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Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: So 16. Jun 2013, 14:11
von helz
sorry

wollte ja nur behilflich sein … sicher ist das nicht so wichtig.
sollen die leute eben aufpassen … meine güte.

also streich bitte meine unwichtigen und nebensächlichen einwände.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: So 16. Jun 2013, 14:23
von Koelsch
Nu fühl Dich mal nicht auf den ohnehin nicht getragenen Schlips getreten. Das ist für Marsu und mich schon interessant zu hören, dass eben diese Fehlermeldungen auch mal übersehen werden. Wir gehen an das Teil ja nun mal ganz anders ran als der unvorbereitete User - und allein schon der Hinweis, die Fehlermeldung doch mal fett zu machen, das ist ein Mausklick bei der nächsten Überarbeitung, und wird sicher auch berücksichtigt werden.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: So 16. Jun 2013, 15:26
von marsupilami
Koelsch hat geschrieben: - und allein schon der Hinweis, die Fehlermeldung doch mal fett zu machen, das ist ein Mausklick bei der nächsten Überarbeitung, und wird sicher auch berücksichtigt werden.
:ironiea:


Wie wärs mit

Schriftart Arial Bold
Schriftgröße 48 oder doch gleich 72?
:angst:

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: So 16. Jun 2013, 15:35
von helz
Koelsch hat geschrieben:Nu fühl Dich mal nicht auf den ohnehin nicht getragenen Schlips getreten. Das ist für Marsu und mich schon interessant zu hören, dass eben diese Fehlermeldungen auch mal übersehen werden. Wir gehen an das Teil ja nun mal ganz anders ran als der unvorbereitete User - und allein schon der Hinweis, die Fehlermeldung doch mal fett zu machen, das ist ein Mausklick bei der nächsten Überarbeitung, und wird sicher auch berücksichtigt werden.

doch fühle ich mich :baeh:
eine sache zu sagen: danke für hinweis, wir machen das in einer der nächsten überarbeitungen.

aber wie marsu schrieb:
Koelsch und ich warten derzeit auf Rückmeldungen zu wesentlich wichtigeren Problematiken.
Wenn wir die evtl. haben, können wir das dann evtl. mit einbauen.

Aber wir können nicht all Nase lang eine neue Version raushauen wg. solcher Kleinigkeiten.
Der Rechner wird ja nicht nur hier gehostet, sonder woanders auch noch.

Und die dortigen Forenbetreiber und Admins mit solchem Kindergarten meschugge zu machen, bringts nicht.
das empfinde ich schon als ziemliche bewertung meines anliegens.

ich weiß schon auch mit nem fehler drin, wie ich zu der summe komme, die richtig ist für meine BG.

aber sei es drum … danke für die arbeit, danke für die antworten.

test von dieser seite her beendet.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: So 16. Jun 2013, 15:39
von Koelsch
Kann man natürlich machen, aber wir haben ja extra versucht, das Teil so klein zu bekommen, dass der User das auf 2 Seiten drucken kann, Vorder- und Rückseite. Dann kann man es einfach dem SB unters Näschen reiben. größere Buchstaben heißt mehr Platz. Schon jetzt muss er dafür ja mit den Seitenrändern ein wenig "jonglieren".

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: So 16. Jun 2013, 22:10
von kleinchaos
Hab ja nix gegen bissel rumalbern auch bei ernsteren Themen.

Ja klar, Arial 72 passt wohl kaum auf ne A4-Seite.
Aber gemeldetet Fehler ist gemeldeter Fehler. Auch wenns schlimmere gibt, so ist jeder Fehler einer zuviel und gibt einem eventuellen Antragsteller oder Bedürftigen ein falsches Bild
Aber Helzi ist ja keine Ausnahme. Es gibt auch die vielen Misch-BG. Die sind in noch keinem Rechner berücksichtigt.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: Mo 17. Jun 2013, 10:56
von Koelsch
Lilith hat geschrieben: Ob ich Folgendes noch schreibe, muss ich mir noch überlegen *in-die-luft-flöt*:

In den fachlichen Hinweisen der BA zu §§ 11, 11a, 11b SGB II steht, dass bei Übungsleitereinnahmen von unter 200 € es nur einen erhöhten Grundfreibetrag von eben genau der Einnahmenshöhe gibt und - falls gar unter 100 € Ü'einnahmen - dann den Mindestgrundfreibetrag von 100 € greift ... so wie es ja auch bei z.B. "normalem" Erwerbseinkommen von beispielsweise 80 € nur 80 € Grundfreibetrag gibt, wenn die Aufwendungen dafür nicht über 80 € hinausgehen und dann ggf. von sonstigem Einkommen abgesetzt werden können (falls sonstiges Einkommen neben dem Erwerbseinkommen überhaupt vorhanden).

