Neuer ALG II Rechner

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marsupilami
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Neuer ALG II Rechner

#1

Beitrag von marsupilami »

Keiner hat was zu Meckern zu dem hier neu eingestellten ALG II Rechner von Tacheles?

http://www.alg-ratgeber.de/f10t11404-al ... heles.html


Auch wenn man/frau ein bischen aufpassen muß, wo man was eingibt, ist das Teil nach meinem Dafürhalten ganz brauchbar.
Frau kann also mal überschlägig gegenprüfen, ob JC alles berücksichtigt hat bzw. was evtl. nicht.

Und man kann auch schon mal rechnen lassen, wenn man weiß, da tut sich möglicherweise eine Geldquelle auf, aus der jeden Monat Betrag XXX sprudelt.
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marsupilami
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Re: Neuer ALG II Rechner

#2

Beitrag von marsupilami »

Da sich offensichtlich keine Fehler oder gar Beschwerden ergeben haben, plädiere ich dafür, das Teil zur weiteren Begutachtung und Freigabe an den ursprünglichen Autor und an Tacheles zurückzuschicken und um Freigabe zur Nutzung hier und weiteren Verbreitung zu bitten.

Oder so ähnlich.

Ich hoffe, ich habe mich mit diesem Vorschlag nicht wieder zu sehr in innere Angelegenheiten eingemischt.
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Koelsch
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Re: Neuer ALG II Rechner

#3

Beitrag von Koelsch »

Nöö, ich bin immer froh, wenn hier kräftig mitgemischt wird.

Ich werd dann mal versuchen, die gegenüber dem Original vorgenommenen Änderungen zusammen zu fassen, und dann geht das ab.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Neuer ALG II Rechner

#4

Beitrag von marsupilami »

Koelsch hat geschrieben:Ich werd dann mal versuchen, die gegenüber dem Original vorgenommenen Änderungen zusammen zu fassen, und dann geht das ab.
Dafür haben wir ja die Dokumentation gemacht.
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Koelsch
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Re: Neuer ALG II Rechner

#5

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Neuer ALG II Rechner

#6

Beitrag von marsupilami »

In den Berechnungen (könnt Ihr sehen in der Tabelle Mehrbedarfslisten in Zelle B59) taucht ein Festbetrag zum Bildungs- und Teilhabepaket von € 21,33 auf. Der fließt dann, für Euch "eigentlich" verborgen, in die Berechnung des Kindergeldüberhangs ein.

Was ist das, woher kommt der Festbetrag?
Da der Betrag auf xx,33 endet, könnte man schließen: das ist 1/3 von ....

Also mal rechnen:
21,33 x 3 = 63,99 ~ 64,00 €

Hilft diese Zahl weiter?


Möglicherweise war dieser Betrag mal gültig und ist es nun nicht mehr.
Entweder abgesenkt, abgeschafft oder - ziemlich unwahrscheinlich - erhöht.
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Koelsch
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Re: Neuer ALG II Rechner

#7

Beitrag von Koelsch »

Bei mir klingelt da nix, ich hab die Frage auch mal an Harald Thomé geschickt.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Lilith
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Re: Neuer ALG II Rechner

#8

Beitrag von Lilith »

marsupilami hat geschrieben:Keiner hat was zu Meckern zu dem hier neu eingestellten ALG II Rechner von Tacheles?
Doch, ich :verlegen: bzw. klappt etwas bei mir nicht; ist allerdings etwas "spezieller".

Also ich habe Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit (550 € brutto) und Honorar-Einnahmen in monatl. unterschiedlicher Höhe ... nehmen wir mal 230 €.
Es handelt sich bei Letzterem um Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. "Übungsleiter"), wovon ja 200 € steuerfrei und nach § 11b Abs. 2 SGB II auch "privilegiert" sind (erhöhter Grundfreibetrag).

Egal, wie ich es nun in den Rechner eingebe: Der Gesamtfreibetrag wird nicht korrekt ermittelt.

