LSG BW - L 13 AS 5120/14 - Einkommensschätzung

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Koelsch
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LSG BW - L 13 AS 5120/14 - Einkommensschätzung

#1

Beitrag von Koelsch »

Bei der Schätzung des Einkommens durch den Leistungsträger handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung, vielmehr sind Voraussetzungen, Durchführung und Ergebnis einer Schätzung gerichtlich voll überprüfbar. Im Rahmen des § 3 Abs. 6 Alg II-V a.F. sind in diesem Fall vom Grundsicherungsträger die zur Bestimmung der Grundlagen der Schätzung möglichen Ermittlungen von Amts wegen vollständig durchzuführen und deren Ergebnisse zusammen mit den zur Schätzung eingestellten Überlegungen vollständig und nachvollziehbar im Bescheid wiederzugeben. Im Rahmen der nach § 3 Abs. 6 Alg II-V a.F. durchzuführenden Schätzung ist der Antragsteller vorher anzuhören. Die gewonnenen Schätzergebnisse müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein und der tatsächlichen Situation möglichst nahekommen.

Urteil - http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/urt ... 120.14.htm


vgl. auch SG AC - http://alg-ratgeber.de/post313446.html? ... ng#p313446
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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