BSG - B 4 AS 31/13 R - Betriebsausgaben

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Koelsch
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BSG - B 4 AS 31/13 R - Betriebsausgaben

#1

Beitrag von Koelsch »

Ganz wichtiges Urteil für Selbstständige - Volltext folgt schnellstens:

Bei sogenannten "Aufstockern", die neben den SGB II-Leistungen Betriebseinnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit erzielen, sind ‑ neben dem auch für abhängig Beschäftigte geltenden Pauschbetrag in Höhe von 100 Euro für Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen, Altersvorsorgebeträgen und die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Aufwendungen ‑ von den Einnahmen zusätzlich auch Betriebsausgaben abzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit den Betrag von 400 Euro nicht übersteigt. Aus § 3 Abs 1 Satz 1 Alg II‑V ("mit Ausnahme der nach § 11 Abs 2 SGB II abzusetzenden Beträge") ergibt sich, dass es nicht zu einer zweifachen Absetzbarkeit von Betriebsausgaben kommt. Dies hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts am 5. Juni 2014 entschieden.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... s=0&anz=14
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: BSG - B 4 AS 31/13 R - Betriebsausgaben

#2

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben:Ganz wichtiges Urteil für Selbstständige - Volltext folgt schnellstens:

(...)
Das wohl eher nicht: Zuerst muss das Urteil geschrieben werden (schon das kann mehrere Monate dauern), danach wird es den Parteien förmlich zugestellt, und erst danach kann es veröffentlicht werden.

Aber das Urteil als solches ist schon gut.

Und es zeigt noch einen anderen Aspekt auf: Man darf durchaus leasen (wenn auch natürlich keinen X-5 ... :gaga: ). D.h. aber auch, Leasingkosten sind einerseits immer Kfz-Kosten, und wenn man mehr als 50 % betrieblich zurücklegt, ist das immer in Abschnitt B der EKS zu erfassen. Und Leasing ist natürlich über Jahre gestreckt, so dass die Einzelrate nicht zu groß ist, als dass der gesamte sonstige Ertrag davon aufgezehrt werden könnte.

Auch wenn es normalerweise heißt: Wer es sich eigentlich locker leisten kann, least gerade nciht, da es eine der teuersten Finanzierungsformen ist. Aber im Fall des Aufstockens? :ka: :zwinker:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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