Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen

#1

Beitrag von Koelsch »

Jemand der in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeitet erhält aufstockend Grusi. So weit so gut

Bild

Mit stösst hier übel auf der Abzug für's Mittagessen. Verstösst der Abzug nicht gegen § 92 Abs. 2 Satz 4 SGB XII ?

Der Betroffene sagte mir, der Abzug erfolge bei allen WfbM Mitarbeitern, er erfolge in Höhe von 50% der Essenskosten, die übrigen 50% würden von der LVR getragen.

Kommt das Gruselamt hier vielleicht auf die "kluge" Idee, diesen LVR-Zuschuss bei den Gruselbeziehern als Einkomman anzurechnen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen

#2

Beitrag von tigerlaw »

Andererseits - wie ist es denn mit den Kindern im Ganztag, da gibt es doch auch eine gewisse Selbstbeteiligung.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen

#3

Beitrag von angel6364 »

Richtig. Mit einem Euro pro Mittagessen ist das zwar ein bisserl weniger als im vorliegenden Fall, aber der Regelsatz für Kinder ist ja auch niedriger und es handelt sich nur um vier Wochentage.
In den gebundenen Ganztagsklassen (im Gegensatz zu offenen Ganztagsklassen) ist die Teilnahme am Mittagessen Pflicht.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen

#4

Beitrag von Günter »

Andererseits hat das BSG in dem Krankenhausverpflegungsurteil gesagt, der eHB kann den Krankenhausfraß nicht durch Verkauf in Geld umwandeln, daher keine Anrechnung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen

#5

Beitrag von kleinchaos »

Wobei es bei dem Krankenhausurteil so ist, dass eben sehr wohl Grusel und Hartz getrennt wird. Ebenso beim Strom.
Ich würde Mehrbedarf nach § 30 Abs 4 SGB XII beantragen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen

#6

Beitrag von Koelsch »

Hab ich selbst noch nicht gelesen, aber möglicherweise interessant
zu § 92_RN 13.1 Aufsatz Luthe.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Rechte von Behinderten und Rentnern“