SG Marburg - S 5 AS 288/16 ER - Einkommensanrechnung ab 1.8.2016
Verfasst: Do 10. Nov 2016, 09:42
Ein Beschluss, der deutlich die Schwierigkeiten zeigt, die durch die sogenannte Rechtsvereinfachung hervorgerufen werden:
Prognostizierter Gewinn von € 342 im BWZ führt danach zu einem anrechenbaren Einkommen von € 57/Monat - alle Freibeträge einsch. Grundfreibetrag bleiben unberücksichtigt. Dies stünde angeblich im neuen § 41a SGB II. Dort aber steht nur, Freibeträge nach § 11b Abs. 3 unberücksichtigt bleiben können.
Prognostizierter Gewinn von € 342 im BWZ führt danach zu einem anrechenbaren Einkommen von € 57/Monat - alle Freibeträge einsch. Grundfreibetrag bleiben unberücksichtigt. Dies stünde angeblich im neuen § 41a SGB II. Dort aber steht nur, Freibeträge nach § 11b Abs. 3 unberücksichtigt bleiben können.