Das Gericht nimmt hier Stellung zum Umfang der auch bei einer GmbH vorzulegenden Unterlagen und erklärt gleichzeitig, dass die Einnahmen (nicht der Gewinn!) einer GmbH zumindest erst einmal zur Bestreitung des Lebensunterhalts einzusetzen sind. Man kann also auf diese Einnahmen verwiesen, um Eilbedürftigkeit eines Verfahrens auszuschließen.
Ebenso wird klargestellt, vereinnahmte Umsatzsteuer ist Einnahme und wie vor zu berücksichtigen, so lange sie nicht nachweislich an das FA abgeführt wurde.
LSG NRW - L 12 AS 1590/13 B ER - Unterlagen GmbH
LSG NRW - L 12 AS 1590/13 B ER - Unterlagen GmbH
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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