Er würde 336 € insgesamt betragen:

550 € Bruttoverdienst
+ 230 € Honorar
---------------
= 780 € Gesamt"brutto"

Davon sind frei:

200 € erhöhter Grundfreibetrag nach § 11b Abs. 2 SGB II
+ 136 € (20 % des Brutto ab 100 bis 780 €, also 20 % von 680 €) nach § 11b Abs. 3 SGB II
-------------------
= 336 € Gesamtfreibetrag

Und auf diese 336 €, die "mein" Jobcenter erstaunlicherweise korrekt ermittelt, komme ich eben mit dem Rechner nicht, egal, wie ich es nun eingebe. Habe mehrer Möglichkeiten des Eintrags ausprobiert bzgl. des Honorars/Übungsleitereinnahme.

LG Lilith

Nachtrag:

Habe jetzt noch mal rumgerechnet und bin drauf gekommen, wo der Fehler im Rechner liegt:

Wenn ich jetzt nur mal Übungsleitereinkommen von z. B. 230 € als einzige Einnahme ansetze, wird im Alg-II-Rechner ein Freibetrag von 206 € ausgewiesen. Der ist aber falsch, weil hier im Rechner ausgegangen wird von:

6 € (20 % der Einnahme ab 200 bis 230 €, also 20 % von 30 €
+ 200 € erhöhter Grundfreibetrag
-------------
= 206 € Freibetrag (falsch)

Korrekt aber wäre:

26 € (20 % der Einnahme ab 100 bis 230 €, also 20 % von 130 € nach § 11b Abs. 3 SGB II)
+ 200 € erhöhter Grundfreibetrag
------------
= 226 € Freibetrag (richtig)
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Koelsch
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Re: Neuer ALG II Rechner

#9

Beitrag von Koelsch »

Danke für den Hinweis, aber da guck ich frühestens nach dem Schlaf rein. :unschuld:
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Re: Neuer ALG II Rechner

#10

Beitrag von Koelsch »

@Lilith - super, danke für den Hinweis. Da steckte ein Fehler in der Berechnung und, was mich ganz besonders freut, Kinderspiel den zu beseitigen, da Du ja schon deutlich gemacht hast, wo der stecken muss. :jumpi:

Neue Version hier: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 18#p286118
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helz

Re: Neuer ALG II Rechner

#11

Beitrag von helz »

habe den rechner gerade mal runtergeladen.,
wenn ich in zeile 38 die kaltmiete eingebe, dann schlägt er 100% in meine spalte und 100% in sohnies spalte, was dann eine doppelte gesamtmiete macht.
das finde ich strange.!

habe das xls.dokument mit openoffice geöffnet.

und ist das richtig, das für das kind auch 30 € versicherungspauschale für unterhalt und kindergeld berücksichtigt wird?
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Koelsch
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Re: Neuer ALG II Rechner

#12

Beitrag von Koelsch »

helz, gib doch auch mal durch, was Du da genau eingegeben hast, dann kann man das besser beurteilen. Am besten Deine Datei hier hochladen.
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Lilith
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Re: Neuer ALG II Rechner

#13

Beitrag von Lilith »

@Koelsch zum Thema Übungsleiterpauschale

Hab's getestet und :bravo: , wenn die Übungsleitereinnahmen mind. 200 € betragen oder höher liegen.

Ob ich Folgendes noch schreibe, muss ich mir noch überlegen *in-die-luft-flöt*:

In den fachlichen Hinweisen der BA zu §§ 11, 11a, 11b SGB II steht, dass bei Übungsleitereinnahmen von unter 200 € es nur einen erhöhten Grundfreibetrag von eben genau der Einnahmenshöhe gibt und - falls gar unter 100 € Ü'einnahmen - dann den Mindestgrundfreibetrag von 100 € greift ... so wie es ja auch bei z.B. "normalem" Erwerbseinkommen von beispielsweise 80 € nur 80 € Grundfreibetrag gibt, wenn die Aufwendungen dafür nicht über 80 € hinausgehen und dann ggf. von sonstigem Einkommen abgesetzt werden können (falls sonstiges Einkommen neben dem Erwerbseinkommen überhaupt vorhanden).

