht zahlen. "Umlage" hin, Verteilung auf alle Mieter her.

Maßgeblich ist: ist im Mietvertrag die Umlage der Kosten Gartenarbeit erwähnt bzw. geregelt?
Nein? Dann gibt's auch nix!
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Olivia
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#39

Beitrag von Olivia »

Im Grunde wäre jetzt der Zeitpunkt, seitens des Vermieters eine Reaktion zu erbitten. Bis jetzt hat sich noch nichts getan, oder?
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marsupilami
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#40

Beitrag von marsupilami »

Ich werd' den :6: tun und den um eine Reaktion bitten! :angel:
Dann müsste ich womöglich doch noch nachzahlen.

Wenn er was will, muss er von sich aus reagieren.
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Olivia
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#41

Beitrag von Olivia »

Huch! :verlegen:

Ich dachte, da ist eine Rückzahlung ausgerechnet worden.
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