LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2014 - L 29 AS 1501/11 - anhängig beim BSG Az. B 4 AS 17/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensermittlung bei mehreren von einem Grundsicherungsempfänger betriebenen Gewerbebetrieben
Hat bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II eine Saldierung von Gewinn und Verlust aus zwei verschiedenen Gewerbebetrieben zu erfolgen?
Leitsatz ( Autor )
Bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ist eine Saldierung von Gewinn und Verlust aus zwei verschiedenen Gewerbebetrieben nicht zulässig.
Anmerkung: ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2014 – L 18 AS 2232/11; SG Stade, Gerichtsbescheid vom 02.10.2014 - S 32 AS 289/14; Durchführungshinweise der BA §§ 11- 11b SGBII ( 1 1.34 ), dafür Sozialgericht Dresden, Urteil vom 14. Februar 2014 – S 21 AS 6348/10 -, jeweils m.w.N;Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 28.4.2014 - S 49 AS 617/10 - Berufung anhängig LSG NRW unter dem Az. L 2 AS 1006/14
Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker - http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1856/
LSG BRB - L 29 AS 1501/11 - horizontaler Verlustausgleich
LSG BRB - L 29 AS 1501/11 - horizontaler Verlustausgleich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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