LSG RLP - L 6 AS 181/16.B.ER - EGV Begründung

Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

LSG RLP - L 6 AS 181/16.B.ER - EGV Begründung

#1

Beitrag von Koelsch »

Es ist anzuzweifeln, ob ein gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassener
Eingliederungsverwaltungsakt rechtmäßig ist, wenn die in dieser
Verfügung näher geregelte Verpflichtung zur Aufnahme einer
Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II vom Jobcenter mit dem Erfordernis
der Schaffung einer tagesstrukturierenden Beschäftigung begründet wird,
der Antragsteller aber bereits als selbstständig Erwerbstätiger
tagesstrukturiert ist.

Der Zweck der Arbeitsgelegenheit besteht einzig in der Eingliederung in
Arbeit. An dieser Stelle reicht es nicht aus, die Zuweisung zu einer
Arbeitsgelegenheit damit zu begründen, dass der Leistungsberechtigte
über einen längeren Zeitraum hinweg nicht in eine die Hilfebedürftigkeit
verhindernde Arbeit vermittelt werden konnte.

Das Jobcenter hat hier vor einer entsprechenden Zuweisung jeweils zu
prüfen, ob die fehlende Vermittelbarkeit tatsächlich auf subjektive
Vermittlungshemmnisse zurückzuführen und nicht in der
Arbeitsmarktsituation begründet ist.

Eine Zuweisung ohne eine solche Prüfung, damit im Rahmen der
Arbeitsgelegenheit geprüft werden kann „wie sich der
Leistungsberechtigte anstellt“, ist bereits nach dem Wortlaut des § 16d
SGB II („…Erhaltung oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit,
die für die Eingliederung in Arbeit erforderlich ist…“) unzulässig.

Gesetzeswortlaut und Entstehungsgeschichte des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II
sprechen überwiegend dafür, dass ein die Eingliederungsvereinbarung (§
15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) ersetzender Verwaltungsakt nur dann in Betracht
kommt, wenn der SGB II-Träger zunächst den Versuch unternommen hat, mit
dem Antragsteller eine entsprechende Vereinbarung zu schließen oder im
Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss einer solchen
Vereinbarung als nicht sachgerecht auffassen lassen.

Grundlegende Änderungen einer Eingliederungsvereinbarung müssen vom
Jobcenter dem Antragsteller stets vorab schriftlich unterbreitet und ihm
Gelegenheit zur Prüfung – ggf. auch durch eine Bevollmächtigten –
eingeräumt werden.

Quelle: Rechtsprechung von Dr. Manfred Hammel, Caritasverband für Stuttgart e. V. am 11.05.2016‏
LSG RLP - L 6 AS 181_16.B.ER - EGV Begründung.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständige Aufstocker“