Zu den Voraussetzungen einer Entscheidung über die Verlängerung der Gewährung von Einstiegsgeld.Verlängerungsentscheidungen sind bis zum Erreichen der Höchstförderdauer von 24 Monaten möglich. Die Tatbestandsvoraussetzungen gemäß § 16b, § 16c Abs. 3 SGB II müssen lediglich bezogen auf den Zeitpunkt der erstmaligen Bewilligung von Einstiegsgeld vorliegen. Dieser Zeitpunkt bleibt auch für die zu treffenden Prognoseentscheidungen maßgeblich.Damit handelt es sich bei einer Entscheidung des Grundsicherungsträgers über die Verlängerung einer Bewilligung von Einstiegsgeld in der Regel um eine Frage des Auswahlermessens bezüglich der Dauer der Förderung.
Urteil: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker - http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/2034/
SG HH - S 22 AS 873/13 - Verlängerung Einstiegsgeld
SG HH - S 22 AS 873/13 - Verlängerung Einstiegsgeld
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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