SG Gießen - S 28 AS 816/12 - Betriebsausgaben

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Koelsch
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SG Gießen - S 28 AS 816/12 - Betriebsausgaben

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Beitrag von Koelsch »

SG Gießen, Urteil vom 09.06.2015 - S 28 AS 816/12

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit - Berücksichtigung von Betriebsausgaben - keine offensichtliche Unangemessenheit

Für die konkret ausgeübte Tätigkeit als Fitnesstrainer war die Anmietung von Räumlichkeiten erforderlich.

Selbständiger bedarf keiner Zustimmung des Jobcenters zur Anmietung von Räumlichkeiten.

Eine Begrenzung selbständiger Tätigkeit durch ein Zustimmungserfordernis vor der Anmietung von Räumlichkeiten ( wie das grundsätzliche Erfordernis einer Zusicherung bei Anmietung von Wohnraum gem. § 22 Abs. 4 SGB II ) kennt das Gesetz nicht.

Leitsätze ( Autor )
Selbständige Aufstocker können Betriebsausgaben vom Einkommen absetzen, sofern sie nicht offensichtlich unangemessen sind. Maßstab ist eine Missbrauchsabwehr. Entscheidend ist, ob die Ausgabe aus Sicht eines verständigen wirtschaftlich handelnden Selbständigen vertretbar ist. Den Jobcentern ist es verwehrt, sich mit eigenen Sparvorschlägen an die Stelle des Selbständigen zu setzen ( Anlehnung an BSG, Urt. v. 5.6.2014 – B 4 AS 31/13 R u. SG Berlin, Urt. v. 28.11.2014 - S 37 AS 11431/14 ).


Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1859/
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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