LSG FSB - L 16 AS 789/10 - Gesellschaftereinkommen

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Koelsch
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LSG FSB - L 16 AS 789/10 - Gesellschaftereinkommen

#1

Beitrag von Koelsch »

Danke an Norbert Hermann für den Hinweis:

Einkommen einer Gesellschaft, in der der Leistungsberechtigte – etwa als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer – gesellschaftsrechtlich unabhängig vom Willen anderer über Entnahmen entscheiden kann, werden dem Leistungsberechtigten als eigenes Einkommen i.S.d. § 11 SGB II zugerechnet.

Auch unter NZS 2012 Heft 17, 676 (Da muss man aber registriert sein)
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: LSG FSB - L 16 AS 789/10 - Gesellschaftereinkommen

#2

Beitrag von Koelsch »

Ergänzend hierzu noch der Hinweis auf das Infoblatt von Norbert Hermann zur Einkommensermittlung bei Gesellschaften: http://www.alg-ratgeber.de/f80t5189-inf ... diger.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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