Das ist im Zusammenspiel mit z.B. Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht unwichtig:
Hätte ich z.B. also "normales" Erwerbseinkommen von 550 € und Übungsleitereinnahmen von beispielsweise 180 €, wäre dann der Freibetrag trotzdem noch falsch (306 € wären richtig, Rechner zeigt aber 326 € an), da 20 € zu hoch.
Ü'einnahmen ab 200 € werden jetzt aber wie gesagt korrekt berücksichtigt/freibetragsberechnet.


Aber wie oben erwähnt: Ich überleg' mir noch, ob ich das erwähne, weil ja Wochenende ist *duck-und-weg* und das Problem wäre vielleicht (??) auch nicht so einfach zu lösen wie das vorherige?

LG Lilith
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Koelsch
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Re: Neuer ALG II Rechner

#14

Beitrag von Koelsch »

Nochmal danke für auch diesen Hinweis, ich guck mal. Vermutlich kann man das auch noch ganz einfach in den Griff bekommen, dass eben bei Ü-Leiter Einkommen von € 175 auch nur die € 175 gerechnet würden.

Wobei ich mir aber hier noch sehr unsicher bin, dass die FH der BA tatsächlich korrekt sind. Das Gesetz selbst ist da nach meiner Meinung sehr eindeutig und kennt diese "Begrenzung" nicht.

§ 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II
Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten die Sätze 1 und 2 mit den Maßgaben, dass jeweils an die Stelle des Betrages von 100 Euro monatlich der Betrag von 200 Euro monatlich und an die Stelle des Betrages von 400 Euro der Betrag von 200 Euro tritt.
Derzeit tendiere ich dazu, wenn das Gesamteinkommen größer als 200 ist, dann gelten auch die 200 als Grundfreibetrag, selbst wenn Ü-Leiter Einkommen unter 200.

Für mich ist die gesamte Regelung widersinnig (wie so manches im SGB II), denn das heißt ja, wer für € 200 "ehrenamtlich" arbeitet muss doch hochgradig bescheuert sein, wenn er daneben z.B. noch einen Minijob ausübt, denn von dem bleiben ihm ja dann nur 20%. Sinnvoll wäre es doch, wenn der komplette Erwerbstätigenfreibetrag auf's Ehrenamt oben drauf kommt, das Ehrenamt dann aber von mir aus auf die € 200 gedeckelt wird.
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Re: Neuer ALG II Rechner

#15

Beitrag von marsupilami »

Hab heute morgen schon gekukkt.
Bin aber durch Anruf von Brüderchen unterbrochen worden.


So, ich hab da immernoch ein grundsätzliches Verständnis-Problem.
Diese Übungsleiterpauschale von 200 € ist doch absolut anrechnungsfrei.
Dann kann doch eben nicht davon ein Grundfreibetrag abgezogen werden.

Nachtrag: die dürfen dann eben nicht gegen den Regelbedarf angerechnet werden, sonder nur, was darüber, als die 30 €.


Dann darf doch nur von dem etwaigen Überschuß - in unserem bzw. Lilith-Beispiel (30 €) - der Freibetrag berechnet werden und dann auf die absolut anrechnungsfreien 200 € dazugezählt werden.


Wenn nur ÜL-Pausche als Einkommen dasteht - also priviligiertes Einkommen, dann darf doch davon nicht der allgemeine Grundfreibetrag abgezogen werden und dann vom Rest der allgemeine Freibetrag berechnet werden.

Ich fürchte, ich hab da einen ganz großen Denk- und Verständnisfehler und komm nicht drauf, wo ich falsch abgebogen bin.



@ helz: wennste in C38 die Kaltmiete einträgst, in C40 Nebenkosten und in C42 die Heizkosten (oder eben freilassen, wenn die schon in den NK drinnen sind) dann sollten die KdU sauber auf die beiden Personen aufgeteilt werden.
:arge: Wieviele Personen hast Du denn in C10 (Anzahl der Personen im Haushalt) drinne stehen? Sonst funktioniert die Aufteilung latürnich nicht.
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Re: Neuer ALG II Rechner

#16

Beitrag von Koelsch »

Du bist überhaupt nicht abgebogen, daher der Denkfehler:

Der sog. Grundfreibetrag (GFB) ist geregelt in § 11b Abs. 2 SGB II und da gibt's eben entweder € 100 oder € 200.

