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SG HH - S 22 AS 873/13 - Verlängerung Einstiegsgeld

Verfasst: Mo 18. Jul 2016, 09:56
von Koelsch
Zu den Voraussetzungen einer Entscheidung über die Verlängerung der Gewährung von Einstiegsgeld.Verlängerungsentscheidungen sind bis zum Erreichen der Höchstförderdauer von 24 Monaten möglich. Die Tatbestandsvoraussetzungen gemäß § 16b, § 16c Abs. 3 SGB II müssen lediglich bezogen auf den Zeitpunkt der erstmaligen Bewilligung von Einstiegsgeld vorliegen. Dieser Zeitpunkt bleibt auch für die zu treffenden Prognoseentscheidungen maßgeblich.Damit handelt es sich bei einer Entscheidung des Grundsicherungsträgers über die Verlängerung einer Bewilligung von Einstiegsgeld in der Regel um eine Frage des Auswahlermessens bezüglich der Dauer der Förderung.
Urteil: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=


Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker - http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/2034/