BSG - B 4 AS 38/15 R - Absetzung von Rücklagen

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Koelsch
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BSG - B 4 AS 38/15 R - Absetzung von Rücklagen

#1

Beitrag von Koelsch »

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung bei selbstständiger Arbeit - Absetzung laufender Unterhaltszahlungen - keine Absetzbarkeit von Zahlungen auf Unterhaltsrückstände - keine Absetzung von Rücklagen für Rechtsanwaltskosten und die Anschaffung eines Kfz


Eine Zahlung auf Rückstände von titulierten Unterhaltsforderungen aus der Vergangenheit ist nicht als Absetzbetrag vom Einkommen nach dem SGB 2 zu berücksichtigen ( Anlehnung an BSG, Urteil vom 20.2.2014, B 14 AS 53/12 R).

Urteil: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... =10&anz=13

Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker - http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/2144/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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