Fahrtkosten zu behindertem Sohn

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Koelsch
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Fahrtkosten zu behindertem Sohn

#1

Beitrag von Koelsch »

Erwachsener Sohn von eLB ist behindert und lebt dauerhaft in einer Einrichtung für Behinderte.
eLB "darf" Sohn bisher auf Kosten des Sozialamts einmal im Monat besuchen (eLB wohnt deutlich südlich von Köln, Einrichtung ist in einer Gegend, in der man Nordseeluft schnuppern darf, also jww - janz weit weg). Sohn fühlt sich dort auch recht wohl, es war ausgesprochen schwierig, eine Einrichtung zu finden, die ihn aufnahm und die zu ihm passt.

Das Fachpersonal der Einrichtung war und ist nun der Ansicht - 1-mal im Monat reicht nicht, es wäre für den Sohn sehr wünschenswert und förderlich, wenn er öfter für ihn ausgleichenden und beruhigenden Besuch seiner Mutter erhält. Es wurden entsprechend mehr Fahrten beantragt, darauf dann das anliegende Schreiben.

Die Formulierung im Schreiben der Einrichtung:
....nach Rücksprache mit dem gesamten pädagogischen Personal, das Ihren Sohn betreut und versorgt, ist es unumgänglich, dass Sie ihn mehr als einmal monatlich besuchen, wenn es die Situation aus pädagogischer Sicht vor Ort erfordert.
Da Ihr Sohn noch in der Findungsphase in seiner neuen Rolle in seinem neuen Lebensumfeld ist, dienen mehrere Besuche pro Monat seinem emotionalen Wohlbefinden und Stärkung seiner selbst.
Ich bin ganz Ohr, was man den Sozialdienstlern darauf zart in's verstopfte Öhrchen flüstern sollte.
Bescheid_NeuantragKilom.Geld_24.01.2019_ano.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten zu behindertem Sohn

#2

Beitrag von marsupilami »

Zweigleisig fahren:

1.) In der Einrichtung darum bitten, dass ein approbierter Mediziner mit entsprechend ausführlicher Unterzeichnung (Titel und Name) kurz bestätigt was "das gesamte pädagogische Personal" fordert. Damit wäre den Forderungen nach "ärztlicher Unterlage" entsprochen.


2.) Bei diesen Fuzzies vom Amt, die über das Benzingeld wachen, behaupten, das mit den "Situationen" sei eine etwas unglückliche Formulierung oder Umschreibung der Tatsache, dass öftere, regelmäßige Besuche durch die Mutter den jungen Mann schlicht weg grundsätzlich aufbauen und ihn weiter stabilisieren.
Eine Leistung, die das dortige Personal trotz hervorragender Ausbildung und voll guten Willens - neuteutsch Engagement - nicht bringen kann, weil eben nicht Mutter und Mutter und Sohn ein gutes Verhältnis haben, das durch eben diese öfteren Besuche weiter ausgebaut und gefestigt werden kann, was wiederum aus Sicht des dortigen Personals a) generell wünschenswert ist und b) denen die Arbeit allgemein und insbesondere den täglichen Umgang mit dem jungen Mann wesentlich leichter macht.

So denke ich mir das.
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten zu behindertem Sohn

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe das anders:
  1. Was will ein Arzt hier bitte bescheinigen, der den Sohn nicht kennt? Der kann bestätigen, dass er keine Grippe hat.
  2. Was soll die Schilderung von "Situationen"?
    Das ist zugegeben unglücklich formuliert, aber die Situation ist beschrieben. Der Sohn ist dort in der Eingewöhnungsphase (er war zuvor in einer Einrichtung für Heranwachsende). Genau das ist die Situation, die eben häufige Besuche erfordern.
    Mein der Sozialdienst etwa, das solle so ablaufen:
    1. Im Heim gibt's 'ne "Situation".
    2. Heim ruft bei Mutter an - Besuch ist erforderlich
    3. Mutter sagt: OK, mein Terminplan ist voll, aber am Wochenende kann ich zur "Situationsbereinigung" anreisen. Also ca. 5 Stunden Anreise (sind über 400 km one-way), "Situation bereinigen" und wieder 5 Stunden Rückreise.
eLB-Mutter ist übrigens kein eLB mehr, sondern hat es geschafft sich aus ALG II durch selbständige Tätigkeit vom JC zu verabschieden. So was gibt's. :bravo: :bravo:

Und, hat mit dem Thema nix zu tun, aber ich bekomm 'nen Hals, wenn ich dran denke. Wäre Mutter nach wie vor eLB, dann stünden wir zusätzlich ggf vor der "tollen" Situation:

Mutter fährt (Genehmigung durchs Gruselamt vorausgesetzt) 2 mal monatlich zum Sohn. Das bedeutet:

24 x 940 km Fahrten zum Sohn = 22.560 km plus noch ein bissken Einkaufen zu Hause
Betriebsfahrzeug lt. ALG II-V also nur, wenn Mutter so etwa 25.000 km zusätzlich betrieblich fährt, sonst würde JC sagen :baeh: Du hast Privatfahrzeug = 10 Cent pro km betrieblich
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten zu behindertem Sohn

#4

Beitrag von Koelsch »

Hier mal ein Antwortentwurf
Antwort auf Schreiben Antrag Mehrfahrten.doc
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten zu behindertem Sohn

#5

Beitrag von marsupilami »

So ungefähr:
2019_01_28 Antwort auf Schreiben Antrag Mehrfahrten V_m.doc
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten zu behindertem Sohn

#6

Beitrag von Koelsch »

Merci, alles eingebaut.
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten zu behindertem Sohn

#7

Beitrag von marsupilami »

Geduld!
Vielleicht hat ja noch ein anderer Forist was beizutragen!
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten zu behindertem Sohn

#8

Beitrag von Koelsch »

Eingebaut heißt nicht abgeschickt. Geduld ist doch mein zweiter Vorname, da entwickel ich fränkische Züge :8:
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten zu behindertem Sohn

#9

Beitrag von marsupilami »

Ach!
Solche :Fränkin: ??
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten zu behindertem Sohn

#10

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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angel6364
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Re: Fahrtkosten zu behindertem Sohn

#11

Beitrag von angel6364 »

Pffffffffff.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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