Sattes Strom-Guthaben - bleibt es meins?

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Pegasus
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Sattes Strom-Guthaben - bleibt es meins?

#1

Beitrag von Pegasus »

Woh 546 kWh weniger Verbrauch als in der Vorjahresrechnung. Das ergibt es Guthaben von knapp 175 Euro. Wir zahlen lieber mtl. lieber etwas mehr damit sich keine Nachforderung anhäuft.

Es hat sich also gelohnt, den großen Röhren-Fernseher gegen einen "Platten" zu tauschen. Ebenso neuen Herd + WaMaschine. :bravo:

Bleibt die Frage darf Gruselamt das als Einkommen anrechnen? :3:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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tigerlaw
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Re: Sattes Strom-Guthaben - bleibt es meins?

#2

Beitrag von tigerlaw »

M.E. nein, habt Ihr ja aus Regelleistung angespart!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Pegasus
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Re: Sattes Strom-Guthaben - bleibt es meins?

#3

Beitrag von Pegasus »

DANKE das wollte ich wissen. Nicht das Rentner bestraft werden weil sie vorsorglich mtl. etwas höhere Abschläge zahlen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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marsupilami
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Re: Sattes Strom-Guthaben - bleibt es meins?

#4

Beitrag von marsupilami »

Vorsicht!
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=119923

http://www.frank-jaeger.info/fachinform ... 9.pdf/view

Und dann noch - nach einigem Suchen:
(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, und der Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen. Bei Minderjährigen ist das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen, soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 34, benötigt wird.
(2) Von dem Einkommen sind abzusetzen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__82.html § 82 SGB XII


Nachtrag:
Fällt mir gerade ein: ich bekomme ja Rente und Grusi.
Wenn ich also den Schtrom aus der Grusi vorausbezahle, muss ich ein evtl. Guthaben nicht abdrücken.

Aber wie verhält sich das, wenn ich die Strom-Vorauszahlung aus der - anzurechnenden - Rente bezahle?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Sattes Strom-Guthaben - bleibt es meins?

#5

Beitrag von Koelsch »

Auch dann ist die Erstattung Deine
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Sattes Strom-Guthaben - bleibt es meins?

#6

Beitrag von Pegasus »

Marsu ich habe von 1/18 bis 10/18 neben der EU-Rente anteilig die KDU und ein wenig "Taschengeld" vom Gruselamt erhalten.
Ab 11/18 ist Männe Rentner und erhält keinerlei Leistungen.

Das Guthaben aus der vorherigen Jahresabrechnung wurde NICHT als Einkommen berechnet.

Wir haben also immer mehr für Strom bezahlt ( wie wohl die meisten hier) als das bischen was im RL gesetzt wird.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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