BSG, B 14 AS 1/13 R, 22.8.2013 (UmsSt, 2 Firmen)

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tigerlaw
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BSG, B 14 AS 1/13 R, 22.8.2013 (UmsSt, 2 Firmen)

#1

Beitrag von tigerlaw »

Leitsätze (von tigerlaw):

1. Einkommen aus zwei (oder mehr) verschiedenen Firmen sind saldierungsfähig.
2. Nur tatsächliche Umsatzsteuerzahlungen (die auch zu entrichten waren) sind als Ausgaben anrechenbar, Rückstellungen jedoch nicht.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=


Hinweise:

Die Argumentation zum Leitsatz 1 ergibt sich aus Rn 20, die zum LS 2 aus Rn 30, 31.

Damit ist aber wohl auch meine Empfehlung anderenorts (http://www.alg-ratgeber.de/post343609.html#p343609) eher "mit Vorsicht zu genießen".

Meine Empfehlung hier (http://www.alg-ratgeber.de/post324079.html#p324079) gilt aber weiterhin!

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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