Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegen die Bewilligung der Kostenübernahme für eine Tragfähigkeitsanalyse im Rahmen der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
Leitsatz ( Redakteur )
1. § 16c SGB II selbst stellt keine (Anspruchs-)Grundlage für eine Übernahme der Kosten der Stellungnahme durch den Leistungsträger dar.
2. Diese Norm knüpft Leistungen zur Eingliederung Selbständiger an das Vorliegen einer Tragfähigkeitsanalyse, wobei es jedenfalls bei semantischer und systematischer Betrachtung schwierig sein dürfte, dieser selbst Leistungsqualität zuzuerkennen (vgl. § 16c Abs. 3 SGB II).
3. Dementsprechend wird auch in der Literatur die Auffassung vertreten, dass der Leistungsträger die Tragfähigkeitsanalyse im Rahmen seiner Amtsermittlung (§ 20 SGB X) einzuholen und die Kosten dafür zu tragen habe (Stölting in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 16c Rn. 15).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg ... &id=182733
Anmerkung: a. A. Harks in jurisPK-SGB II 4. Aufl. § 16c SGB II, Rn 27.2: Dagegen spricht aber, dass § 16c Abs. 3 Satz 2 SGB II den Amtsermittlungsgrundsatz gerade dahingehend modifiziert, dass er die Verantwortung für die Beibringung der Stellungnahme dem Leistungsberechtigten zuschreibt, der als Selbständiger tätig ist oder werden will. Damit ist es – vorbehaltlich der beschriebenen möglichen Erleichterungen (vgl. Rn. 27) – grds. auch dessen Sache, die Kosten zu tragen.
Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1958/
LSG SH - L 6 AS 309/15 B PKH Kosten Tragfähigkeitsbestätigun
LSG SH - L 6 AS 309/15 B PKH Kosten Tragfähigkeitsbestätigun
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: LSG SH - L 6 AS 309/15 B PKH Kosten Tragfähigkeitsbestätigun
Vorsicht, der Beschluss ist keine Entscheidung in der Sache, sondern nur die Entscheidung über die PKH
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 21. September 2015 aufgehoben. Dem Kläger wird für das Klageverfahren gegen den Beklagten beim Sozialgericht Kiel Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung bewilligt und Rechtsanwalt F , K straße , Ka als Prozessbevollmächtigter beigeordnet. Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: LSG SH - L 6 AS 309/15 B PKH Kosten Tragfähigkeitsbestätigun
So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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