Das ist im Zusammenspiel mit z.B. Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht unwichtig:
Hätte ich z.B. also "normales" Erwerbseinkommen von 550 € und Übungsleitereinnahmen von beispielsweise 180 €, wäre dann der Freibetrag trotzdem noch falsch (306 € wären richtig, Rechner zeigt aber 326 € an), da 20 € zu hoch.
Ü'einnahmen ab 200 € werden jetzt aber wie gesagt korrekt berücksichtigt/freibetragsberechnet.
Doch, auch das Problem wäre leicht zu lösen, aber auch nach Rücksprache mit Harald Thomé werden wir das nicht "lösen", denn wir halten die Fachlichen Hinweise (Randnummer 11.166) für rechtswidrig.
  1. Erschließt sich für uns diese Sichtweise nicht aus dem Gesetzestext des § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II
  2. Auch in der Gesetztesbegründung http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/039/1703958.pdf findet sich auf Blatt 13 links oben kein Hinweis, der diese Sichtweise stützt
  3. Damit aber nimmt die BA in den Fachlichen Hinweisen eine Beschränkung/Änderung am Gesetztestext vor. Dazu ist sie nicht befugt, das hätte allenfalls durch das BMAS im Wege einer Änderung in der ALG II-V erfolgen dürfen.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: Mo 17. Jun 2013, 17:28
von Lilith
Ok, weiß ich Bescheid :zwinker:


Übrigens:
Oben, in C10, muß latürnich die richtige Anzahl der Personen der BG eingetragen werden!
Ich hatte das auch übersehen ... :verwirrt: :unschuld:


LG Lilith

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: Mo 17. Jun 2013, 17:50
von Koelsch
Danke, wir werden die Fehlermeldung etwas dicker und fetter und deutlicher machen.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: Mo 17. Jun 2013, 18:43
von marsupilami
Nein, da oben in C10 kommt Formel rein, die die Anzahl der nicht leeren Zellen in D17:L17 zählt.
Und zwar Anzahl2.
Dann ist der Inhalt egal.
Es wird einfach geschaut: ist in der Zelle was drinne (Obacht! kann auch ein Leerzeichen sein!!) oder nicht.
Ist was drinne, wird sie für gut befunden und kommt in's Töpfchen (C10).
Die andern in's Kröpfchen.

Noch einen Schutz drauf, damit keiner die Formel überschreibt und feddich.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: Di 18. Jun 2013, 09:39
von Koelsch
:never: So klappt das nicht in Zelle C10

Da darf (und muss ggf.) ja durchaus eine größere Zahl stehen als BG-Mitglieder im Antrag vorhanden sind, nur nicht weniger.

Also z.B. 2 BG's in einer Bude
Altmutter = eine BG
Jungmutter mit Kind = zweite BG

dann kommt in C10 "3" und die KdU werden korrekt nach Kopfzahl zu je 1/3 aufgeteilt.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: Di 18. Jun 2013, 09:58
von marsupilami
Können dann 2 eigentlich separate BG's in der Tabelle denn korrekt "weiterverarbeitet" werden?


Müssen dann eigentlich nicht 3 separate Bedarfsrechnungen gemacht werden?

1mal Altmutter mit ihren Bedarfen.

1mal Jungmutter mit Sprößlingen und diesem Bedarf.

1mal reiner KdU-Bedarf für die beiden obigen BG's rein nach Kopfzahl.

??

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: Di 18. Jun 2013, 10:12
von kleinchaos
Richtig. Müssen einzeln berechnet werden.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: Di 18. Jun 2013, 10:28
von Koelsch
Beide BG's sind separat zu berechnen, aber jeweils mit "3" in Zelle C10.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 12:39
von Koelsch
So, wir haben jetzt die letzte Version http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 18#p286118 hochgeladen, es wurden die Fehlermeldungen nochmals etwas verdeutlicht, ansonsten, wie zuvor schon beschrieben.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: So 24. Apr 2016, 18:06
von BK48
Hallöchen,

was haltet Ihr denn von dem hier:
http://www.1ngo.de/web/ALG2.html

LG

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: So 24. Apr 2016, 18:25
von marsupilami
Auf die Schnelle: schön gegliedert.
Irritierend: Kinder ab/über können offenbar keinen Unterhalt beziehen.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: So 24. Apr 2016, 19:02
von Koelsch
  • Kein Einkommen aus Ehrenamt,
  • Keine Berücksichtigung, dass € 15,33 Werbungskostenpauschale bei Selbstständigen nicht zu berücksichtigen sind,
  • Keine Möglichkeit Steuern oder Pflichtversicherungen nach § 11b. Abs. 1 Nr. 1 & 2 SGB II
    oder titulierten Unterhalt (§ 11b. Abs. 1 Nr. 7 SGB II ) in Abzug zu bringen
Einfaches Rechenbeispiel

