Danke an Norbert Hermann für den Hinweis:
Einkommen einer Gesellschaft, in der der Leistungsberechtigte – etwa als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer – gesellschaftsrechtlich unabhängig vom Willen anderer über Entnahmen entscheiden kann, werden dem Leistungsberechtigten als eigenes Einkommen i.S.d. § 11 SGB II zugerechnet.
Auch unter NZS 2012 Heft 17, 676 (Da muss man aber registriert sein)
LSG FSB - L 16 AS 789/10 - Gesellschaftereinkommen
LSG FSB - L 16 AS 789/10 - Gesellschaftereinkommen
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: LSG FSB - L 16 AS 789/10 - Gesellschaftereinkommen
Ergänzend hierzu noch der Hinweis auf das Infoblatt von Norbert Hermann zur Einkommensermittlung bei Gesellschaften: http://www.alg-ratgeber.de/f80t5189-inf ... diger.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.