Der Freibetrag aber ist geregelt in § 11b Abs. 3 SGB II

Dein Abbiegefehler ist der Grund, weshalb ich mich innerlich, teilweise auch nach außen, so gegen das Wort Grundfreibetrag sträube. Das ist kein Freibetrag, sondern nix anderes als eine erhöhte Werbekostenpauschale.

Aber meine bisherigen Versuche, das nach außen zu vermitteln, wurden fast nie nicht verstanden. :heul:

Früher war das eigentlich noch klarer, da gab's in § 11 SGB II diese Werbekostenpauschale, und der Freibetrag fand sich ganz weit weg davon in § 30 SGB II.
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Re: Neuer ALG II Rechner

#17

Beitrag von marsupilami »

Lilith hat geschrieben:
marsupilami hat geschrieben:Keiner hat was zu Meckern zu dem hier neu eingestellten ALG II Rechner von Tacheles?
Doch, ich :verlegen: bzw. klappt etwas bei mir nicht; ist allerdings etwas "spezieller".
Nur wenn "gemeckert" wird, können wir Fehler beheben.
Und wenn dann auch noch so konkret gemeckert wird, macht das uns die Arbeit nur leichter.

Danke.
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Re: Neuer ALG II Rechner

#18

Beitrag von helz »

Koelsch hat geschrieben:helz, gib doch auch mal durch, was Du da genau eingegeben hast, dann kann man das besser beurteilen. Am besten Deine Datei hier hochladen.
hab es mal rot markiert.
mit der miete
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Re: Neuer ALG II Rechner

#19

Beitrag von marsupilami »

Hab ich doch schon gepostet!
Und meine Vermutung war richtig.

Oben, in C10, muß latürnich die richtige Anzahl der Personen der BG eingetragen werden!

Wenn da nur 1 Person drinnesteht, wird die Miete eben doppelt oder gar noch mehrfach abgezogen!!
Ist doch logisch! :unschuld:
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Re: Neuer ALG II Rechner

#20

Beitrag von Koelsch »

Und desderwegen steht dann auch in Zeile 36 Fehler, Fehler, wenn das nicht mit der Personenzahl übereinstimmt.
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Re: Neuer ALG II Rechner

#21

Beitrag von marsupilami »

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helz

Re: Neuer ALG II Rechner

#22

Beitrag von helz »

dann muß das ggf. etwas fetter oder größer geschrieben werden.

oder der rechner muß so schlau gemacht werden, das er, wenn man x felder mit bg mitgliedern ausfüllt, er dann oben die entsprechende zahl einträgt.


@marsu komm du mir nicht mit brillenputztüchern, du freches gör :gaga:
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Re: Neuer ALG II Rechner

#23

Beitrag von marsupilami »

Könnte man.
Ist sogar recht einfach.


Es ist aber so eben eine Kontrollfunktion, daß der/die Anwender/in eben sorgfältig ausfüllt. :baeh:
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helz

Re: Neuer ALG II Rechner

#24

Beitrag von helz »

du willst ja nur recht behalten. :gaga:

geh mal davon aus, das mancher anwender verpeilt und verhuscht ist
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Re: Neuer ALG II Rechner

#25

Beitrag von marsupilami »

Koelsch und ich warten derzeit auf Rückmeldungen zu wesentlich wichtigeren Problematiken.
Wenn wir die evtl. haben, können wir das dann evtl. mit einbauen.

Aber wir können nicht all Nase lang eine neue Version raushauen wg. solcher Kleinigkeiten.
Der Rechner wird ja nicht nur hier gehostet, sonder woanders auch noch.

Und die dortigen Forenbetreiber und Admins mit solchem Kindergarten meschugge zu machen, bringts nicht.
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