Alleinerziehend, U-6 Kind bekommt 400 Unterhalt + KG, WW-dezentral
Warmmiete 400
Brutteinkommen 650
Nettoeinkommen 500

Das Rechenergebnis ist da korrekt

Sobald man aber ändert:

Einkommen aus Selbstständigkeit, also 500 Brutto = Netto in diesem Rechner plus 120 Werbungskosten, dann liegt er die genannten € 15,33 neben der Wahrheit


Wie im Rechner schon gesagt, für absolute 08/15-Fälle scheint er völlig ausreichend und gut zu bedienen sein, aber wenn's etwas "tiefer" geht, dann kann unser Rechner etwas mehr.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: So 24. Apr 2016, 19:20
von BK48
... merci!

Kannst Du noch den frischen und aktuellen 2016-Link zu "unserem Rechner" hier rein postan?
Dann find ich den einfach etwas schneller ...

:doof:

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: So 24. Apr 2016, 20:08
von Koelsch

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: Do 16. Jun 2016, 07:08
von octopus
Guten Morgen,

ich habe mal den ALG2-Rechner Vers. 1-9-11 (ods) mit unseren Daten (BG aus Rentner + ergänzendes H4 der Ehefrau) getestet. Meiner Meinung nach findet ein Abzug der gesetzlich, vorgeschriebenen Kfz. - Haftpflicht des Rentners nicht statt. Es wird nur die Pauschale von 30 € angewendet. Bei uns wird die Kfz. - Versicherung jedenfalls durch das JC mitberücksichtigt.

Könnt ihr bitte mal checken, ob hier ein Fehler vorliegen könnte. Vielleicht habe ich ja auch nur den Rechner falsch gefüttert.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: Do 16. Jun 2016, 08:49
von Koelsch
Danke für die Rückmeldung. Das ist richtig, diese Konstellation packt unser Rechner nicht. Wir haben hier, auch wenn der Bescheid vom JC kommt, keinen reinen ALG II Fall. Es ist eine gemischte BG, d.h. der Rentner hat keinen ALG II (SGB II) Anspruch sondern einen Anspruch aus SGB XII. Die Einkommensberechnung ist in den beiden Büchern unterschiedlich, im Eurem Fall bedeutet das:
Nach ALG II würde keine zusätzliche Berücksichtigung der Kfz.-Versicherung erfolgen, sie fiele in die Einkommensbereinigung nach § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II und wäre damit entweder durch den Grundfreibetrag oder die Versicherungspauschale "erschlagen". (Bei Erwerbseinkommen > € 400 kann das anders aussehen)

Bei Leistungen nach dem SGB XII gibt es aber keine vom Einkommen (Rente) absetzbaren Pauschalen, hier sind die tatsächlichen, notwendigen Versicherungen abzusetzen, also auch die Kfz.-Haftpflicht.

In der gemischten BG wird dann geguckt, welche Berechnung ist unterm Strich für die Leistungsbezieher günstiger, und die wird dann angewandt. Diese Parallelberechnung kann unser Rechner nicht, er rechnet immer nach SGB II Maßstäben. Anmerkung, mir ist auch kein Rechner bekannt, der das könnte, hab den Fall aber auch noch nicht mit dem nach meiner Meinung hier eventuell besseren Rechner der Diakonie Hannover durchgerechnet. Keine Ahnung also, ob der das kann.

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: Do 16. Jun 2016, 09:02
von octopus
Moinsen nach Koelle,

OK, vielen Dank für die Info. Checke zum Test diesen Rechner bitte mal: http://biallo.sueddeutsche.de/tz/suedde ... chneri.php

Dieser scheint diese Konstellation zu berücksichtigen.

LG aus dem hohen Norden

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: Do 16. Jun 2016, 09:17
von marsupilami
@ Koelsch: zum Thema "Misch-BG":
http://alg-ratgeber.de/post286257.html#p286257

Re: Neuer ALG II Rechner

Verfasst: Do 16. Jun 2016, 10:05
von Koelsch
octopus hat geschrieben:Moinsen nach Koelle,

OK, vielen Dank für die Info. Checke zum Test diesen Rechner bitte mal: http://biallo.sueddeutsche.de/tz/suedde ... chneri.php

Dieser scheint diese Konstellation zu berücksichtigen.

LG aus dem hohen Norden

Ich hab mich jetzt noch mal in die Problematik reingelesen und es scheint mir jetzt, Du hast Recht. Die Kfz.-Haftpflicht läuft als gesetzliche vorgeschriebene Versicherung tatsächlich parallel zur Versicherungspauschale.

Danke für den Hinweis. Da müssen Marsu und ich also wieder mal arbeiten :heul: :angst: